CDR oder Welche Daten werden gespeichert

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Der Jurist

Teammitglied
Kommunikations-Datensatz (KDS) oder Call Data Record (CDR)


Ein beliebtes Spiel von Telefonnetzbetreiber ist es, wegen der nicht vor der Einwahl beantragten ungekürzten Speicherung der Daten für den Einzelverbindungsnachweis darauf zu beharren, dass wegen der drei xxx an Stelle der letzten Zahlen leider, leider weder der Dienste-Anbieter und noch warum es überhaupt gegangen sein könnte, nicht mehr zu ermitteln sei.

Diese Aussage ist schlicht falsch.


Wenn ein Telefonnetzbetreiber mit dieser Ausrede kommt, sollte er sofort aufgefordert werden, den Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR) zu sichern und auszuwerten und die bei der Auswertung gewonnenen Erkenntnisse zu übermitteln.

Damit kann nämlich über bei anderen Telefonnetzbetreibern vorhandenen Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR) der Dienstanbieter schließlich ermittelt werden.

Der dort vorhandene CDR enthält die Rufnummer des Nutzers (des Anrufenden) ungekürzt, die Uhrzeit, die Dauer und das Anrufziel (des Angerufenen).


Ein typischer CDR-Ausdruck enthält:

In der A-Zeile in der Datei wird der Verbindungsaufbauwunsch eines Kunden dargestellt,
in der B-Zeile die Bestätigung dieses Wunsches,
in der C-Zeile wird das Zustandekommen der Verbindung erfasst,
in der D-Zeile den Wunsch die Verbindung abzubauen
und in der E-Zeile den endgültigen Abbau der Verbindung.
In jeder Zeile sind immer die jeweiligen Zeiten, Quell- und Zielrufnummern, ohne führende Nullen sowie der jeweilige Dienst (0101= ISDN-Telefonie), sowie Informationen über die genutzten Verbindungsmöglichkeiten im Vermittlungssystem, enthalten.


Die CDRs sind nicht übergleichartig aufgebaut. Sie müssen aber vom Inhalt her die oben aufgeführten Daten enthalten.

Wenn es im Prozess darauf an kommt, dann kann dafür als Beweismittel genannt werden:

Amtliche Auskunft

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Tulpenfeld 4
53113 Bonn


Zum Hintergrund:

Zur Frage, wer welche Daten speichert, hilft auch ein kleiner Ausflug in die Allgemeinen Geschäftsbedingung

Bei der T-Com steht:

dort aufzurufen unter: Service 0190 INM Allgemeine Geschäftsbedingung Service 0190 INM


Zitat:
8. Abrechnung und Überweisung der Anbietervergütung
.........
8.4. Die T-Com ist berechtigt, bei nachgewiesenen krimininellen, gesetzwidrigen Handlungen oder Vertragsverstößen des Kunden den Anrufen von der Zahlung der Rechnung zu befreien. Die Anbietervergütung, die dem Kunden bereits vorab ausgezahlt wurden werden in diesen Fällen pauschal spätestens fünf Monate nach der Abrechnung zurückgefordert.

Früher zu finden unter - Link wird aber für Archiv-Suche im Text gelassen w*w.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,894,00.pdf = vgl. Anhang unten

Damit zeichnet sich die T-Com im Innenverhältnis von ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter frei. Also die T-Com kann es sich leisten, großzügig zu sein. Aber weshalb kann sie pauschal zurückbuchen, wenn sie doch von nichts weiß? Also sie kennt den jeweiligen Anbieter genau. Es kommt jetzt darauf an, ob der mehr gespeichter hat als die Telekom.

Bei der dtms steht beispielsweise:

Zitat:
XIII. Speicherung von Verbindungsdaten

1) Soweit nach der Art der Service-Rufnummer Verbindungsdaten bei dtms anfallen, werden diese grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Rechnungsversand gelöscht, wenn der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsversand beantragt hat.

(2) Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben, ist dtms berechtigt, die Verbindungsdaten bis zur endgültigen Klärung der Einwendung zu speichern.

(3) Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in Ziff. XIII. Abs. 1 genannten Frist oder auf Antrag sofort gelöscht worden, ist dtms insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.


