Dialer eingefangen - lohnt sich ein Einspruch?

barracuda1965

Frisch registriert
Hallo,

bei der Suche nach Noten für einen Song habe ich mir kürzlich einen Dialer eingefangen, nachdem ich dummerweise die Aufforderung befolgt habe, ein "OK"-Kästchen auszufüllen. Habe jetzt diesen Posten auf der Telekom-Rechnung und würde gern wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe, um die Zahlung dieses Postens herumzukommen und, falls ja, wie ich da vorzugehen habe.

Konkret gefragt:
1. Ist es ratsam, den kompletten Rechnungsbetrag (unter Vorbehalt) zu zahlen oder den streitigen Betrag erstmal einzubehalten?
2. Was muss ich beachten, wenn ich Einspruch einlege?
3. Ich muss morgen meine Festplatte formatieren. Welche Daten sollte ich zur Beweisführung sichern?

Leider habe ich jetzt nicht den konkreten Dialer zur Hand, kann ich aber nachliefern. Falls meine Fragen schon an anderer Stelle gestellt wurden, bitte ich um Entschuldigung...

Schönen Gruß, Dave
 
In erster Linie ist es wichtig, genau zu dokumentieren, wie die "OK-Seiten" und der Dialer genau aussehen und funktionieren. Nur so kann geprüft werden, ob die Seite und der Dialer alle Forderungen, die an einen legalen Dialer zu stellen sind, erfüllen oder ob z.B. die Kosten verschleiert werden und der Dialer daher illegal ist.

Also: Dialer auf Datenträger sichern und, wenn noch nicht geschehen, die "OK-Seiten" vollständig per Screenprints sichern - auch unter Benutzen aller angebotenen Info-Popup-Fenster.

Ob die Dialerkosten dann bezahlt werden müssen oder nicht, richtet sich nach dem Ergebnis der Prüfung der - wie oben beschrieben - gesicherten Daten.

Werner
 
nachdem ich dummerweise die Aufforderung befolgt habe, ein "OK"-Kästchen auszufüllen.

Werner hat das meiste schon gesagt. Deshalb nur nochmal zur Verdeutlichung: Wenn Du nur einmal OK eintippen musstest, stimmt was nicht mit dem Dialer. Wenn Du dreimal OK eingetippt hast ohne zu lesen und Dich drum zu kümmern, was da steht (z.B. der Preis), buchs als Lehrgeld ab.
 
sascha schrieb:
Deshalb nur nochmal zur Verdeutlichung: Wenn Du nur einmal OK eintippen musstest, stimmt was nicht mit dem Dialer.

Auch hier ein bisschen Senf von mir - nicht immer muss dreimal "O" und "K" eingegeben werden.

Wenn der Dialer bereits auf dem Rechner gespeichert war, dann erfolgt natürlich keine Downloadaufforderung mehr. Beim Aufruf der dazugehörigen URL erscheint normaler Weise das Aktivierungsfenster für den Dialer. Nach Bestätigung kommt noch ein Fenster, hier mit der Preisangabe, vor der Session.
Ganz blöd scheint es zu laufen, wenn der Dialer mit seinem Icon direkt vom Desktop gestartet wird - hier reicht tatsächlich nur noch die einmalige "O" und "K"-Eingabe aus, um das Teil verbinden zu lassen.
 
Reducal schrieb:
Ganz blöd scheint es zu laufen, wenn der Dialer mit seinem Icon direkt vom Desktop gestartet wird - hier reicht tatsächlich nur noch die einmalige "O" und "K"-Eingabe aus, um das Teil verbinden zu lassen.
Das ist imho nicht ganz richtig, zumindest trifft das bei Intexus-Dialern nicht zu.
Auch nach einem Klick auf das Icon erscheint jedesmal erneut das Aktivierungs-Fenster.
 
