Alphaload

Dieses Thema im Forum 'Allgemeines' wurde von Raik gestartet, 5 Mai 2006.

Heiko

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  1. Raik Frisch registriert

    Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin völlig am Ende - ich weiß gar nicht mehr was ich machen soll . . .

    Ich hatte mich vor 14 Tagen bei w*w.alphaload.de registriert und habe die Software heruntergeladen um die 14 Tage Testphase auszuprobieren.

    Ich hatte ein Lied gesucht aber nicht gefunden, weil mir die Software zu kompliziert war.

    Also hatte ich am selben Tag noch gekündigt.

    Worauf man mir nicht geantwortet hat. Zusätzlich habe ich erneut per email gekündigt , es kam wieder keine Reaktion.

    Nach 14 Tagen kam dann per e-Mail eine Rechnung über 95,- Euro
    von einer Firma in der SCHWEIZ welche die Kosten für den alphaload-service in Rechnung stellt.

    Auf jeden FAll habe ich im Kleingedruckten der AGB's nun entdeckt, dass man eine etwaige Kündigung an eine dritte Firma in Berlin einreichen muß.

    Alphaload ist der Anbieter Scriptpower in Zweibruecken
    Kündigung geht nur über Mainpean GmbH in Berlin
    und die Rechnung kommt von Payment International aus der Schweiz.

    Das ist doch völlig irreführend - das kann doch nicht rechtmäßig sein.

    Kann mir hier jemand bitte helfen ? Muß ich bezahlen ?
  2. rolf76 Winkel-Abokat

    AW: Alphaload

    So geht das hier nicht. Das Forum dient zur Mitteilung und zum Austausch von Erfahrungen technischer und rechtlicher Art sowie zur Erörterung allgemeiner Rechtsfragen.

    Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.

    Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken).


    Kannst Du die Vertragsbedingungen und AGB mal hier posten?

    Selbst gemacht:

  3. Raik Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Sorry - da hab ich mich wohl geirrt.

    Ich war der Meinung, dass man hier Hilfe bekommen kann.

    Nix für ungut. Trotzdem vielen Dank

    @Admin : bitte Thread löschen - DANKE
  4. Aka-Aka Chaostheoretiker

    AW: Alphaload

    Kriegst Du - aber eben nur so, dass niemand dem Forum Böses tun kann. Denn das wollen viele... Von Aachen bis... Zweibrücken ;)
  5. Reducal Fraud-Analyst

    AW: Alphaload

    Alphaload.de, eine Kopie von Usenext (Aviteo Ltd.) und Firstload (Verimount FZE LLC)
    Die 14tägige Testphase ist wohl allen gemein. Und das Problem mit der Kündigung in dieser Zeit auch. Wohl dem, der eine Kopie der Kündigung im E-Mail-Ausgang gespeichert hat.
  6. Raik Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Ich habe meine emails alle noch gespeichert.

    und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch.

    ich lasse es drauf ankommen.

    Das wußte ich auch nicht !

    Ich kann mich also nur entschuldigen.
    Ich möchte selbstverständlich dem Forum keinen Schaden zufügen. Sorry.
  7. Aka-Aka Chaostheoretiker

  8. rolf76 Winkel-Abokat

    AW: Alphaload

    Ich finde, dass die Sache mit dem Kündigungsrecht für den Testzeitraum in den AGBs sehr interessant gestaltet ist.

    Nach diesen AGBs ist es sehr schwer, in Übereinstimmung mit den AGB den Vertrag rechtzeitig zu kündigen:

    1. Die 14-Tagesfrist beginnt ab Bestätigung der Anmeldung und Mitteilung der Zugangsdaten.

    2. Die 14-Tagesfrist endet schon vor Ablauf von 14 Tagen, wenn 2 GB überschritten werden. Eine Kündigung soll dann nicht mehr möglich sein.

    3. Überschreitet man 2 GB nicht, so muss man nach den AGB was tun, um rechtzeitig zu kündigen? Das ist etwas unklar:

    Aha. Eigentlich heißt das, dass die Kündigung vier Tage vor Ablauf der Testphase, also bereits am 10. Tag ab der Anmeldung beim Anbieter ankommen muss? Der Hinweis auf das Datum des Poststempels soll wohl aber bedeuten, dass die Kündigung am 4. Tag vor Ablauf der Testphase einen Stempel der Post erhalten muss. Hier verbleiben Unklarheiten.

    Für die Kündigung erfordert der Anbieter, dass sie durch einen Brief erfolgt und nicht an ihn, sondern an eine andere Firma geschickt werden soll.

    Was ist nun, wenn ich nicht an diese andere Firma, sondern an die im Impressum angegebene Postadresse des Anbieters oder per email/Support-mail an den Anbieter die Kündigung geschickt habe?

