Abrechnung von Mehrwertdiensten über die IP-Adresse

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Heiko

root
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Ein neues Abrechnungmodell wird von der Firma montax payment service GmbH in Österreich angeboten. Nachdem dort die gesetzlichen Vorgaben den Einsatz von Dialern unattraktiv machen, können dort seit kurzem Mehrwertinhalte direkt über den Internetzugang abgerechnet werden. Das gilt dann auch für die Breitbandzugänge (Kabel, DSL), die bislang vor Dialern sicher waren.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wenn ein User einen Link klickt, der zu einem kostenpflichtigen Bereich führt, so wird er auf eine Seite umgeleitet, auf der er auf die Kosten hingewiesen wird. Dort muß er bestätigen, dass er den Hinweis zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Anschließend erhält er Zugriff auf die kostenpflichtigen Inhalte. Die angefallenen Kosten findet er dann auf seiner Rechnung für den Internetzugang.

Im Hintergrund wird die IP-Adresse des Surfers zusammen mit der Uhrzeit und den Kosten an seinen Internetprovider weitergeleitet. Dieser berechnet den Betrag dann auf der nächsten Rechnung für den Internetzugang und leitet den entsprechenden Betrag an den Anbieter des Mehrwertdienstes weiter.

Wo liegen die möglichen Probleme?

So einfach das System gestrickt ist, so unsicher erscheint es jedoch in der Praxis:

Für bill-it-easy ist keine Anmeldung erforderlich
Jeder Internetzugang der großen Provider Österreichs (unter anderem Telekom Austria, Chello, Tiscali und UTA) ist ohne weitere Aktionen des Kunden für bill-it-easy freigeschaltet. Unsere Anfrage, ob auf Antrag auch einzelne Anschlüsse für den Dienst gesperrt werden können, wurde bislang nicht beantwortet.

Es ist keine Identifizierung zur Identifizierung des Users zusätzlich zur Interneteinwahl erforderlich
Die Webseite des Anbieters weist unter "Vorteile von bill-it-easy" ausdrücklich darauf hin, dass kein Passwort benötigt wird, "das Sie sich merken müssen oder das ausspioniert werden kann". In der Demonstration des Systems wird lediglich eine Schaltfläche angezeigt, die der User klicken muß um das kostenpflichtige Angebot anzunehmen. Hier muß man sich die Frage stellen, wie die Lage für den User ist, dessen Internetzugang von mehreren Usern benutzt wird. Zahlen soll offensichtlich der User, auf dessen Name der Internetzugang läuft.
Weiter darf man dabei nicht vergessen, dass Internetrouter mit drahtlosem Netzwerkanschluß ("WLAN") immer öfter genutzt werden. Diese sind vom Hersteller in der Regel schwach oder überhaupt nicht gegen unberechtigtes Eindringen gesichert. Wenn jetzt ein Hacker Ihren Routerzugang knackt (was aufgrund der eher schwachen Sicherung dieser Systeme relativ leicht möglich ist) und dann über Ihren Router auf einen kostenpflichtigen Inhalt zugreift, so wird Ihnen die Rechnung hierfür präsentiert. Das gleiche passiert, wenn er Ihre Zugangsdaten aus Ihrem Router auslesen kann.

Bei der Bestätigung durch den User handelt es sich anscheinend um ein einfaches Webformular. Dieses kann durch Manipulationen am Rechner des Users mit hoher Wahrscheinlichkeit auch automatisch bestätigt werden. Auf die Frage wie man dies zu verhindern gedenke, wurde uns keine Antwort gegeben.

Fazit

Wenn man sich allein diese offensichtlichen Probleme ansieht kann man froh sein, wenn man nicht in Österreich lebt - was leider unseren österreichischen Lesern überhaupt nicht hilft.
Dazu kommt noch, dass unsere Anfrage vom 4. Februar - die ja zur Klärung der offenen Fragen gedacht war - bis heute nicht beantwortet wurde.
Hat man sich über die Probleme und Gefahren beim Anbieter noch keine Gedanken gemacht?
Sind dem Anbieter die Probleme der User egal?
Leider können wir auf diese Fragen keine Antwort geben.