Also erstmal schönen Dank für die ganzen Antworten, bin jetzt schonmal ein ganzes Stück schlauer als vorher! Ich hoffe, dass ich die entsprechende Seite zwecks Dokumentation nochmal finden werde, hab sie leider nicht mehr im Verlauf.

plext@r schrieb:
Das ist imho nicht ganz richtig, zumindest trifft das bei Intexus-Dialern nicht zu.

Genau, Intexus. Es war ein Intexus-Dialer, laut Infonummer der Telekom.

Ich probier das mit dem Widerspruch. Nochmal nachgefragt: Trotzdem die Rechnung erstmal komplett bezahlen?
 
Frage in die Runde:

Wenn Dave/barracuda1965 den Dialer und die "OK"-Seiten vollständig gesichert hat, gibt es dann hier im Forum irgendwo eine kurze, prägnante und vollständige Checkliste aller Kriterien, die ein Dialer erfüllen muss um legal zu sein. (Nach dem Motto: Aha, Punkt 17 ist bei "meinem" Dialer eindeutig nicht erfüllt, also brauche ich nicht zu bezahlen!)
Die Originaltexte der Amtsblattverfügungen der RegTP sind ja nicht unbedingt für jeden leicht verdaulich.

Dave/barracuda1965 schrieb:
Nochmal nachgefragt: Trotzdem die Rechnung erstmal komplett bezahlen?
Du hast 8 Wochen Zeit, gegen die Rechnung Widerspruch einzulegen. Du hast bei Abbuchung 6 Wochen Zeit, die Abbuchung per Rücklastschrift zurückzuholen (vorher schriftlich ankündigen, da sonst 5,80 € Gebühren drohen!). Du hast 10 Tage Zeit, die Rechnung per Überweisung zu bezahlen. Reicht das, um die Sache vorher geklärt zu kriegen?

Werner
 
Trotzdem die Rechnung erstmal komplett bezahlen?

Nö, wenn du dein Telefon nicht so dringend brauchst.

In einem anderen Thread wurde über die "Dialerdrücker" (lol) gesagt "Gelgeilheit macht erfinderisch".

Tja... eure Halbwahrheiten und Geldknappheit machen augenscheinlich auch erfinderisch. Der Dialer ist angemeldet, legitim, fragt 3 mal nach OK und die Preisanzeige ist in Schriftgröße 11.
 
Anonymous schrieb:
Nö, wenn du dein Telefon nicht so dringend brauchst.

In einem anderen Thread wurde über die "Dialerdrücker" (lol) gesagt "Gelgeilheit macht erfinderisch".

Tja... eure Halbwahrheiten und Geldknappheit machen augenscheinlich auch erfinderisch. Der Dialer ist angemeldet, legitim, fragt 3 mal nach OK und die Preisanzeige ist in Schriftgröße 11.
Hey, ich werde zitiert ;) Leider nur mit Ottograwischwaeche. Eigentlich soll man ja Trolle nicht fuettern, aber hier ein kleiner Hering:
Waere ja nicht das erste Mal, dass sich die Sichtweise zur Legalitaet im Laufe der Zeit aendert, es soll ja so mancher Dialer nachtraeglich durchgefallen sein.
BTW, etwas sprachliche Nachhilfe kann ich mir nicht verkneifen:
http://www.sociologicus.de/lexikon/lex_soz/k_n/legitim.htm schrieb:
gerechtfertigt, den allgemein gültigen gesellschaftlichen Normen entsprechend, im Gegensatz zu illegitim.
Du meinst wohl eher legal. Denn mit den gesellschaftlichen Normen hast Du als Mehrwertdiensteanbieter (wenn Dir diese Anrede lieber ist) vermutlich eh nicht viel am Hut.
 
Anonymous schrieb:
... eure Halbwahrheiten ... machen augenscheinlich auch erfinderisch.
Welche denn? Ich sehe keine.
Ich sehe nur einen F... , sorry, ... eine nicht sehr mutige Person, die sich anonym hinter "Gast" versteckt.

