Anzeigendiskussion (was: net mobile AG)

... neulich in UK passiert. Dort wurden auch Untersuchungsberichte veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass bestimmte im System des Zahlungsanbieters als an den Kunden versandt verzeichnete Hinweise beim Kunden nie angekommen sind.
hier nachzulesen
http://www.phonepayplus.org.uk/~/me...of_Case_for_the_Executive_December_2011_1.pdf

...The 2Ergo message log shows that on 16/01/2010 the consumer
received a free subscription reminder message. This is not shown on
the independently verified message logs...
...The 2Ergo message log shows that on 16/03/2010, 16/04/2010,
16/05/2010 and 16/06/2010 the consumer received a free message
which appears to be the subscription reminder message. This is not
shown on the independently verified message logs; ...
Na wie gibt's denn so etwas???
Wenn ich den Text richtig verstehe, handelte es sich bei einem der Handies, von denen abgerechnet wurde, um ein Handy der britischen Regulierungsbehörde. Das ist natürlich blöd, wenn dann behauptet wird, der Handyinhaber habe irgendwelche Nachrichten erhalten, die irgendeine Bestellung bestätigen sollen.

Es bleibt also dabei: Die Staatsanwaltschaft in Deutschland hat den Ausführungen von net mobile geglaubt, weil man etwas anderes nie hätte nachweisen können. Das hat nichts damit zu tun, was wirklich passiert ist oder passiert sein könnte. Im übrigen bin ich überzeugt davon, dass evtl. auftretende Ungereimtheiten sehr wohl belegbar wären, z.B. durch Logdateien der Mobilfunkunternehmen. Aber was für ein Interesse sollten die daran haben? Das gilt auch für net-mobile. Wenn doch die "Augen zu-und durch"-Taktik reich macht?
 
Wie soll denn erfolgreiche Ermittlungsarbeit bei Massenphänomenen funktionieren, wenn nicht Massen von Ermittlern die Phänomene entsprechend bearbeiten können?
Die Antwort darauf erleben die abertausenden Anzeigenerstatter mit den Einstellungsverfügungen regelmäßig.
....bewege ich mich da im Bereich der Phantasterei.
...du schreibst es!

Auch die polizeiliche Standardsoftware EnCase kann inzwischen mit Smartphones umgehen...
O.K., die kann sicher sämtliche Speicherungen am Gerät aufspüren (Software, Apps, Einstellungen, Bilder, Videos, Dateien....). Aber kann sie auch Bowseraktivitäten, von vor einigen Wochen erkennen? Dort wären die Indizien zu finden und nicht in der Datenstruktur gespeicherter Dateien.

Außerdem (und das ist wohl die erhabene Erkenntnis in diesem Dialog) - wer stellt als Geschädigter sein Smartphone mit SIM-Card den Ermittlern für mindestens einige Tage aber eher Wochen bis hin zu mehreren Monaten zur Verfügung? Da geht man nicht einfach hin und zisch ist die Spiegelung erstellt - das braucht die erforderliche Zeit, denn zumeist gehts der Reihe und vor allem der Priorität nach! Hinsichtlich der Priorität bei einem 4,99-€-Einzelfall brauchen wir uns glaube ich gar keine Gedanken mehr machen. Freilich, das sind Massenphänomene! Aber in der Regel setzt kein, ohnehin mit Vorgängen überhäufter StA sich den Hut für bundesweite Ermittlungen auf, wenns nicht sein muss.

...dass evtl. auftretende Ungereimtheiten sehr wohl belegbar wären, z.B. durch Logdateien der Mobilfunkunternehmen.
Eben nicht! Die Mobilfunkunternehmen verarbeiten die Buchungen, nicht aber die entscheidenden Layouts der angezeigten (oder nicht angezeigten) Websites.

