Ebay

A

Anonymous

Hey Leute.

Hab folgendes Problem. Hab bei Ebay ne Speicherkarte verkauft. Nach der Auktion hab ich alles soweit fertig gemacht. Und am Tag darauf war das Geld auch schon aufn Konto. Ich natürlich ab zur Post und hab die Karte als Päckchen zu 4.10 verschickt. Nun behauptet der Käufer die Ware nicht erhalten zu haben. Und ich hab sie zu 100 % abgeschickt. Und ein versichertes Paket hat er auch nicht gewünscht. Wie gehts jetzt weiter?
 
was solls ....

1. Du bewertest ihn gut, weil ergezahlt hat und er bewertet dich evtl. schlecht, weil nichts ankam - sonst passiert rein gar nichts.

2. Du schaust dir sein Bewertungs-Profil an und glaubst Ihm. Dann kannst du Ihm eine Schadensteilung anbieten - und du überweist einen Teil des Geldes zurück.

Möglichkeit 2 würde ich aber nur bei kleinen Beträgen in Betracht ziehen. Ab 40 Euro sollte man meiner Meinung nach immer versichert schicken - wenn der andere dies ablehnt, hat er im Schadensfalle einfach Pech.

Rechtlich passiert aber rein gar nichts. Wenn du Ihn reinlegen wolltest, gibt es kein Risiko für dich.
 
Bei unversichertem Versand ist das Risiko beim Käufer und du bist nicht haftbar. Ab € 20,00 ziehe ich einen versicherten Versand vor. Gegen eine evtl. neutrale oder negative Bewertung kannst du dich schlecht wehren. Du kannst aber vereinbaren, das er gar keine Bewertung abgibt. Das wäre noch das beste.
Ich empfehle aber dringend, bei der Post einen Nachforschungsantrag zu stellen, das geht zwar erst nach 4 Wochen, aber dann hast du von deiner Seite aus alles getan (Die Post will dann eine detaillierte Beschreibung über das Aussehen des Päckchens).
Vielleicht habt ihr auch beide Glück, und das Päckchen taucht bei der Post auf.
Ansonsten kann es dir passieren, das ebay dich sperrt, weil du keinen Nachforschungsantrag gestellt hast. Das ist einem Bekannten von mir lt. seiner Aussage passiert. Nehme an, das der Käufer ebay darüber informiert hat.
 
Ich halte es bei eBay-Angeboten für wesentlich, von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. So schreibe ich grundsätzlich in das Angebot hinein, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt, und biete gleichzeitig mehrere Versandoptionen mit ggf. genau definiertem Aufpreis an. Ist er zu geizig, einen Versicherungsaufschlag zu zahlen, hat er möglicherweise die Torte auf dem Auge.

By the way: Die Versandkosten entsprechen bei mir ausschließlich dem Porto und werden genau aufgeschlüsselt. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei sehr empfindlicher Ware, die einer speziellen Verpackung bedarf, berechne ich Zusatzkosten für das Verpackungsmaterial. Aber auch diese gebe ich detailliert und verbindlich bereits im Angebot an.
 
Ich kann zwar nicht für die Post sprechen, aber Verlust durch Diebstahl ist bei der Post erheblich zurück gegangen.

Wenn ihr euch einigen könnt, dann macht das. Ansonsten sieh zu, den längeren Atem beim Bewerten zu haben und mache ab dem Tag des Verkaufs 90 Tage x 24 h ein Kreuz im Kalender und schau reglemäßig, ob er dich schlecht bewertet. Vielleicht finden einige ein Revanche-"Negativ" nicht so gut, aber Erziehung ist auch Erziehung durch bestrafen.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann musst du bei 89 Tagen, 23 h und 59 Minuten wohl eine entsprechende Bewertung vor nehmen. Falls er nicht vorher bewertet hat.

Ich hatte mal ein seltenes Video verkauft, "Koyaanisqatsi." Es erzielte in direkter Auktion 49 Euro. Also ziemlich teuer.
Obwohl standardmäßig "Ware nach Geldeingang" drin stand, bestand diese [...] Käufer darauf, erst nach Eingang des Videos zu bezahlen. Er wollte wohl nicht mehr bezahlen.
Und siehe da, nach 89 Tagen, 23 h und 59 Minuten bekam der [...] seine Quittung... :lol:
Man muss nur den organizer im Rucksack und im PC entsprechend füttern...

[Zwei Wörter entfernt. Das kann man auch sachlich beschreiben! Dino]
 
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