Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?

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Der Jurist

Teammitglied
Derzeit kommt jetzt wohl nach einem Jahr die Frage, ob man, wenn man einmal auf ein Abonnement gezahlt hat, damit einen wirksamen Vertrag geschlossen habe.

Falsch ist diese Meinung:
..... aber da schreibt jemand, der sich mit Gesetzen echt auskennt (ist so ne Fach-Seite), dass man nach Bezahlen den Vertrag eingegangen ist, auch wenn er vorher nicht gültig war. Und damit hätte dir Firma vorm Gesetz ein Recht auf ihr Geld. ......

Richtig ist die Antwort darauf:

Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.

Dazu ist zu ergänzen, dass bei Bezahlung auf eine Nichtschuld nur die Rückforderung ausgeschlossen ist. Das bedeutet aber schon überhaupt nicht, dass man für ein weiteres Jahr zahlen muss.
Denn wenn ein Vertrag schon für das erste Jahr nicht geschlossen wurde, kann auch für das folgende Jahr kein Vertrag geschlossen sein.


Die vorbehaltlose Zahlung einer Rechnung rechtfertigt laut Bundesgerichtshof für sich genommen nicht die Annahme eines Anerkenntnisses der Forderung. Weiter kann man aus dem einschlägigen BGH-Urteil entnehmen, dass selbst dann, wenn man annimmt, dass mit dem Anerkenntnisses einer Rechnung für das erste Jahr keine darüber hinausgehende Verpflichtung auch für ein zweites kostenpflichtiges Jahr gegeben ist.


Das gilt vergleichbar auch für Ratenzahlungen, wenn sie kommentarlos geleistet wurden.

Aber Achtung: Wenn die Ratenzahlungen nach einer Ratenzahlungsvereinbarung geleistet werden, ist die Rechtslage möglicherweise anders zu beurteilen. Den die Ratenzahlungsvereinbarung kann auch ein Anerkenntnis der ursprünglichen Forderung umfassen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu sollte profunder juristischer Rat eingeholt werden. Dann geht es um Rechtsberatung im Einzelfall, die hier nicht zulässig ist.
 
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