§ 43a Auskunftsanspruch, Datenbank für0900er-Mehrwertdiensterufnummern

rohbau

Frisch registriert
Hallo Zusammen,
wie Euch bestimmt schon aufgefallen ist, ist der Server der Bundesnetzagentur
(http://www.bundesnetzagentur.de/) ständig überlastet, Tag und Nacht.

Der Web-Server der Agentur bietet folgenden Verbraucherservice,
"Auskunftsanspruch, Datenbank für0900er-Mehrwertdiensterufnummern",
nach TKV § 43a Abs. 2.

§ 43a Auskunftsanspruch, Datenbank für0900er-Mehrwertdiensterufnummern:
... (2) Alle 0900er-Mehrwertdiensterufnummern werden in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde erfasst. Die Datenbank für 0900er-Mehrwertdiensterufnummern ist unter Angabe des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Diensteanbieters im Internet zu veröffentlichen. Jedermann kann gegenüber der Regulierungsbehörde Auskunft über die in der Datenbank gespeicherten Daten verlangen. ...

Nach meiner Meinung, durch die Nichterreichbarkeit vom Web-Server verletzt der
Staat, sein eigenes Gesetz.

Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank.
 
AW: § 43a Auskunftsanspruch, Datenbank für0900er-Mehrwertdiensterufnummern

"Zumutbare" Erreichbarkeit dürfte reichen - belege mal, dass die nicht vorliegt ... ;)
 
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