Dialer übers Telefon angewählt - und nun?

Re: Ich bin die Betroffene....

Mindolluin schrieb:
Ein Ordnungsgemäßer Dialeranbieter (!) darf aber wohl davon ausgehen, dass wenn sein Telefon klingelt jemand einen Vertrag schließen will, denn das ist die übliche (einzige) Form, wie derartige Verträge angebahnt werden können.

Ich würde sagen: der Dienstanbieter unter einer Mehrwertrufnummer darf einen Anruf nicht bereits dann als gewollte und bewußte Bestellung seines Mehrwertdienstes ansehen (und demnach vergütungsanspruchsberechtigt leisten), wenn bei der RegTP ein ordnungsgemäßes Dialerprogramm zur Registrierung angemeldet wurde.

Er müßte zuvor beweisen, daß der auf seiner Mehrwert-Nummer eingehende Anruf, den er als Vertragsschlußerklärung des Anschlußinhabers verstehen dürfen will, von seinem auf dem Kundenrechner ordnungsgemäß ablaufenden Anwählprogramm veranlaßt wurde (und nicht per Hand, oder über einen manipulierten Dialer erfolgte).

gal.
 
Plattenputzer schrieb:
Die Beweispflicht für das ordnungsgemässe Zustandekommens
eines Vertrags sowie der ordnungsgemäss erbrachten Dienstleistung liegt beim Anbieter, nicht beim Verbraucher.
siehe http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

es erübrigt sich, alle die Urteile zu zitieren, die genau in dieser Richtung gesprochen wurden.
Wobei diese Sammlung (positiver Urteile) bei weitem noch nicht vollständig ist

tf
 
Und siehe da...

Das Thema hat sich ja eigentlich erledigt. Der Betroffenen wurden die Kosten erlassen. Trotzdem will ich noch einmal nachhaken. Denn im nachhinein stellt sich heraus, dass es sich dabei um keine Gefälligkeit der Telekom gehandelt hat. Sondern Birdie868 war eindeutig im Recht. Die Beträge wurden unrechtmäßig erhoben.

Verweisen möchte ich auf eine Heise-Meldung, die man hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49566 nachlesen kann. Danach muß bei allen 0190/0900-Nummern vorher auf die Kosten hingewiesen werden. Das ist in diesem Fall nicht passiert. Damit entfällt die Zahlungspflicht.

Bei diesem klaren Sachverhalt ist es allerdings mehr als ärgerlich, dass der Betroffenen am Beginn dieses Themas eingeredet wurde, sie wäre selbst schuld. Weil sie überprüfen wollte, was sich hinter dieser Nummer verbirgt. Dabei war dies ein völlig normales Vorgehen.

Dialeranbieter müssen also sicherstellen, dass bei einer Gesprächseinwahl, diese nicht berechnet wird. Oder eine vorherige Ansage über die Kosten erfolgt.

OM
 
Re: Und siehe da...

OskarMaria schrieb:
Bei diesem klaren Sachverhalt ist es allerdings mehr als ärgerlich, dass der Betroffenen am Beginn dieses Themas eingeredet wurde, sie wäre selbst schuld. Weil sie überprüfen wollte, was sich hinter dieser Nummer verbirgt. Dabei war dies ein völlig normales Vorgehen.

Stimme dir vollkommen zu, wobei ich allerdings nach "Browsen" des Threads doch
den Eindruck habe, daß es sich um eine Minderheit von Postern handelt, die warum auch immer
so falsch argumentieren.

tf
 
Mindolluin schrieb:
Die Diskussion entwickelte sich nur später in eine andere Richtung. :)Gruß, Mindo
Stimmt. Ich habe übrigens zu keiner Zeit geraten, die Mehrwertgebühren zu zahlen. Es entspricht aber meiner Auffassung, daß möglicherweise ein paar Cent normale Verbindungsgebühren anfallen könnten.
 
..
 

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Aaron schrieb:
Im ganzen Prozess wird nur einmal ersichtlich auf die Nummer verwiesen....
Und wenn auf die Nummer hingewiesen wird, steht auch immer daneben der Preis, wie hier im Beispiel

was soll dieser Hinweis, mit dem Thema des Threads hat das wohl kaum was zu tun,
es geht ums Telefon , noch mal ums Telefon, aufwachen!!!!!!

oder gibts beim Telefon schon Bildeinblendungen?

j.
 
