British Telecom rechnet Internet Clearing Dialer ab?

intrenet clearing

Ich war auch naiv genug, wollte ja sofort wieder ´raus und habe jetzt auch ´ne 36€-Rechnung.
Bezieht sich auf die Einwahl 019359130 am 29.3.2004 .
Habe mich natürlich informiert und fand dieses Forum dabei hilfreich.
Ich werde nicht zahlen und habe dies auch schon "BT" und "internet-clearing" mitgeteilt.
Eine Frage ist aber noch offen.
Wenn die die RegTP eindeutig sagt "91er bis 95er Rufnummerngassen sind vom 14.12.2003 an illegal"und das tut sie,
welche Konsequenzen können mir dann im Endeffekt noch drohen?
 
Re: intrenet clearing

thomap58 schrieb:
Wenn die die RegTP eindeutig sagt "91er bis 95er Rufnummerngassen sind vom 14.12.2003 an illegal"und das tut sie,
welche Konsequenzen können mir dann im Endeffekt noch drohen?

progressive Dialeritis ;)

Kann zum Verlust der Fähigkeit zu normaler Kommunikation führen und zu Popcornvergiftung!

Im Ernst: Ich würde sagen, dass das darauf ankommt, um was es Dir geht: Zahlungsvermeidung oder mehr... Ich weiss auch nicht, was mit Leten ist, die bewusst den IQ-Test gemacht haben und jetzt nicht zahlen wollen. Das sind dann wohl Kollateralschäden der Proteste gegen diese Einwahlen ;)
 
Sollten Sie Ihre Beschwerde nicht untermauern können, werden wir Ihre
Mail an unsere Anwälte weiterleiten und überprüfen welche Handhabe wir
gegen Sie haben, um die Kosten die durch die Überprüfung der Webseite
und die Bearbeitung Ihrer Mail entstanden sind, an Sie weiterzuleiten.

Desweiteren haben wir Ihre Mail an den Betreiber der Webseite
weitergeleitet, um ihm eine Klage wegen Geschäftsschädigung zu
ermöglichen.

Steckt in diesen Zeilen strafrechtlich was drin? Oder ist das nur eine Mischung aus Unverschämtheit und Einschüchterungsversuch?
 
Wenn darin etwas strafrechtlich Relevantes läge, läge es doch mit Sicherheit auch in den "kontrollierten Halbwahraussagen" in den Schreiben der Telekommunikationsanbieter... (...illegales Anwählverfahren kann ausgeschlossen werden..., ...kein Zweifel an der REchtmäßigkeit...)

[dies sind keine Zitate]
 
sascha schrieb:
Steckt in diesen Zeilen strafrechtlich was drin? Oder ist das nur eine Mischung aus Unverschämtheit und Einschüchterungsversuch?
Kann in meinem Fall die Staatsanwaltschaft entscheiden ;) Ich fürchte nur, die sind nicht wirklich motiviert, sollte dem ermittelnden Beamten mal einen Link zum Wiso Beitrag schicken.
Gr,
TSCoreNinja
 
TSCoreNinja schrieb:
Kann in meinem Fall die Staatsanwaltschaft entscheiden ...
Bravo!

Und wenn Du das, wie ich vermute, auch noch betonhart "untermauern" kannst ... mit Demonstration des Einwahlmechanismus ...
Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben ;)

cj schrieb:
Wenn darin etwas strafrechtlich Relevantes läge, läge es doch mit Sicherheit auch in den "kontrollierten Halbwahraussagen" in den Schreiben der Telekommunikationsanbieter...
Wir warten ja auch noch mit Spannung auf den Fortgang der Geldwäsche-Anzeige.
Und es könnte sogar sein, daß diese Beteuerungen, die mittlerweile zum Textbausteinbestand der Telekom gehören, auch noch unangenehme Folgen für sie haben. Denn wenn sie sagen, sie prüfen sorgfältig, dann können sie in diesen Fällen nicht mehr behaupten, sie wüssten von nichts. Und wenn sie dennoch weiter das Geld einziehen ...

Hmm, vielleicht sollte die Geldwäsche-Anzeige des Juristen noch einmal im Licht der neueren Entwicklungen aktualisiert werden ...
 
