Einschüchterungsfallen der Firma Webtains GmbH

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ich habe eine frage muss ich mich bei webtains küntigen oder nich ?
Bei Webseiten mit verschleierter Preisangabe kommt kein Vertrag zustande. Wenn kein Vertrag besteht muss man auch nicht Widerrufen,Kündigen oder sich sonst irgendwie zur Sache äussern. Nach ein paar albernen Mahnungen schläft die Sache dann von selbst ein
Es ist in keinem Fall weiter gegangen wie bis zum nervenden Mahnmüll
 
So schnappt die Falle zu
Abzocke per Google: So locken Abo-Gangster in die Falle

Sollte Mahnmüll vom Inkassokläffer kommen. Ab in den Müll damit. Der will nur spielen
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
Damit wird auch gerne gedroht. Alles Schwachsinn
Drohung mit der IP-Adresse: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
Solltest Du auf die Idee kommen zu Schreibseln. Vergiss es. Schreibselei an Abzocker ist etwa so sinnvoll wie mit einer Kuh auf der Weide über die Relativitätstheorie zu Philosophieren
Brieffreundschaft oder nicht - Wie reagieren auf Rechnung und Mahnung?
 
Wenn du gerne schreibst,mach lieber das hier
Verbraucherzentrale Hamburg | Abofalle - Den Betreibern das Handwerk legen
 
Das passiert,wenn man nicht reagiert
Stories zum Schmunzeln



Noch nie hat jemand zahlen müssen der nicht reagiert hat. Wer nicht zahlt kann sein Geld behalten
 
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Warum die VZ wider besseren Wissens immer noch ein Schreiben empfiehlt - keine Ahnung.
Wer nichts sagt (oder schreibt) sagt schon nichts falsches.

Weil dieser Punkt noch immer eine rechtliche Grauzone darstellt, denn die einen Richter legen Wert darauf, die anderen nicht. Und wenn man laut Aussagen der VZ zumindestens den Musterbrief nimmt und abschickt, dann ist man vor Gericht auf der sicheren Seite, falls es dort jemals landet. Zumindestens stehst du dann doch besser dar als jemand der das alles ignoriert hat. So soll auch dem Richter glaubhaft gemacht werden, das du wirklich ohne deines Wissens dort einen Vertrag eingegangen sein sollst.

Denn Ignoranten von Rechnungen findest du auch bei ganz normalen Versandhausbestellungen und Zeitungsabos.
 
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Weil dieser Punkt noch immer eine rechtliche Grauzone darstellt, denn die einen Richter legen Wert darauf, die anderen nicht.
Es gibt bis heute keinen einzigen Nachweis der Notwendigkeit bei Abofallen zu reagieren.
Die tibetanischen Gebetsmühlendreher haben in fünf Jahren Abofallenabzocke und bei Millionen Betroffener
nicht einen einzigen Beweis für diese Behauptung geliefert.
 
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Denn Ignoranten von Rechnungen findest du auch bei ganz normalen Versandhausbestellungen und Zeitungsabos
Mit dem Unterschied dass die Preise bei Versandhäusern und Zeitungsabos da stehen wo sie laut Gesetzgeber auch zu stehen haben. Man sieht auf den ersten Blick dass es Geld kostet. Wenn ich mir bei einen Versandhaus eine Waschmaschine bestelle muss ich auch nicht in den AGB rumsuchen um zu erfahren was das Ding kostet. Man muss hier einen wirklich guten Grund haben um nicht zahlen zu müssen
So soll auch dem Richter glaubhaft gemacht werden, das du wirklich ohne deines Wissens dort einen Vertrag eingegangen sein sollst
Eben nicht. So könnte der Richter annehmen dass man eben doch bewust einen Vertrag abgeschlossen hat
 
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Denn Ignoranten von Rechnungen findest du auch bei ganz normalen Versandhausbestellungen und Zeitungsabos.
Was hat das mit Abofallen zu tun? Hältst du deutsche Zivilrichter für dermaßen naiv, den Unterschied nicht zu erkennen?

Außerdem versuchen die Abofallensteller es erst gar nicht, es sein denn mit getürkten Urteilen hausieren zu gehen
>> http://forum.computerbetrug.de/info...-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass hier versucht wird zu verunsichern...
 
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Aber man wird wohl auch langsam lernfähig (hoffe ich jedenfalls) ;)
Ein Zivilrichter kann und darf nur von dem ausgehen, was vorgetragen wird. Wird ihm
Kasperletheater vorgespielt, muß er dieses mitspielen, selbst wenn er
innerlich davon überzeugt ist, dass es Kasperletheater ist.

Insofern hat das nichts mit Lernfähigkeit zu tun.

Strafrichter kommen so gut wie nie in Kontakt mit Abofallengangstern, da sie
von den Sta sorgsam "abgeschirmt" werden...
 