Anonymous schrieb:
Der Dialer ist angemeldet, legitim, fragt 3 mal nach OK und die Preisanzeige ist in Schriftgröße 11.
Lesen wir denselben Thread? Ich sehe hier keinen konkret erwähnten Dialer! Nur Intexus wurde erwähnt.

Und die hatten 329 Dialer für die Nummer ...794, deren Registrierung zurück gezogen wurde
...und 4.603 Dialer für die Nummer...576, deren Registrierung zurück gezogen wurde.
...und 8.450 Dialer für die Nummer ...583, deren Registrierung zurück gezogen wurde.
...und die haben 4.767 Dialer für die Nummer ...1214, deren Registrierung vielleicht auch bald fällt!

Welcher dieser insgesamt 18.149 Dialer hatte denn nun die Schriftgröße 11?
Oder hat unserer Gast alle durchprobiert, bevor er postete?

Werner
 
neward schrieb:
...und die haben 4.767 Dialer für die Nummer ...1214, deren Registrierung vielleicht auch bald fällt!

Das kleine Übel, dass ich übrigens auch für Andreas befürchte. An dieser Stelle gestehe ich unverblümt, dass ich auch zumindest einen Fakt in die Waagschale geschmissen habe (ich schreibe nur "Harry´s" frank*****.de).
 
neward schrieb:
... gibt es dann hier im Forum irgendwo eine kurze, prägnante und vollständige Checkliste aller Kriterien, die ein Dialer erfüllen muss um legal zu sein. (Nach dem Motto: Aha, Punkt 17 ist bei "meinem" Dialer eindeutig nicht erfüllt, also brauche ich nicht zu bezahlen!)
Meines Erachtens muß die Frage anders gestellt werden - nicht: ist der Dialer selbst "legal" (=RegTP-konform, das ist Mindestvoraussetzung, aber -anders als manche Dialeronkels es gerne hätten - auch nicht mehr), sondern: kommt nach deutschem Recht ein Vertragsabschluß zustande?

Das kann man bezweifeln, wenn - wie so oft - die Preispflichtigkeit des Angebots kunstgerecht verschleiert wurde. Klare Kriterien, die man abhaken könnte, gibt es dafür nicht, - es ist eher eine Abwägung zwischen Unaufmerksamkeit des Nutzers und Irreführungswillen des Anbieters. Immerhin gibt es gesetzliche geregelte Informationspflichten, die von den meisten Angeboten nicht erfüllt werden. Ein paar weitere mögliche Punkte habe ich hier aufgezählt.

Übrigens: die RegTP sagt, daß ein Drittel der Beschwerdefälle auf unklare Preisauszeichnung zurückgeht. Das ist ein enormer Anteil, wenn man bedenkt, daß der Hauptteil sicherlich Fälle wie die Questnet-Sache oder jetzt Teleflate betrifft. Und es ist ein gutes Argument dafür, daß objektiv gesehen die Irreführung häufig ist.

@ barracuda
wenn man bezahlt hat, ist es schwierig sein Geld wiederzubekommen. Auch ist es fraglich, ob die Telekom auf den Widerspruch eingeht, solange ein Dialer registriert ist. Am besten, Du überprüfst mal das Superangebot (plus Dialer), auf das Du reingefallen bist, wie das da mit Preishinweisen bzw. deren Verschleierung ("keine Kosten durch Aktivierung") aussieht.

Anonymer Dialerdrücker (lol) schrieb:
Nö, wenn du dein Telefon nicht so dringend brauchst.
Rührend, wie Du Dich um Deine unfreiwilligen Kunden besorgst. Allerdings ist eine Anschlußsperre nach fristgerechtem Widerspruch illegal! Aber schon bezeichnend, daß deinesgleichen sich hinter der Inkassomacht der Telekom verstecken - ohne die wärt ihr nämlich NIX.
 