Bei den Dialern war das doch ähnlich! Dort wusste auch immer niemand wirklich, wie das Produkt beim Endkunden aufgeschlagen war und die Anbieter versicherten den Buchungsunternehmen stets (glaubhaft), dass alles mit rechten Dingen zugehen sollte. Da gab es dann Vorzeigeseiten und in der Realität waren ganz andere Dateien aktiv. Selbst als dann die Hashwertkontrolle kam, konnte ungeniert getrixt werden.
 
Eben nicht! Die Mobilfunkunternehmen verarbeiten die Buchungen, nicht aber die entscheidenden Layouts der angezeigten (oder nicht angezeigten) Websites.
aber was wäre, wenn es - wie in UK - offensichtlich Unregelmäßigkeiten gibt zwischen den Logs der Zahlungsanbieter und den Logs über Nachrichten, die beim Kunden ankamen? In UK gab es da eben die Veröffentlichung, aus der hervorging, dass die angeblichen Nachrichten nie beim Kunden angekommen sind. Das würde zB zeigen, dass die Aussage von net-mobile nicht unbedingt ungeprüft so übernommen werden darf. Als Betroffener würde ich mit dieser Argument bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens einlegen. Aber ich bin ja mal wieder nicht Betroffener :(
Die StA hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie net-mobiles Aussage akzeptiert hat, dass es keine Abbuchung ohne Bestätigung gibt. Von Browserseiten war noch gar nicht die Schreibe...

wer stellt als Geschädigter sein Smartphone mit SIM-Card den Ermittlern für mindestens einige Tage aber eher Wochen bis hin zu mehreren Monaten zur Verfügung?
Ich bleibe Phantast: Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, eine verwertbare Datensicherung so einfach herzustellen, dass dies nicht mehr nur die Sache von ein paar Experten ist, sondern dass so etwas vielleicht nicht jeder Wald- und Wiesengendarm kann, aber wenigstens in jedem größeren Präsidium einer. Ich hätte gerne Zeit genug, mich darüber mit einem Experten wie Geschonnek auszutauschen...
 
Ich bleibe Phantast: Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, eine verwertbare Datensicherung so einfach herzustellen, dass dies nicht mehr nur die Sache von ein paar Experten ist, sondern dass so etwas vielleicht nicht jeder Wald- und Wiesengendarm kann, aber wenigstens in jedem größeren Präsidium einer. Ich hätte gerne Zeit genug, mich darüber mit einem Experten wie Geschonnek auszutauschen...
Da habe ich eine eigene Meinung dazu. Das nächste Problem: Forensiker der Polizei arbeiten anders als Forensiker in der freien Wirtschaft. Das werde ich aber hier nicht weiter erläutern.
Datensicherung an Smartphones kriegen auch die Polizisten beigebracht. Mit der Sicherung ist es aber nicht getan, man muss die vorliegenden Daten auch richtig interpretieren können. Und es gibt definitiv nicht viele Experten, die bei der heute am Markt befindlichen Smartphone-Flut den Überblick bewahrt haben (falls überhaupt).
 
Dir ist schon klar, über welche Kosten wir reden?
Mir schon und mir ist auch schon deshalb klar, warum solche Gutachten mangels erforderlicher Verhältnismäßigkeit nicht beauftragt werden. Ich stelle mir das eher unothodox vor, da wird planlos anermittelt und der untaugliche Versuch unternommen diverse Geschäftsführer zu Geständnissen zu bewegen, die sie obendrein womöglich wegen Ahnungslosigkeit gar nicht abgeben können.
 
Nur die Abofallenabzocker haben auch nur kleine Summen eingefordert. Das sind dann in masse Millionenerträge für die geworden. Warum wird das nicht berücksichtigt?
 