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Hallo, ich bin auch im August herein gefallen auf den Routenplaner. Habe nie eine Rechnung erhalten sondern nur Mahnungen und Post vom Inkassobüro. Bei Akte 2010 und beim WDR haben sie auch über Webtains berichtet.

Habe nicht gezahlt und eine Strafanzeige aufgegeben.

Hat einer Erfahrung von euch damit wielange das dauert und wie der Verlauf ist?
 
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Hallo zusammen

Ich hatte mich leider bei Gedichte Download angemeldet und sah nicht, dass das irgendwie ein Abogeschäft ist und prompt bekam ich dann eine Rechnung via E-Mail.
Ich habe sofort von meinem Rückzugsrecht Gebrauch gemacht, erhielt aber dennoch laufend Mahnungen.
Nun bekam ich letzten Freitag eine briefliche 2. Mahnung dieser obstrusen Firma webtains zu mir nach Hause gesandt.
Das einklinken habe ich via Geschäft gemacht, da ich hier bei uns alle Geburtstagsgrusskarten schreibe, obwohl ich bei Gedichtedownload sofort niemlas mehr etwas holte oder nachsah.
Ich nehme nun meinen Gedichtband von zuhause mit :rolleyes:
Kann mir jemand sagen, was ich da noch tun kann?
Einfach ja nicht antworten?
:roll::wall:
Ich wohne übrigens in der Schweiz.
Ich bin froh, als ich sah, dass auch andre Schwierigkeiten mit denen haben, natürlich nur froh ... :eek: ... in diesem Fall, dass ich nicht alleine dastehe, das ist schon eine rechte Hilfe.
Herzliche Grüsse aus der Schweiz
 
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Nur weil man angefurzt wird, muss man nicht zurückfurzen.

Soll heißen: Diese unsägliche Belästigung mit Mahndrohgetöse ist ärgerlich genug. Das erfordert nichts.
 
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Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso (PM 11/2011) - Berlin.de
Zum gegenwärtigen Sachstand:

Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.
 
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Mahnt der Münchener mit der Berliner Scheinadresse überhaupt noch? Man hört so gar nichts mehr von ihm.
Er "sortiert" sich sicher neu:
Neuen Firmennamen finden, neuen Firmensitz finden, neuen Anwaltsrentner finden, der als "registrierte Person" im Sinne des RDL den Kopf hinhält.....;)
 
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Erst muss der Halmfruchtverwamser neue Feldfrüchte säen. "Im Märzen der ... die Ochsen einspannt..." :sun:
 
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Hallo,

juhu ich bin einer der Frauen die voll drauf reingefallen ist bei Webtains GmbH muss für ein weiteres Jahr 96,00 € zahlen. ( scheiss Gedichte download)
Komme ich da irgendwie raus ohne zu zahlen?? 2012 werde ich dann angeblich automatisch gelöscht!!! man man ich ärgere mich so, war einmal auf der Seite um nach nen Gedicht zum Valentinstag zu schauen um peng da sitz ich voll in der Falle! bitte um Hilfe!!
 
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Ein schönes Video zum Drahtzieher von Webtains und deren Seiten, wie Outlets.de, Routenplaner.de, Kochrezepte.de und hunderten anderen "Premium-Angeboten", auch du erdbeernaeschen, bist nur ein Staubkorn im Abzock-Universum, und nach dem Film fällt dir die Entscheidung sicher nicht mehr schwer, an den Verein zu zahlen... oder auch nicht.... ;)
 
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Hallo,

ich möchte mich ganz herzlich bednken bei euch für die Infos.

Ich werde keinen Euro an diese Firma bezahlen. Nur zu dumm von mir das ich denen schon einmal 96,00 € geschenkt habe. ahhhhh ne ne man lernt nie aus. Wäre vieleicht mal wichtig das der Gesetzgeber dieses festlegt das man so etwas dick und fett auf der Homepage angeben muss. Bevor man überhaupt seine Daten angibt oder!! Wäre doch mal ne nette Idee für den der die Seite besucht!! Also Danke nochmal !!!!
 
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Wäre vieleicht mal wichtig das der Gesetzgeber dieses festlegt das man so etwas dick und fett auf der Homepage angeben muss.
Im Prinzip ist das schon so, da Gerichte solche Forderungen auf Grund der
nicht klar erkennbaren Preisangabe für nichtig erklären. und diese Betreiber daher
praktisch nie vor Gericht ziehen und wenn doch mal, sich Ohrfeigen abholen.

Bezahlt wird ja von den Betroffenen nicht, weil sie gezwungen werden könnten,
sondern aus Angst oder Unwissenheit.

PS: Taschendiebstahl ist auch verboten, aber es gibt ihn dennoch zigtausendfach ...
 
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