Datensicherung

Hmmm. Wenn ich lese, daß Daten auf Diskette gesichert werden sollen, scheint die strafrechtliche Schiene ja gänzlich aufgegeben worden zu sein. :( Denn dafür ist eine Diskettensicherung völlig untauglich. :x

Schade, denn nur mit zivilrechtlichen Mitteln wird man der schwarzen Schafe jedenfalls nicht Herr.
:bigcry:
 
Wenn ich lese, daß Daten auf Diskette gesichert werden sollen, scheint die strafrechtliche Schiene ja gänzlich aufgegeben worden zu sein.

Liegt vielleicht auch daran, dass in den vergangenen drei Jahren zwar fünf Dutzend zivilrechtlicher Urteile wegen unsauberen Dialer-Einsatzes ergangen sind, aber m.E. keine einzige strafrechtliche Verurteilung eines Verantwortlichen. Zumindest wurde keine einzige bekannt...
 
neward schrieb:
gibt es dann hier im Forum irgendwo eine kurze, prägnante und vollständige Checkliste aller Kriterien, die ein Dialer erfüllen muss um legal zu sein.

Du solltest nach dem Wesentlichen fragen: welche Kriterien müssen sämtlich erfüllt sein, damit X ( z.B. die Telekom ) ein (einklagbares) Recht hat, einen Betrag Y ( z.B. 29,95 Euro ) von Dir einfordern zu können?

(Nach dem Motto: Aha, Punkt 17 ist bei "meinem" Dialer eindeutig nicht erfüllt, also brauche ich nicht zu bezahlen!)

Und Du solltest danach fragen, WER den Nachweis erbringen muß, daß sämtliche Kriterien für die Zahlungsforderungsberechtigung erfüllt sind? Das ist grundsätzlich immer derjenige, der etwas will - der muß dann nicht nur beweisen, daß irgendein von ihm zur Registrierung angemeldetes Dialerprogramm Punkt 1 .. Punkt 367 irgendeiner Behördenverfügung entspricht - sondern er muß vielmehr zeigen, daß alle Kriterien seiner Zahlungsforderungsberechtigung erfüllt sind!

Die Originaltexte der Amtsblattverfügungen der RegTP sind ja nicht unbedingt für jeden leicht verdaulich.

Es gibt keine Regel, wonach eine Zahlungsforderung dann und nur dann berechtigt wäre, wenn auf eine Registrierung eines Dialerprogramms hingewiesen werden kann. ( Wenn jedoch eine Zahlung im Zusammenhang mit einer dialerveranlaßten Anwahl gefordert wird, dann gilt wenigstens: wenn der verwendete Dialer nicht (einmal) den schwachen Mindestanforderungen der Regulierungsbehörde entspricht, dann sind entweder auch nicht alle Kriterien für eine Zahlungsforderungsberechtigung erfüllt, oder falls doch, so führt die Verwendung des verordnungswidrigen Dialers zumindest dazu, daß freiwillige Zahlungsvereinbarungen ungültig sind. )

Alle "Banden"-Mitglieder, die in irgendeiner Weise an Mehrwertdiensten mitkassieren, machen sich nachvollziehbarerweise für die Fortgeltung einer zweifelhaften Regelung stark, wonach grundsätzlich nicht mehr der Ehrliche die Berechtigung seiner Zahlungsforderung nachzuweisen brauche, sondern daß vielmehr Betrug erlaubt sein soll, solange es dem Betrogenen nicht (mehr) gelingt, die Unrechtmäßigkeit lückenlos zu belegen.

gal.
 
@ sascha

Ja, Sascha, stimmt. Aber warte doch mal ab... Vor der Naivität, zu glauben, daß die illegalen - i.S.v. strafrechtlich relevanten - Dialer durch zivilrechtliche Klagen oder Verweigerungen "kaputtzukriegen" sind, kann ich nur warnen. Wir brauchen Festplattenspiegelungen!
 
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