Wir hegen jedenfalls die Befürchtung, dass die Probleme - mal wieder - auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden. Uns bleibt nur abzuwarten, bis die ersten Beschwerden unserer österreichischen Leser eintreffen.

Ausblick

Auch wenn momentan nur die österreichischen Breitbandkunden betroffen sind, so besteht die Gefahr, dass ein ähnliches System auch in Deutschland eingeführt wird. Uns ist bekannt, dass diverse deutsche Abrechnungsdienstleister schon geraume Zeit auf dieses Ziel hinarbeiten. Der deutsche Anbieter Mainpean bietet seinen Kunden bill-it-easy schon an (beschränkt auf österreichische Kunden). Wollen wir hoffen, dass die offenen Fragen bis zur Einführung eines solchen Systems in Deutschland im Sinne der Kunden beantwortet werden.

http://www.computerbetrug.de/news/050224_02.php
 
Der Dialer ist tot, es lebe das IP-Payment. Die seriöse Geschäftswelt reibt sich vor Vorfreude sicherlich schon die Fingerchen wund.

Wenn ich das alles richtig interpretiere, sind Abzockerei und Betrug Tür und Tor weit geöffnet worden.

Dagegen wird die Ära der Dialer noch im goldenen Licht erscheinen. Was geschieht eigentlich bei wiederholtem Missbrauch etwa duch Spammerei oder Manipulation der sog. Bestätigungsseite? Wird dem Anbieter dann etwa die IP-Adresse entzogen?

Der Verbraucherschutz wird hier offensichtlich mit Stiefeln getreten.


:dagegen: :dagegen: :dagegen:


Eniac
 
Heiko schrieb:
Wo liegen die möglichen Probleme?

So einfach das System gestrickt ist, so unsicher erscheint es jedoch in der Praxis:
Interessant ist IMO die Frage, ob durch einen anonymen Mausklick (so er überhaupt erfolgt), ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Die Logfiles der Sitebetreiber würden so zu Blankoschecks für skrupellose Abzocker mutieren.
Schließlich kann jeder behaupten, ich hätte auf seiner Website auf einen Button geklickt und die "Arbeitsweise" der Branche ist ja bestens bekannt.
Es gibt schließlich keinerlei physikalischen Beweis dafür, dass ich für irgendetwas meine Zustimmung gegeben habe. Weder durch Angabe irgendwelcher persönlicher Daten, noch durch herunterladen, z.B. einer "Zugangssoftware" o.Ä.

Spannend wird es, wenn die ersten Internetcafes durch die Providerabrechnung zahlungsunfähig werden.
Fein sind auch diejenigen raus, welche über die bekannten Proxys online gehen. :gruebel:

Sollte IP-Payment durch einen anonymen Mausklick tatsächlich auf breiter Basis zum Einsatz kommen, werden Die Staatsanwaltschaften wohl in kürzester Zeit in einer Flut von Strafanzeigen versinken.
Für die Provider wird das IMO nur dann interessant, wenn sie einen ziemlich großen Anteil an der Beute erhalten.

Gruß A. John
 
A John schrieb:
Spannend wird es, wenn die ersten Internetcafes durch die Providerabrechnung zahlungsunfähig werden.
Fein sind auch diejenigen raus, welche über die bekannten Proxys online gehen. :gruebel:

Da sehe ich kein Problem.
Stichwort: Whitelist beim Abrechnungssystembetreiber.
Wenn die IP des Nutzers nicht aus dem Festkundenkontingent eines teilnehmenden Providers kommt, dann wird wohl kein Zugriff auf den sog. Premium-Content erlaubt werden.

Internetcafes können sich also mit entsprechenden Proxies schützen, sofern sie keine andere Möglichkeit haben, eine Teilnahme an dem Verfahren zu unterbinden.

MfG
L.
 
Zuerst einmal großes Lob aus Österreich, dass sich dieses Portal dieser Thematik annimmt. In meinem Heimatland scheint man sich dieses Problems noch nicht bewusst zu sein. Beim "googlen" findet man, falls es überhaupt Informationen darüber gibt, höchstens Seiten, die diese neue Bezahlform in den Himmel loben, Verbraucherschutzorganisationen wie die AK Salzburg kämpfen noch eisern gegen Dialer (*gg*), die aber seit Jahresanfang mehr oder weniger gestorben sind.

