Darf man das?

AW: Darf man das?

Ich warte auch noch auf ein Dankschreiben für einen meiner Artikel. :devil2:
Dankschreiben kam heute per Mail in Form einer Zahlungsaufforderung von Lebenserwartung.de.
Brav so. Wofür gibt es schließlich wissenschaftlichen Mitarbeiter. :thumb:
Voller Vorfreude warte ich jetzt nur noch auf ein Schreiben in Papierform.
Daraufhin werde ich ... :stumm: ...sag ich erst wenns soeit ist.
Hoffentlich sind die keine Spielverderber und werfen vorzeitig das Handtuch. :sun:

Gruß A. John
 
AW: Darf man das?

Hoffentlich sind die keine Spielverderber und werfen vorzeitig das Handtuch. :sun:
Nach der zweiten Mahnung (FREU!) habe ich mich entschlossen, aktiv zu werden und einen Widerspruch zu schicken.
Der wird vermutlich als unzustellbar zurückkommen, aber das ist mir wurscht.
Ich hoffe eigentlich auf eine Mahnung von RA H. aus B.

Gruß A. John

PS: Auf Anrede und Grußformel habe ich bewußt verzichtet, bei diesem Empfänger halte ich das für unangebracht und überflüssig.
 
AW: Darf man das?

Der wird vermutlich als unzustellbar zurückkommen, aber das ist mir wurscht.
Du meinst, die Angaben bei der DENIC sind gefälscht? Nun wissen wir doch, dass der Mann existiert. Da wird eine Adressermittlung doch zum Ziel führen. Ich wüßte da eine Seite, die bietet so etwas an. Und der Clou: der Anbieter kennt den Gesuchten sogar persönlich ;)

M. Boettcher
 
AW: Darf man das?

Du meinst, die Angaben bei der DENIC sind gefälscht?
Nö, aber: an dem man vergebens ein Klingelschild der V*** A***** sucht, dafür aber einen Herrn findet, der aus der Tür kommt und sagt: „Nein, die gibt es hier nicht. Die sind eine Briefkastenfirma.“
Da wird eine Adressermittlung doch zum Ziel führen.
Ist -vorerst- nicht mein Problem.
Ich wüßte da eine Seite, die bietet so etwas an.
Interessant. Eine solche Seite kenne ich auch. Die befaßt sich u.A. mit Service für Anwälte.

Gruß A. John
 
AW: Darf man das?

Nach der zweiten Mahnung (FREU!) habe ich mich entschlossen, aktiv zu werden und einen Widerspruch zu schicken.
Der wird vermutlich als unzustellbar zurückkommen, aber das ist mir wurscht.
Ich hoffe eigentlich auf eine Mahnung von RA H. aus B.
Schade, die haben tatsächlich aufgegeben. Und ich hatte mich schon so gefreut.:unzufrieden:
Laut Briefstatus-Auskunft der Post von heute wurde dem Empfänger eine Benachrichtigung ins Postfach gelegt. Mein Schreiben haben die demnach noch gar nicht bekommen.
Heute kam aber ein Antwortbrief, in dem die sich genau auf dieses Schreiben beziehen.:scherzkeks: (Hätte ich bloß den Link auf den Widerspruch nicht gesetzt....)
Man teilt mir mit, daß die Forderung gegen mich ausgebucht wurde. Schade!
Außerdem natürlich das branchenübliche Strafanzeigengetöse.
Da der Brief aber nicht unterschrieben ist, hege ich doch noch einen Rest Hoffnung.
Am interessantesten fand ich aber den Hinweis, daß man meine Internetseite besucht habe und davon ausginge, daß die von "Vollidioten" aufgerufen würde. :vlol:
Respekt! So viel Einsichtsfähigkeit hätte ich denen gar nicht zugetraut.

Gruß A. John

Update:
Hier etwas ausführlicher,
nebst ein paar weiterführenden Links.
 
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