Qoppa schrieb:
Hmm, vielleicht sollte die Geldwäsche-Anzeige des Juristen noch einmal im Licht der neueren Entwicklungen aktualisiert werden ...

...und was ist mit dem sich gern mit arcor und telekom vergleichenden intelegenten "TelekommunikationsunternehmenformerlyknownasQSC" in Köln? Gibt es gegen die schon ähnliche Aktivitäten?...
 
Hallo allerseits,
ich bin neu im Forum - ich selbst (genauer gesagt meine Freundin) leidet
unter BT-forderungen aus München, über 105 und 48 EUR, Anfragen detaillierter Art über die Zusammensetzung der Forderung blieben bisher unbeantwortet (EchtPost), telefonisch wird man in einer Warteschleife abgewimmelt, emails werden nicht beantwortet - Jetzt kommen plötzlich Mahnungen von nextnet in Berlin, sehr obskur, dort auch um Aufschlüsselung der Forderung gebeten, kommen nur Mahnungen !!!!!!!
Ich habe oben alles gelesen.
Nur : Kann mir jemand "Klartext" erklären, ob man die Mahnung ignorieren kann, oder drohen tatsächlich Gerichtsbeschluß etc etc. ???
Laut Kripo in Frankfurt würden Mahnungen unter 250 Eur gar nicht zugelassen. DIe möglichen "verursachten Kosten" könnten im Januar und Februar 2004 erfolgt sein . Wie bekommt man heute noch mögliche "Heimliche Dialer" heraus ?? Suchen nach dll oder exe Dateien?
Reicht das ? Danke für jeden Hilfe und Hinweise.
Finsetroll
 
finsetroll schrieb:
Laut Kripo in Frankfurt würden Mahnungen unter 250 Eur gar nicht zugelassen.
:vlol:
Ist aber wirklich nicht die feine Englische, wenn die Kripo ihre Kundschaft so gnadenlos in den April schickt.
Haste mal Name/Dienstgrad/Drehzahl von dem Polizeiclown, der das behauptet hat? Den möchte ich mal für eine Feier buchen.

MfG
L.
 
@ finsetroll,

zum einen lies´ mal hier und mache Dich weiter kundig ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4556 ). Wenn es scih bei Dir um die selbe Geschichte handelt, dann die Lastschrift bei der T-Com zurück holen und nur den unstrittigen Teil bezahlen. Gleichzeitig ein Widerspruchsschreiben an die T-Com richten, in dem Du einfach einen Ausdruck von Sascha´s Posting beifügen kannst und Dich darauf beziehst, dass kein Zahlungsanspruch der BT besteht - fertig!
Von der BT selbst (oder besser dem Inkassounternehmen Nexnet) kommt vorerst nichts mehr. Falls doch, dann dort einfach nur wieder der Folgerechnung widersprechen.
 
Stalker2002 schrieb:
finsetroll schrieb:
Laut Kripo in Frankfurt würden Mahnungen unter 250 Eur gar nicht zugelassen.
:vlol:
Ist aber wirklich nicht die feine Englische, wenn die Kripo ihre Kundschaft so gnadenlos in den April schickt.
Haste mal Name/Dienstgrad/Drehzahl von dem Polizeiclown, der das behauptet hat? Den möchte ich mal für eine Feier buchen.

MfG
L.

Man muss das wohl in den richtigen Kontext setzen. Das ist wie mit der 42. Es riecht also eher nach Anstrengungsvermeidung...
 
Reducal schrieb:
@ finsetroll,

zum einen lies´ mal hier und mache Dich weiter kundig ( http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4556 ). Wenn es scih bei Dir um die selbe Geschichte handelt, dann die Lastschrift bei der T-Com zurück holen und nur den unstrittigen Teil bezahlen. Gleichzeitig ein Widerspruchsschreiben an die T-Com richten, in dem Du einfach einen Ausdruck von Sascha´s Posting beifügen kannst und Dich darauf beziehst, dass kein Zahlungsanspruch der BT besteht - fertig!
Von der BT selbst (oder besser dem Inkassounternehmen Nexnet) kommt vorerst nichts mehr. Falls doch, dann dort einfach nur wieder der Folgerechnung widersprechen.