Bisher wird in Österreich "bill it easy" also sehr marginal wahrgenommen. Liegt wahrscheinlich daran, dass noch nicht viel über dieses System abgerechnet wird. Erotik, Klingeltöne, ein Wettportal, ein Quizseite, die Fragen über Gott und vor allem die Welt stellt und eine Rezeptseite des im Dialergeschäft nicht ganz unbekannten Nobelkochs H. A., dessen Motto lautet, ein guter DAY beginnt mit vielen Einwahlen. Wobei der es ja richtig billig gibt, 1,99 Euro für 60 Minuten.

Die typische Kundschaft der Dialerkönige aus Berlin scheint noch dieser Möglichkeit abwartend gegenüber zu stehen. Jedenfalls scheinen die einschlägig bekannten "Anbieter" noch mit Pay by Call abzurechnen. MP bietet in Ö nur mehr PbC an.

Man wird sehen, was los ist, wenn die Leute mit dem "spitzen Content" und deren Freunde voll einsteigen. Entscheidend wird die "Webmasterfähigkeit" des System sein.
 
Wir werden gerne immer mal wieder Themen aus dem benachbarten Ausland aufgreifen.
Gerade aus Österreich erreichen mich relativ viele Anfragen und die Webserverstatistik verrät, dass wir dort durchaus auch gelesen werden.
 
Wembley schrieb:
Wobei der es ja richtig billig gibt, 1,99 Euro für 60 Minuten.
Wobei das, sofern die Gegenleistung stimmt, wohl durchaus vertretbar wäre. Problematisch ist die Art und Weise, wie die Kundschaft zum Bezahlvorgang überredet wird. Die klassischen Dialer-PPs verstehen es ja als "Werbekunstgriff", dem Kunden möglichst viel über den Inhalt des Angebots und die Kostenpflichtigkeit zu verschweigen. Ich bin ebenso gespannt, ob sie ein vernünftiges Fundament schaffen werden oder die Gier letztendlich siegt und die im Dialergeschäft bekannten Größen auch beim IP-Payment in klassischer Manier über die Stränge schlagen.
Zwar sind aufgrund des Netzausbaus nicht wenige Haushalte in Deutschland auf die Telekom als Vertragspartner für ihren Telefonanschluss angewiesen, wer jedoch zusätzlich einen DSL-Anschluss hat, der kann sich zwischen einer Unzahl Provider entscheiden. Vielleicht könnte der Anschluss an dieses IP-Payment-System zu einem wichtigen Aspekt bei der Auswahl des Anbieters werden. Ich würde es als Qualitäts-Kriterium ansehen, dort nicht angebunden zu sein und auch aktiv Werbung damit betreiben.
 
Heiko schrieb:
Die angefallenen Kosten findet er dann auf seiner Rechnung für den Internetzugang.
Wie soll das gehen? Der Internetnutzer hat einen Vertrag mit dem ISP über den Zugang zum Netz und den damit verbundenen Kosten nach Zeit, Datenvolumen oder pauschal. Das er damit zugleich einem Inkasso für Leistungen Dritter zugestimmt hat, bezweifle ich. Oder hat man schon davon gehört, dass man an die Versicherung eines Verbrauchers herantreten kann, solche Forderungen zu begleichen? Oder an die Energie- und Wasserlieferanten, Müllentsorger, Versandhäuser oder anderen Vertragspartnern, bei denen ein Kunden(verrechnungs)konto existiert? Solche "Konten" sind regelmäßig nicht für Belastungen durch Dritte geeignet. Zahlt der ISP an den Dritten und widerspricht der Kunde der Rechnung, so bleibt der ISP im Streitfall wohl auf den Kosten sitzen. Würde jemand "einfach so" von meinem Bankkonto abbuchen, dann gebe ich die Lastschrift zurück. Das ist ein Standardvorgang. Die Bank hält sich am gegnerischen Kreditinstitut schadlos und belastet zudem die Rückbuchungskosten. Diese Bank wiederum fordert das Geld von ihrem Kunden, also dem Abbucher, der dann weniger hat als vorher. Nun handelt es sich bei dem Vertrag mit dem ISP nicht um ein Konto für allgemeine Zahlungsvorgänge und der ISP ist keine Bank. Da wäre es vermutlich dumm, Forderungen Dritter eintreiben zu wollen. Bestünde doch die Gefahr, dabei draufzuzahlen.