Bei den Abofallen im Internet geht es entweder um den Computerbetrug, wenn technische Manipulationen vermutet wurden oder es ging um das Betrug, wenn das Angebot nicht mit dem Preis harmonierte, z. B. hier:
http://www.abendblatt.de/hamburg/ar...im-Hamburger-Abofallen-Prozess-gefordert.html
StA HH schrieb:
....auf den ersten Blick erkennbaren Kostenhinweise fehlten jedoch in den von der mutmaßlichen Bande betriebenen Internetportalen. Das widerspreche nicht nur den Gewohnheiten beim Gebrauch des Internets wie der oberflächlichen und zügigen Aufnahme von Informationen sowie dem schnellen Wechseln zwischen verschiedenen Websites
Darüber hinaus wurde für die gemeinen Internet-Abofallen stets ein Preis von etwa 50 bis 96 € erhoben. Die Anbieter müssen sich nun schon allein wegen der Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Forderung verantworten. Dabei ist es noch längst nicht in trockenen Tüchern, ob die Ankläger mit ihrer Rechtsmeinung letztlich auch durchkommen. Immerhin waren die es selbst, die in den ersten Jahren der Abzockerei mit dem Grundsatz argumentiert hatten: "...wer lesen kann ist klar im Vorteil!"

Hier, bei diesem "neuen" Phänomen über Smartphones kann zwar vieles analog zu den Internetabofallen angenommen werden, aber es gibt doch auch deutliche Unterschiede. Das eine ist zum einen der Grundpreis von max. 9,90 €. Dass der sich wöchentlich automatisch erweitert, wenn nicht gekündigt, ist dabei strafrechtlich irrelevant. Aber natürlich kann man nun anführen, dass der Preis beim Betrug unerheblich sei, doch da gibt es die s. g. "Geringfügigkeit", an der durchaus die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsintensität geprüft werden muss. Als nächstes kommt dann das wichtige Wort: "Zuständigkeit" ins Spiel, denn die Ermittlungen sind dort zu führen, wo der Sitz des Anbieters ist.
Verfahren wegen betrügerischer Angebote oder der Behauptung der Nutzung kostenpflichtiger Leistungen unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel (Telefon, Internet) werden grundsätzlich von der StA geführt, in deren Bezirk der Sitz der geschäftlichen Niederlassung des Anbieters, hilfsweise dessen Wohnsitz, hilfsweise der Sitz der geschäftlichen Niederlassung des Geschäftsgehilfen (etwa Callcenter) liegt. Diese ist auch für Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsgehilfen und Dienstleister zuständig, die vom Anbieter mit der Beitreibung der angeblichen Forderung beauftragt werden.
Sitzt der Anbieter im Ausland oder anonym mit einen Briefkasten im Nirwana, wären die Ermittlungen somit an allen Standorten aller Mobilfunkanbieter durchzuführen, weil eben auch alle mitmachen.

Größtes Interesse sollte meiner Meinung nach aber auf die Art und Weise der Entstehung eines Abonnements gelegt werden. Dieses muss dann jedoch beweisbar sein, da es sonst kein erfolgversprechendes Verfahren und somit auch keine Anklage geben kann. Momentaner Stand meiner Erkenntnisse ist der, dass die Abfolge am Smartphone eben nicht bewiesen werden kann, da das schädigende Layout nur temporär in Erscheinung getreten war. Allein nur mit dem Anscheinsbeweis kommt man in dieser Sache nicht gerichtsfest voran.
 
Hallo, ich bin neu hier.
Mich hat es auch erwischt. Bei mir hatten sich die Dimoco und Carmunity eingenistet.
In diesen beiden Fällen scheint die Spur nach Österreich zu gehen.
Ich hoffe ich bin sie jetzt los.
Allerdings bin ich schon fast ein wenig niedergeschlagen nachdem ich eure Berichte gelesen habe.
Das hört sich ja schon fast so an als wenn man keine Möglichkeit hat sein Geld zurück zu bekommen.
Ich bin heute zu unserer Polizeidienststelle gegangen um Prüfen zu lassen ob man denen irgendwie das
Suppenrohr nach hinten drehen lassen kann. Es hörte sich eigentlich ganz gut an. Denn es sind doch ziemlich
viele die durch diese betrügerische Masche abgezogen wurden.
Ich hoffe das ich nächste Woche positive Nachrichten von der Dienststelle bekomme.
 
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