Daraus ergibt sich, dass die dtms, da sie glaubt einen Kunden zu haben, die Daten speichert.

Bei steht bei IN-telegence steht::
Zitat:
§ 3 Abrechnung der Anbietervergütung
.....
(5.) IN-telegence wird dem Kunden die Rückbelastung jeweils für die betroffene Servicenummer im Wege der Spitzabrechnung aufschlüsseln. Sollten sich ausnahmsweise die Rückbelastungen durch die Deutsche Telekom AG oder das Clearing-House nicht einem bestimmten Kunden zuordnen lassen, wird die Differenz ........


Wer eine Spitzabrechnung zusagt und nur ausnahmsweise von etwas Anderem ausgeht, muss die Daten vorhalten.

Fazit: Nach den Geschäftsbedingungen lassen sich die Netzbetreiber die Datenspeicherung genehmigen. Somit ist die TDSV wohl eher kein Problem, weil sich daraus schon das Recht zur Speicherung ergibt, wenn das Einverständnis vorliegt.


Also bei den berühmten dre xxx kann die T-Com sicherlich nicht sagen, wer am hinteren Ende sitzt. Den nächsten Partner in der Kette kennt sie jedoch sehr wohl. Da auch er die Verbindungsdaten hat, kann er weiter zu ordnen. Das geht dann möglicherweise eine ganze lange Kette entlang, aber es geht.



Hier noch etwas "Fach-Chinesisch als Futter, falls man es braucht.




CDR - Call Detail Record (auch Call Data Record oder Charging Data Record); Datensatz mit Informationen über in Anspruch genommene (Mobilfunk-) Dienstleistung, die aufgrund des CDR berechnet werden können
aus: http://www.dafu.de/redir/redir-glossar.html


Call data record
After every call the ISDN system creates a call data record which can be viewed and printed out on PC when the call is ended. If the PC or printer is not switched on, the ISDN system stores the call data record. The call data evaluation software application TK-Bill can be used to evaluate the call data quickly and easily and to sort the data by extension, customer, date and location, or incoming and outgoing calls for example.
aus: http://www.agfeo.net/AGFEO_Web/HP3.nsf/0/a6b84d64fa5c6d96c1256acb0045ed10?OpenDocument&Click=




Hier auf Seite 4 steht:
Zitat:
Das Thema der Gebühren ist im IN nicht einfach lösbar, da aus historischen Gründen häufig noch Gebührensummenzähler (auch in SW) realisiert sind. IN kann nur richtig durchgeführt werden, wenn das System in jedem gebührenrelevanten Fall einen CDR (Call Data Record) erzeugt, der dann extern durch Gebührennachver- arbeitung in die Rechnung einfließen kann. Will man ein beliebiges Tarifmodell zulassen, dann muß mit jeder Transaktion die im IN auch ein CDR erzeugt werden. Der Realisierungsaufwand zwingt an dieser Stelle zu Kompromissen.



Ein schönes Muster findet man auf Seite 20 in http://www.t-reimann.de/Download/referat.pdf


Noch mehr Lese-Stoff
_________________
Der Jurist

Ceterum censeo, coniunctio faciendam rem esse delendam – oder so ähnlich.


[EDIT]
Auf Autorenwunsch geändert.
 

Anhänge

  • Dokument_Abrechnungsverfahren_UAK_B_1.0.0-1.pdf
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  • Technisch-1.pdf
    219,2 KB · Aufrufe: 2.233
  • 0,1384,894,00.pdf
    80,5 KB · Aufrufe: 1.045
Siehe auch: http://www.internet-clearing.com/index.php?page=rechnung

Dort steht u.a.:
Welches Angebot habe ich genau genutzt?

Aus Kostengründen werden mehrere Angebote über eine Servicerufnummer abgerechnet. Sie können zu uns Kontakt aufnehmen, um das genaue Angebot zu erfahren. Bitte schicken Sie auf jeden Fall Ihre Telefonnummer mit, von der das Angebot angewählt wurde.

Wenn jemand seine Telefonnummer, von der ein Angebot angewählt wurde, denen schicken soll, kann dies nur bedeuten, dass sie über die Telefonnummer die Daten finden. Und zwar so wie oben beschrieben, über den CDR.
 
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