Preisansagepflicht für (0)190er/(0)900er Rufnummern

Aus gegebener Veranlassung der Hinweis auf eine aktuelle Pressemeldung der RegTP zum Thema:
Preisansagepflicht für (0)190er/(0)900er Rufnummern: http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03009/index.html

Ab dem 1. August 2004 besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190er- und (0)900er Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen. Darauf macht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) aufmerksam. Bisher galt die Preisansagepflicht für die (0)190er/(0)900er Rufnummern nur aus dem Festnetz. Diese Verbesserung ermöglicht dem mündigen Mobilfunkkunden endlich die gleiche Kostentransparenz, wie sie der Festnetzkunde schon seit langem besitzt. Damit sind die Regelungen des Missbrauchsbekämpfungsgesetzes nun vollständig in Kraft getreten.

Die Ansage bei (0)190er- und (0)900er Rufnummern muss folgende Kriterien erfüllen:

- die Preisansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein,

- auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss hingewiesen werden,

- aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht,

- der angesagte Preis muss die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile enthalten.

Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so ist wiederum vor Beginn des neuen Tarifabschnitts der nach der Änderung zu zahlende Preis in gleicher Weise anzusagen.

Wie bisher gilt die gesetzliche Preisansagepflicht auch bei der Weitervermittlung von einer Rufnummer - z. B. von Auskunftsdiensten - zu einer (0)190er- oder (0)900er Rufnummer.

Die Reg TP weist darauf hin, dass nach dem Telekommunikationsgesetz ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts nur besteht, wenn der Kunde vor Beginn der Dienstleistung in der beschriebenen Weise über den Preis informiert wurde.


Daraus kann man natürlich leicht entnehmen, dass diese Pflicht für das Festnetz längst gilt.

M. Boettcher
 
wie hätte es denn der liebe Aaron gerne?

Ein Notstandsgesetz vielleicht, mit dem verfügt wird, das jeder der einen Telephonanschluß hat, einen bestimmten Anteil des Bruttolohnens an die Dialerdetlevs abführen muss?

Die ach so bösartigen "User" wollen partout nicht die ach so preiswürdigen Leistungen der ach so hart arbeitenden Contentanbieter in Anspruch nehmen? Sehr ärgerlich! Die paar wenigen die tatsächlich in vollem Bewußtsein Kunden sind, reichen doch nicht zum überleben. Heul.
Wenn jetzt noch jeder die Zahlung verweigert, der keine Leistung bestellt und in Anspruch genommen hat, wo führt das hin?
Sauerei!

D.

Noch ne kleine Frage am Rande an alle "Content"anbieter:
Einnahmen auch schön beim Finanzamt angegeben?
 
Re: Preisansagepflicht für (0)190er/(0)900er Rufnummern

technofreak schrieb:
heise schrieb:
Preisansagepflicht für 0190-Nummern gilt ab August auch für Mobilfunknetze
Danke! Ich hatte daran allerdings keinen Zweifel, denn das auch steht in der Meldung der RegTP (siehe oben) ja ebenfalls:

Ab dem 1. August 2004 besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190er- und (0)900er Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen.
M. Boettcher
 
Aaron schrieb:
Und wenn auf die Nummer hingewiesen wird, steht auch immer daneben der Preis, wie hier im Beispiel.

....und da wundert man sich dann über die Kosten... mhm...
Und das kannst Du sicher behaupten? Wenn Du Dich da mal nicht ein wenig weit aus dem Fenster lehnst. Schönes Beispiel hast Du da übrigens ausgegraben. Der Phantasie des Lesers bleibt dann überlassen, wo die Rufnummer aufhört und die Preisangabe beginnt. Von Transparenz kann da wohl kaum die Rede sein, aber was anderes ist von "Dialerdetlevs" ja kaum zu erwarten.
 
Rex Cramer schrieb:
Schönes Beispiel hast Du da übrigens ausgegraben. Der Phantasie des Lesers bleibt dann überlassen, wo die Rufnummer aufhört und die Preisangabe beginnt.

damit da nicht auf einmal das große "Make-up" vorgenommen" wird , hier noch mal das Beispiel ,
wo es nicht mehr gelöscht werden kann...
 

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Echt klasse Beispiel, könnte es vielleicht sein, daß beim schnellen Schauen einem da etwa so was ähnliches wie 0 Euro Einwahlgebühr ins Auge springt... :roll: aber das ist ja bestimmt Zufall, oder?

Ja ich denke auch daß es nicht viel mit Kulanz zu tun hat, daß Magenta nun eine Gutschrift erstellt. Im Internet muß bzw. sollte man ja auch eigentlich 3 x ok eingeben und bei jedem Mehrwert-Telefonat muß es eine Preisansage geben. Ich jedoch habe gewählt und habe eine Verbindung ohne jede Preisinformation bekommen - und ohne Gegenleistung (aber ob man die überhaupt bekommt ist ja eh fraglich). Und ein gewisses Maß an Verbraucherschutz gibt es ja doch noch, für manchen sicherlich ärgerlicherweise sogar in der Dialerszene. ;)
 
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