Asymmetrisches Kündigungsrecht unzulässig

technofreak

Forenveteran
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-25.11.03-000/
Heise schrieb:
Nach rund zwei Jahren hat das Oberlandesgericht Koblenz im Rechtsstreit um
die Kündigungsfristen von Internet-Zugangsverträgen zwischen der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und der 1&1 Internet AG ein Urteil gefällt. Eine Vertragsklausel
in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der nur der Provider einen Vertrag
mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann, der Kunde jedoch an eine Kündigungfrist
von einem Jahr gebunden ist, ist unzulässig (Az. 2 U 504/03). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mühlen der Justiz malen langsam aber gründlich....
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Eilverfahren/Eilverfahren.html
Ein ordnungsgemäß und möglicherweise über mehrere Instanzen hinweg geführter
Zivilrechtsstreit nimmt bis zu einer rechtskräftigen (also mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren)
Entscheidung oftmals viel Zeit in Anspruch. Manchmal dauert er Jahre.
Diese Gründlichkeit ist grundsätzlich an sich kein Fehler. Von der Justiz kann erwartet werden,
dass die Entscheidungen erst nach gründlicher Würdigung aller relevanten Umstände getroffen werden.
Manchmal?? Ein schlichter Schadensatzprozess gegen eine Behörde , bei der es überhaupt keine
Zweifel an der Forderung gab, dauerte fast drei Jahre....
 
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