IP Billing ist natürlich dennoch möglich: wenn der Anbieter einen Vertrag mit dem Verbraucher schließt und diesem die Umsätze direkt in Rechnung stellt.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Wie soll das gehen? Der Internetnutzer hat einen Vertrag mit dem ISP über den Zugang zum Netz und den damit verbundenen Kosten nach Zeit, Datenvolumen oder pauschal.
Der ISP hat einen Vertrag mit dem Internetnutzer. Soweit ja richtig. Wie der im einzelnen ausgestaltet ist, das entscheiden aber letztendlich die beteiligten Parteien. Meinen Telefonanschluss verstehe ich ja auch nicht als Konto mit unbegrenztem Überziehungskredit.
Beim DSL-Anschluss habe ich den Vorteil, dass ich mir aus einer Unzahl von Anbietern den passenden aussuchen kann. Die rechnen fast alle auf eigene Rechnung ab und lassen die Entgelte nicht über die Telefonrechnung abbuchen. Ich vermute mal, dass Zahlungsunwillen aufgrund unberechtigter Forderungen für diese bisher fast ein Fremdwort ist und nicht wenige kleine Reseller überhaupt nicht über die Kapazitäten verfügen, Widersprüche zu bearbeiten. Der Kunde hat hier einen entscheidenden Vorteil: Wenn es sich ein Anbieter mit ihm verscherzt, kann er sich ja einen anderen aussuchen. Druckmittel wie Anschlusssperre greifen nicht...
 
Das ganze scheint noch völlig unausgereift zu sein. Da müssen wahrscheinlich wieder die Gerichte die Rechtslage klären und das daaauuuert.
Da kann man nur sagen:
Tu felix Austria
(Von wem ist das Zitat? :roll: )
P.S.: ich habs:
Bella gerant alii! Tu, felix Austria, nube!

Kriegführen lasse die anderen! du glückliches Österreich, heirate!

¡Que otros hagan las guerras! Tú, Austria feliz, cásate.

[Heiratspolitik des Hauses Habsburg]
 
Guten Morgen,

zumindest sollte jeder Internet-Nutzer. der nicht schon wieder in neu aufgestellte Fallen tappen will “seinem” Provider seine Meinung gegenüber diesem Bezahlsystem jetzt schon zu verstehen geben. Nicht erst warten, bis diese neue Masche bereits durch die Hintertür klammheimlich eingeführt wurde . Ich denke dabei besonders an die großen Provider, die sicher gerne an diesem Geschäft teilhaben wollen und dabei die Vorreiterrolle übernehmen werden. Aber dann ist es zu spät und alle anderen werden nachziehen.

Wir wissen doch, daß die Ganoven, denen jetzt der Gürtel etwas enger geschnallt wird nur auf bessere Zeiten warten um von neuem wieder losschlagen zu können. Auf den Gesetzgeber werden wir nicht warten wollen. Nach den bösen Erfahrungen mit anderen Mehr-oder Minderwertdiensten, deren Handlangern und Inkassoknechten sollte diesmal nicht nur die Zunft der seriösen Internetanbietern, sondern auch der Markt entgegenwirken. Voraussetzung ist allerdings, daß die neu aufkommende Gefahr auch in den Massenmedien nicht verschlafen wird.

Meinem derzeitigen Provider werde ich rechtzeitig mitteilen, daß mit mir solche Nebengeschäfte nicht zu machen sind. Ich halte mich an den
vereinbarten Tarif gebunden. Wie auch immer konstruierte, darüber hinausgehende “Verträge” werde ich nicht akzeptieren! Um auch zur Sicherheit meine eigene Dusseligkeit von vorne herein
auszuschließen, wäre ich dann allerdings zu einem Providerwechsel gezwungen. Es gibt dann hoffentlich noch andere, die sich auf neue Kundschaft freuen.