Hallo Reducal,
die strittigen Forderungen sind gleich gar nicht bezahlt worden ! - Das ist einfach ! - Aber : reicht "Sascha's" Kommentar an die T-com aus, daß die das weiterleiten ?? Ich denke mir : T-com denkt, daß ihr das doch schnurz sein könnte, was andere verlangen - oder "wacht die T-com dabei auf" und ermittelt selbst ? Oder "stänkert" T-com gegen BT in München ??
Läßt dann die BT, die sich bei mir durch "nexnet" in Berlin "vertreten läßt, von Forderungen ab ?? Das wäre ja ein Wunder..........
Danke vorab an alle Anderen - Die Aussage wegen dem 250 Eur-Limit bei drohenden Zahlungsaufforderungen stammt aus von derFrankfurter "Kripo K33" - den Menschen möchte ich nicht gerade bloßstellen ........
 
finsetroll schrieb:
Die Aussage wegen dem 250 Eur-Limit bei drohenden Zahlungsaufforderungen
stammt aus von derFrankfurter "Kripo K33" - den Menschen möchte ich nicht gerade bloßstellen ........

Du brauchst in ja nicht bloßstellen, aber es wäre sinnvoll ihn nochmal anzusprechen
und zu fragen , wo er diese Weisheit her hat. Es dürfte im Interesse anderer Betroffener liegen,
daß so ein Unfug nicht noch weiterverbreitet wird. Falls er darauf beharrt, aber keine Quellen
nennen kann/will, hätte ich kein Problem seinen Vorgesetzen darauf anzusprechen.

ww
 
@ finsetroll

...wenn das erst garnicht bezahlt worden ist, dann ist Deine Freundin bestimmt mit der T-Com im Reinen, oder? Seit dem 09.03. ist das Forderungsmanagement der BT (über Nexnet) für die Forderungen über die 0193er Nummern auf Eis gelegt. Sollt da in der Vergangenheit noch eine Nexnet-Mahnung eingegangen sein, dann gehört das zu dem Schnee von gestern und braucht vorerst keine Beachtung zu finden - in der Voraussicht, dass Ihr einen Widerspruch gegen die Forderung geschrieben habt.

Die T-Com ermittelt erstmal überhaupt nicht. Die machen lediglich die erste Rechnungsstellung beim Endkunden und bekommen dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Bei Forderungen "anderer Anbieter" ist denen das Forderungsmanagement Jacke wie Hose - blos der Widerspruchsweg, der muß sitzen.
 
Reducal schrieb:
@ finsetroll

...wenn das erst garnicht bezahlt worden ist, dann ist Deine Freundin bestimmt mit der T-Com im Reinen, oder? Seit dem 09.03. ist das Forderungsmanagement der BT (über Nexnet) für die Forderungen über die 0193er Nummern auf Eis gelegt. Sollt da in der Vergangenheit noch eine Nexnet-Mahnung eingegangen sein, dann gehört das zu dem Schnee von gestern und braucht vorerst keine Beachtung zu finden - in der Voraussicht, dass Ihr einen Widerspruch gegen die Forderung geschrieben habt.

Die T-Com ermittelt erstmal überhaupt nicht. Die machen lediglich die erste Rechnungsstellung beim Endkunden und bekommen dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Bei Forderungen "anderer Anbieter" ist denen das Forderungsmanagement Jacke wie Hose - blos der Widerspruchsweg, der muß sitzen.
Guten Abend,
ja mit T-com ist alles klar !!! Nun : obwohl an BT München und an nexnet Berlin ist die Anfrage nach einer detaillierten Übersicht über die Gesamtforderung geschickt worden, insgesamt 2 nach München, 2 nach Berlin !!, also wie sich der Betrag zusammensetzt. Daraufhin kommen NUR von nexnet /Berlin Mahnungen, jetzt die 2. - und dann die Drohung mit Gerichts-Vollstreckungsbescheid.
Muß man da "zittern" ? Drohen noch weitaus höhere Kosten, die man mit einer Zahlung JETZT noch vermeiden kann - oder kann man sich "zurücklehnen"? Lohnt ein erneutes Einschreiben nach Berlin (nexnet) ?? - Danke für alle Hilfen hierzu!
finsetroll
 
Wollte mich hier auch mal wieder kurz melden.
Irgendwie muss sich NEXNET an meinen Schreiben festgebissen haben. Bis heute keine Reaktion bzw. Mahnung. :D
 
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