Erste Abmahnung wegen automatischen Vorschaubildern beim Teilen von Links auf Facebook

Hippo

Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen!

Die Fotografin, in denen Namen abgemahnt wird veröffentlich ihre Bilder auf pixelio.de zur kostenfreien Nutzung. Übrig bleibt nur der Vorwurf, daß unter dem winzigen Vorschaubild nicht der Name der Fotografin genannt worden ist.

Nebelwolf
 
Gut, ändert aber leider nichts daran daß die Geier hier schon kreisen und den Koyoten der Sabber aus den Mundwinkeln tropft.

Noch ein Abmahnwitz, aber nichtsdestotrotz wahr.
Grad in den Nachrichten - ein Gastwirt hat sich das Motto "Weltuntergangsparty" beim Patentamt schützen lassen und hat nach dem 21.12. alle Kneipen und Diskotheken etc. abmahnen lassen die das Motto auch verwendet haben. Unabhängig davon ob die ihm durch örtliche Nähe Konkurrenz gemacht hätten oder hunderte Kilometer entfernt waren.
Lapidarer Kommentar: "Der Gaststättenverband empfiehlt vor jeder Mottoparty zu prüfen ob das Motto geschützt ist und es sich ggf selbst schützen zu lassen"

Wer suchet der findet ...
http://www.mittelbayerische.de/regi...67/weltuntergang-stadt-erhaelt-abmahnung.html
 
Boah das ich ja echt hart was die da gleich bei so einer kleinen Sache für eine Strafe erheben. Selbst ist ja Facebook kein Kind von Traurigkeit was solche Sachen betrifft und dann solche Strafen verhängen, ich weiß nicht was ich davon halten soll.
 
@kommolo
Das ist keine Strafe, sondern mehr ein Schadensersatz.

... aber mit derartigen Abmahnungen haben sich schon früher Leute auf die Schnautze gelegt. Ich erinnere an "Explorer" oder "Ballermann" und unseren lieben Münchner Rechtsanwalt, der wohl jetzt ein warmes Plätzchen gefunden hat. Besonders dumm ist es einen starken Gegner wie die Stadt Regensburg mit einer so einer dürfigen Konstruktion abzumahnen, die den anderen Abgemahnten mit ihrem Vorgehen Orientierung bieten kann.

Nebelwolf
 
Was ich dann aber komisch finde, ist das wenn man auf Facebook Bilder hochläd die Bilderrechte automatisch an Facebook übergehen, sobald einer ein Bild liked. Wie ist denn dann dieses zu verstehen. Man teilt doch damit ein Bild von Facebook und nicht das des früheren Rechteinhabers?
 
Ganz einfach.
Ich habe ein Bild im Netz, das gehört mir mit allen Rechten. Ich erlaube nur daß es betrachtet wird und ein Link darauf gesetzt wird (keine Direktverlinkung)
So, Du siehst das Bild, findest es witzig und klaust es und stellst es bei FB ein.
Kannst Du die Rechte von einem Bild das Dir nicht gehört an FB abtreten? (gesetzt den Fall daß diese AGB überhaupt einer rechtlichen Prüfung standhalten)
Nein, das kannst Du nicht, denn ich habe weder Dir noch FB ein Recht übertragen.
Jetzt kommt irgendwer und klaut das Bild von Deiner Seite? Hat der irgend ein Recht an dem Bild?
Nein! Merkst was?
 
Nein ich rede nicht von klauen, also selber hochladen, sondern vom teilen! Hätte ich vielleicht sagen sollen. Da man den AGBs von Facebook zugestimmt hat, sind meiner Meinung dann die Rechte an diese abgetreten. Ob es da schon mal Rechtsfälle gegeben hat weiss ich nicht. Ob Facebook schon sozusagen fremde Bilder für Ihre Werbung nutze denke ich haben sie bestimmt.
 
Es geht auch weniger um eigene Bilder die einer bei FB hochlädt, da ist sich glaube ich jeder klar darüber daß FB einem virtuellen Nacktbadestrand entspricht.
Aber ...
Wieviele Scherzbildersammlungen geistern denn in FB rum? Die sammeln gnadenlos alles zusammen was ihnen gefällt oder über einen der zahllosen Fun-Verteiler geschickt bekommen.
Lies Dir mal diesen Artikel durch
http://www.rechtambild.de/2011/05/f...n-–-ein-einblick-in-die-nutzungsbestimmungen/
 
Bitte, gern!
Das ist ja das Gemeine an der Sache, das geht um soviele Ecken daß Du aufpassen mußt wie ein Schießhund um nicht in eine Falle zu tappen
Wenn Du noch nicht genug hast - guck Dir den Bericht noch an

>>> http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo

Du merkst, ich schreibe nur den Link rein weil ich nicht gesichert weiß ob der Bericht legal bei Youtube hochgeladen wurde.
So bleibt der "schwarze Peter" aber im Zweifelsfall bei Youtube
 
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