Vielleicht wäre das ein Weg, den Markt im Falle des Falles regulierend wirken zu lassen. Die Öffentlichkieit dürfte heutzutagte eher gegen Internetbetrug sensibelisiert sein als vor drei Jahren und auch in der Lage sein, entsprechenden Druck auszuüben.


Gruß Avor
 
haudraufundschluss schrieb:
drboe schrieb:
Wie soll das gehen? Der Internetnutzer hat einen Vertrag mit dem ISP über den Zugang zum Netz und den damit verbundenen Kosten nach Zeit, Datenvolumen oder pauschal.
Der ISP hat einen Vertrag mit dem Internetnutzer. Soweit ja richtig. Wie der im einzelnen ausgestaltet ist, das entscheiden aber letztendlich die beteiligten Parteien.
Natürlich. Nur bestand bei Abschluß des Vertrages sicher keine Notwendigkeit über Forderungen Dritter eine Vereinbarung zu schliessen. Fraglich also, ob die drin ist. Und ohne Vertragsänderung läuft dann gar nichts.

haudraufundschluss schrieb:
Meinen Telefonanschluss verstehe ich ja auch nicht als Konto mit unbegrenztem Überziehungskredit.
Exakt mein reden. Nur hatte hier in der BRD wohl der Gesetzgeber zunächst die Telekom mit der Inkassopflicht für CbC belastet.

haudraufundschluss schrieb:
Beim DSL-Anschluss habe ich den Vorteil, dass ich mir aus einer Unzahl von Anbietern den passenden aussuchen kann. Die rechnen fast alle auf eigene Rechnung ab und lassen die Entgelte nicht über die Telefonrechnung abbuchen. Ich vermute mal, dass Zahlungsunwillen aufgrund unberechtigter Forderungen für diese bisher fast ein Fremdwort ist und nicht wenige kleine Reseller überhaupt nicht über die Kapazitäten verfügen, Widersprüche zu bearbeiten. Der Kunde hat hier einen entscheidenden Vorteil: Wenn es sich ein Anbieter mit ihm verscherzt, kann er sich ja einen anderen aussuchen. Druckmittel wie Anschlusssperre greifen nicht...
Das Kapazitätsproblem tritt ja schon beim Inkasso selbst auf. Würdest Du Dich von Dritten zu solcher Dienstleistung in Anspruch nehmen lassen, ohne Vertrag und Entlohnung? Vermutlich doch nicht. ISP müßten also jeweils Verträge mit den "Mehrwertdienste"-Anbietern schliessen. Diese wirken jedoch erst, wenn die Verträge mit den Kunden entsprechend angepaßt würden. Sicher würde die Wechselbereitschaft steigen, wenn ISP auf Grund des Geschäftsgebahrens ins Gerede kommen. Und das ist auch gut so.

M. Boettcher


PS (OT):
haudraufundschluss schrieb:
Beim DSL-Anschluss habe ich den Vorteil, dass ich mir aus einer Unzahl von Anbietern den passenden aussuchen kann.
Du Glücklicher wirst in weiten Teile der Republik Neidgefühle hervorrufen ;). Ich finde das DSL-Angebot eigentlich überschaubar. Die meisten Anbieter sind doch Reseller des "Rosa Riesen". Und auch der Wettbewerb mit eigenen Netzen tritt meist da an, wo T-DSL verfügbar ist.
 
