A
Anonymous
Generelle Information zum Vorgehen gegen echte oder vermeintliche Abzocker
Die hinlänglich bekannte Vorgehensempfehlung gegen tatsächlich oder vermeintlich unseriöse Mehrwert-Anbieter, bestehend aus
a) Nichtzahlung
b) Beschwerde bei der Netzagentur
c) Information der IHK (insbesondere im B2B Bereich) bzw. Verbraucherverbänden
d) Beschwere- / Informationsschreiben an die Bank eines Rechnungslegers
e) Betrugsanzeige
Hat eine neue Variante der Gegenwehr hervorgerufen. In der Vergangenheit konnten Beschwerdeführer insbesondere bei Banken und Kammern/Verbraucherverbänden davon ausgehen, anonym zu bleiben. Das ist vorbei. Der erste Anbieter (namentlich hier nicht angeprangert, jedoch dem seriöseren Lager zuzurechnen) fordert inzwischen unter Einsatz von Rechtsmitteln die Herausgabe von Kopien dieser Beschwerden und bereitet massivste Schadenersatzklagen vor. Im Gegensatz zur Strafanzeige, die nicht „wider besseren Wissens“ erfolgen darf, kann im Zivilrechtlichen Bereich eine nachgewiesenermassen unrichtige Beschuldigung, die zu wirtschaftlichen Nachteilen des Unternehmers führt, durchaus mittels einer Schadenersatzklage nachgegangen werden – und Erfolg haben. Hohe fünf- und sechsstellige Beträge stehen dann zur Diskussion.
Die juristischen Grundlagen können hier nicht genannt werden da das Forum bereits wegen vorgeblicher Rechtsberatung im Visier war. Ich selbst bin für ein Unternehmen tätig, das diese Vorgehensweise beschlossen und eingeleitet hat – daher ziehe ich ein anonymes Posting vor, obschon ich auch hier angemeldet bin
TIS
Die hinlänglich bekannte Vorgehensempfehlung gegen tatsächlich oder vermeintlich unseriöse Mehrwert-Anbieter, bestehend aus
a) Nichtzahlung
b) Beschwerde bei der Netzagentur
c) Information der IHK (insbesondere im B2B Bereich) bzw. Verbraucherverbänden
d) Beschwere- / Informationsschreiben an die Bank eines Rechnungslegers
e) Betrugsanzeige
Hat eine neue Variante der Gegenwehr hervorgerufen. In der Vergangenheit konnten Beschwerdeführer insbesondere bei Banken und Kammern/Verbraucherverbänden davon ausgehen, anonym zu bleiben. Das ist vorbei. Der erste Anbieter (namentlich hier nicht angeprangert, jedoch dem seriöseren Lager zuzurechnen) fordert inzwischen unter Einsatz von Rechtsmitteln die Herausgabe von Kopien dieser Beschwerden und bereitet massivste Schadenersatzklagen vor. Im Gegensatz zur Strafanzeige, die nicht „wider besseren Wissens“ erfolgen darf, kann im Zivilrechtlichen Bereich eine nachgewiesenermassen unrichtige Beschuldigung, die zu wirtschaftlichen Nachteilen des Unternehmers führt, durchaus mittels einer Schadenersatzklage nachgegangen werden – und Erfolg haben. Hohe fünf- und sechsstellige Beträge stehen dann zur Diskussion.
Die juristischen Grundlagen können hier nicht genannt werden da das Forum bereits wegen vorgeblicher Rechtsberatung im Visier war. Ich selbst bin für ein Unternehmen tätig, das diese Vorgehensweise beschlossen und eingeleitet hat – daher ziehe ich ein anonymes Posting vor, obschon ich auch hier angemeldet bin
TIS