    1. Diese Kündigung wäre unwirksam, wenn die Regelung in den AGBs wirksam ist. Dazu muss geprüft werden, ob im Verlauf der Anmeldung die AGBs wirksam Bestandteil des Vertrages wurden. Auch wenn die AGBs wirksam Bestandteil des Vertrages wurden, könnte die betreffende Regelung unwirksam sein, wenn sie gegen folgende Bestimmungen des BGB verstößt:

    2. Selbst wenn die Bestimmung in den AGB wirksam sein sollte, stellt sich die Frage, ob der Anbieter auf an ihn gerichtete Kündigungen per email schlicht gar nicht reagieren darf oder ob er zumindest auf die in den AGBs vorgesehene Kündigungsmöglichkeit hinweisen muss.
  9. christian in wien Frisch registriert

    AW: Alphaload

    gibt es nicht ein gerichtsurteil das besagt das das datum des poststempels hinfällig ist?
  10. rolf76 Winkel-Abokat

    AW: Alphaload

    Ich kenne das Urteil Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.03.2006; Az.: 1 U 134/05), das bezieht sich aber auf die Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung, die auf das Datum des Poststempels abstellt. Denn wenn die Widerrufsbelehrung besagt, dass es für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs auf den Poststempel ankomme, könnten die Verbraucher irrtümlich annehmen, dass ein Einwurf bis 24 Uhr in den Briefkasten des Anbieters nicht möglich sei.

    Um das Widerrufsrecht geht es hier aber nicht, sondern um das Kündigungsrecht innerhalb des Testzeitraums.

    Das Widerrufsrecht erlischt bei Download-Abos möglicherweise bereits durch die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb des Testzeitraums.
  11. Wembley Tyrolean

    AW: Alphaload

    In den AGB steht ja:
    Im Anmeldungsvorgang beim Schritt 2 (siehe Screenshot), wo man dann auch die Kontodaten haben will, steht folgender Text:
    Dort steht also: "Sie können im Testzeitraum ganz einfach kündigen" und dieser wird mit 14 Tagen angegeben. Also nicht "vier Werktage" zuvor oder ähnliches.

    Gruß
    Wembley

    Anhänge:

  12. Raik Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Das wird wohl nur das Gericht entscheiden können !
  13. Captain Picard Commander

    AW: Alphaload

    Nach unseren Kenntnisssen hat noch keins dieser Untenehmen die gerichtliche Überprüfung der Geschäftsmethoden vornehmen lassen.
    Warum wohl...

    cp
  14. Stalker2002 Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Weil bisher noch kein Rechnungsempfänger eine diesbezügliche Negative-Feststellungsklage in Stellung gebracht hat.:wink:

    MfG
    L.
  15. Raik Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Was bedeutet denn Negative Feststellungsklage ?

    bzw wie ist das gemeint.
  16. Wembley Tyrolean

    AW: Alphaload

    http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage
    Gruß
    Wembley
  17. ca65 Frisch registriert

    AW: Alphaload

    hallo miteinander,

    offensichtlich ist uns zeitgleich das selbe passiert.
    bei mir war es so:
    vertrag am 21.4. geschlossen
    am 24.4. per mail gekündigt weil nichts funktioniert, ausserdem sind 100% tig einige illegale downloads auf dem server ( neue filme etc)
    dann urlaub
    am 4.5. zurückgekommen, mail von a. vorgefunden und noch nachts schriftliche kündigung in den briefkasten geworfen.
    5.5 rechnung von a. in der mail
    ich habe mein konto gesperrt
    mal schaun was passiert

    vielleicht macht es sinn gemeinsam etwas gegen die kameraden zu unternehmen ?
  18. Raik Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Nun macht sich endlich auch mal meine Rechtsschutzversicherung bezahlt.

    Zum Glück habe ich da das Rund um Sorglos PAket.

    Die sollen nur kommen.

    Habe meinen Anwalt schon darauf vorbereitet, dass seine Kanzlei wieder Arbeit bekommt.

    Mein Konto habe ich auch sperren lassen.

    Wenn es dann vor Gericht geht, machen wir eine Doppel Klage

    und bis dahin haben wir noch mehr Geschädigte ausfindig gemacht.

    Gerwerbeaufsichtsamt und irgendeine Bundes Aufsichts Behörde möchte mein Anwalt noch mit einbeziehen. An den Verbracherschutz soll ich selber schreiben.

    Unabhängig davon überlege ich mir ob ich nicht noch eine Strafanzeige wegen Betrug oder Unlauteren Wettbewerb machen soll ?
  19. ca65 Frisch registriert

    AW: Alphaload

    hallo raik,

    lass uns das machen. meine rechtschutz packt das auch.
    [...]

    ich versuche es jetzt nochmal mit dieser info bei dem support ( dei sagen ja es ei alles legal)

    wenns klappt sag ich bescheid

    tschau

    [Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
  20. dwoolf Frisch registriert

    AW: Alphaload

    Hallo,

    ich hatte mich auch bei alphaload angemeldet. nachdem ich bemerkt habe das dies eine ganz normale filesharing software ist, [...] habe ich die software sofort gelöscht und eine kündigung per email geschrieben.
    daraufhin bekam ich antwort mit der bitte um schriftlicher kündigung bzw. fax (kostet knapp 10€ pro einwahl :scherzkeks: )
    ich dann eine kündigung in schriflicher form geschrieben und per einschreiben rausgeschickt.
    bekam auch sofort antwort per email mit dem vermerk: "wir bestätigen kündigung..." und das fand ich witzig: "... es werden keine beträge von ihrem konto abgebucht werden..."
    also ich finde die ganze prozedur nicht sehr seriös und kann nur davon abraten !!!

    [Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep

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