haudraufundschluss schrieb:
Problematisch ist die Art und Weise, wie die Kundschaft zum Bezahlvorgang überredet wird.
[....]
wer jedoch zusätzlich einen DSL-Anschluss hat, der kann sich zwischen einer Unzahl Provider entscheiden. Vielleicht könnte der Anschluss an dieses IP-Payment-System zu einem wichtigen Aspekt bei der Auswahl des Anbieters werden. Ich würde es als Qualitäts-Kriterium ansehen, dort nicht angebunden zu sein und auch aktiv Werbung damit betreiben.
IP-Payment wird IMO nur für die ganz großen ISPs interessant werden, weil sie die Masse und die Kapazitäten haben.
Wenn die IP zur Kreditkartennummer wird, über die sich die einschlägig bekannten Dialerdrücker hemmungslos bedienen werden, wird die Stornowelle gewaltig sein. Für die kleinen Provider wird sich das einfach nicht rechnen. Die sind zwar grundsätzlich etwas höher im Preis, bieten dafür aber auch einen besseren und kundenorientierten Service.
Ich bezweifle aber, dass sich so viele geprellte Kunden zum Wechsel entschließen, dass es den großen Providern weh tut.

Wenn die Aufforderung zum massenhaften Betrug, (nichts Anderes ist IP-Payment), tatsächlich wahr wird, bleibt die Frage, wie groß der Schaden werden muss, bis sich unser unsäglich träger und ignoranter Staatsapparat zum eingreifen bemüßigt fühlt.
Die Erfahrung mit den Dialern läst vermuten, dass es auch beim IP-Payment nach langem Nichtstun zu einem chaotischen Regulierungswust und endlosen Gerichtsverfahren kommen wird.
Denn nichts scheint der Beamtenlaufbahn so hinderlich zu sein, wie vernunftbegabtes Denken und die Fähigkeit, aus Erfahrung zu lernen.
Der Leidtragende ist wie immer der arglose und gutgläubige User, der sich nicht zu wehren weiß.

Gruß A. John
 
drboe schrieb:
haudraufundschluss schrieb:
drboe schrieb:
Wie soll das gehen? Der Internetnutzer hat einen Vertrag mit dem ISP über den Zugang zum Netz und den damit verbundenen Kosten nach Zeit, Datenvolumen oder pauschal.
Der ISP hat einen Vertrag mit dem Internetnutzer. Soweit ja richtig. Wie der im einzelnen ausgestaltet ist, das entscheiden aber letztendlich die beteiligten Parteien.
Natürlich. Nur bestand bei Abschluß des Vertrages sicher keine Notwendigkeit über Forderungen Dritter eine Vereinbarung zu schliessen. Fraglich also, ob die drin ist. Und ohne Vertragsänderung läuft dann gar nichts.
Das geht am einfachsten über eine Änderung der AGB, die entsprechend bekannt gemacht wird (aka "Änderungskündigung").
 
Geänderte AGB's die entsprechend bekannt gemacht werden......
Das erinnert mich an ein Buch, das ich in meiner Kindheit mal gelesen habe;
"Na, die Pläne für die neue Umgehungsstrasse hingen doch ein halbes Jahr im Rathaus aus, warum beschweren sie sich erst jetzt, dass ihr Haus abgerissen werden soll?" (Nicht wörtlich zitiert mangels genauer Erinnerung)

Diese wichtige Information wird wahrscheinlich kleinstgedruckt grau auf einbischenmehrgrau irgendwo in einem Blabla-Werbeschreiben versteckt sein, wenn sie dann beim Kunden ankommt.
 
Plattenputzer schrieb:
Geänderte AGB's die entsprechend bekannt gemacht werden......
Das erinnert mich an ein Buch, das ich in meiner Kindheit mal gelesen habe;
"Na, die Pläne für die neue Umgehungsstrasse hingen doch ein halbes Jahr im Rathaus aus, warum beschweren sie sich erst jetzt, dass ihr Haus abgerissen werden soll?" (Nicht wörtlich zitiert mangels genauer Erinnerung)
Hitchhiker's Guide to the Galaxy
 
technofreak schrieb:
Heiko schrieb:
Das geht am einfachsten über eine Änderung der AGB, die entsprechend
bekannt gemacht wird (aka "Änderungskündigung").
AGBs dürfen nicht geltendem Recht widersprechen.
Ich gehe mal davon aus, dass die entsprechenden Regelungen mit dem österreichischen Recht konform gehen.
Ich gehe auch davon aus, dass die Einwilligung des Kunden in die Datenweitergabe auch in Deutschland nicht rechtswidrig wäre. Und wer das nicht will, kann sich ggfs eben einen anderen Provider suchen.
 
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