Arglistige Täuschung bei Ebay?

Mal höflich nachfragen, ob er den Rest nicht doch noch schicken möchte und dann mit der Sache lieber zum Fachmann.
Die Nachfrage wird er sich sparen können, denn anhand der Bewertungen hat er vermutlich die Einzelteile separat versteigert ohne Box und anschließend die leeren Boxen. Bei einem so hohen Startpreis wäre ich auch davon ausgegangen, dass das Ganze mit Inhalt ist, aber auf grund der dürftigen und auch inhaltlich in schlechtem Deutsch verfassten Beschreibung hätte ich erst mal nachgefragt.
In so fern sehe ich da schon eine ziemlich miese Tour, die darauf angelegt war, zu täuschen.
 
wäre die Sache klar, könnte es dem Käufer ja egal sein, wie der Verkäufer die fehlende Ware liefert. Wenn er sie nicht mehr hat, weil anderweitig versteigert, müßte er halt für Ersatz sorgen. Sein Pech.

Aber in diesem Fall würde wohl jeder Richter den Käufer fragen, warum er angesichts derart dürftiger Beschreibung nicht nochmal nachgefragt hat.
 
Der Orakler schrieb:
Counselor schrieb:
Für solche Unstimmigkeiten gibt es bei EBay ein Formular
Was soll das bringen? Bei eBay befördert das irgendein Bot in den Orkus, und das wars. Käuferschutz bringt auch nichts, weil < 25€.
Ich liebe Leute, die haltlos über den Ausgang von Verfahren oraklen, von denen sie keinen blassen Dunst haben.

@User Nr 2528:

Schon mal was von einem Offenen Dissens gehört? Könnte es nicht sein, daß bis zur vollständigen Einigung über den so gut wie nicht beschriebenen Kaufgegenstand gar kein Vertrag zustande gekommen ist?
 
Counselor schrieb:
Der Orakler schrieb:
Counselor schrieb:
@User Nr 2528:

Schon mal was von einem Offenen Dissens gehört? Könnte es nicht sein, daß bis zur vollständigen Einigung über den so gut wie nicht beschriebenen Kaufgegenstand gar kein Vertrag zustande gekommen ist?

was hat das mit offenem Dissenz zu tun, wenn ein Käufer sich bei SEINER Kaufentscheidung mit dürftigen Erklärungen des Verkäufers zufrieden gibt?

Wir sind doch alle so mündig oder wollen zumindest für mündig gehalten werden. Wenn ich mich zum Kauf einer Sache entscheide, ohne mich ausreichend informiert zu haben, ist das mein Problem.

Was anderes ist es, wenn ein Verkäufer einen Käufer anlügt.
 
User Nr 2528 schrieb:
..... Wir sind doch alle so mündig oder wollen zumindest für mündig gehalten werden. Wenn ich mich zum Kauf einer Sache entscheide, ohne mich ausreichend informiert zu haben, ist das mein Problem. ....
Genau das liegt das Problem beim Dissens. Eine Seite - hier der Käufer - geht davon aus, dass sie ausreichend Informationen hat und sich mit der anderen auf dieser Basis geeinigt hat. Erst im weiteren Verlauf stellt sich heraus, dass der Sachverhalt ganz anders liegt. Deine "Selber-schuld-Parole" geht daneben.
Übrigens solche Sprüche sind es die ich mit "hochnäsig" bezeichne.
 
User Nr 2528 schrieb:
was hat das mit offenem Dissenz zu tun, wenn ein Käufer sich bei SEINER Kaufentscheidung mit dürftigen Erklärungen des Verkäufers zufrieden gibt?
Das ist einfach erklärt. Wenn der Verkäufer ein doppeldeutiges Angebot macht, und der Käufer es mißversteht und bietet, dann liegt ein Scheinkonsens vor. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verneint in solchen Fällen einen Vertragsschluß (BGH LM Nr. 2 zu 'ca Größe').
 
Das ist m.E. kein Dissens, da die Parteien sich einig waren

Dem Verkäufer war nämlich bewusst wie der Bieter sein Angebot verstehen musste, daran muss er sich festhalten lassen.

Der Preis war offensichtlich für einen Leerkarton zu hoch.
Das Angebot war bei "Figuren und Tabletops" eingestellt . Für leere Kartons hat Ebay irgendwo ne Rubrik Kartonagen und Verpackungen (z.B. so stellt man sammelwürdige Kartons ein, wenn schon nicht bei Verpackungen dann bei Zubehör:
karton )
Wenn ich eine XY-Box verkaufe ist vom allgemeinen Sprachverständniss auch der Inhalt erfasst. Die leere Box heißt "Box für XY" .
Muss ich echt wenn ich mir jetzt die Star Wars-DVD-Box kaufe jedesmal fragen
ob auch DVDs,
nein die dazugehörigen DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen DVDs
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen nicht raubkopierten DVDs,
nein die dazugehörigen vollständigen funktionsfähigen nicht raubkopierten nicht geklauten DVDs
usw

im Preis enthalten sind ?

Darf mir der Kiosk um die Ecke auf die Bestellung "Eine Packung Camel" ne leere Packung zum Normalpreis liefern?

Auch wenns immer wieder vergessen wird. Ausgangspunkt bei der Auslegung von Willenserklärungen ist der redliche Erklärungsempfänger, wie musste dieser die Erklärung seines Gegenüber verstehen.
Nicht, wer hat die trickreichsten Fallen im Text versteckt.
Dies entspricht -ausser im Dialergewerbe- auch der Rechtswirklichkeit. Da muss ich nicht jede Allgemeine Geschäftsbedingung durchlesen (macht ja auch Keiner) vor überraschenden allzu unvorteilhaften Klauseln bin ich durchs Gesetz geschützt.



Wer hierauf antwortet schuldet mir 29,95, seinen Erstgeborenen sowie seine Seele
 
Gut, dann antworte ich mal lieber nicht auf Teletons Posting. Dieses Forum hat mich schließlich gelehrt, alles zu lesen... ;)

Deshalb auch nur mal ganz allgemein: Eine Packung Camel ist etwas anderes als eine Camel-Packung, ebenso wie mir eine Flasche Bier lieber ist als eine Bierflasche. Allerdings machen die meisten im allgemeinen Sprachgebrauch da keinen Unterschied.

Aber nichts desto mehr und umso trotz: Je öfter ich mir das Angebot anschaue, desto weniger gehe ich von einem naiven Verkäufer bei seiner Verkaufspremiere, sondern vielmehr von gezieltem Handeln aus. Eine rechtliche Bewertung steht mir nicht zu und werde ich mir verkneifen. Aber allemal ist das mindestens eine miese Tour, für die dem Verkäufer eigentlich einmal mit Nachdruck die Regeln des Miteinanderumgehens beigebracht werden sollten.

Übrigens: Die 29,95 würde Teleton dringend brauchen, wenn er meinen Erstgeborgenen zu versorgen hätte.
 
Dino schrieb:
Je öfter ich mir das Angebot anschaue, desto weniger gehe ich von einem naiven Verkäufer bei seiner Verkaufspremiere aus, sondern vielmehr von gezieltem Handeln aus.
Habe grad mal jemand Drittes über das Angebot drüber schauen lassen. Der hatte auch den Eindruck, daß mindestens eine Figur versteigert werden sollte.
 
Liebe Leute, schaut mal beim Anbieter in den Bewertungen nach: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=d-helsnicht

Und dann ab zum Anwalt - ich habe keine Bedenken, dass hier nicht von einem versehentlichen Dissens ausgegangen wird, sondern (auch wegen des recht hohen Einstiegspreises) von einer versuchten Geldschinderei.

BTW:
In diesem OnlineShop kostet die fabrikneue Box "Soldaten des Imperiums"mit Inhalt 29,00 €, und in diesem Shop die Hellebardenträger (fabrikneue Box mit Inhalt) sogar 38,45 € ...
 
Counselor schrieb:
Der Orakler schrieb:
Counselor schrieb:
Für solche Unstimmigkeiten gibt es bei EBay ein Formular
Was soll das bringen? Bei eBay befördert das irgendein Bot in den Orkus, und das wars. Käuferschutz bringt auch nichts, weil < 25€.
Ich liebe Leute, die haltlos über den Ausgang von Verfahren oraklen, von denen sie keinen blassen Dunst haben.

Ich habe genau dieses Verfahren schon zweimal mit eBay durchgespielt - Du auch?

"Der Orakler"
 
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