41. StrÄndG zur Bekämpfung der Computerkriminalität in Kraft getreten

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das sind doch die berühmt/berüchtigten "Hackerparagraphen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94190/
Verschärfte Hackerparagraphen treten in Kraft
gegen die protestiert wurde
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94236
Chaos Communication Camp: Mit Massenfesselung gegen den Hackerparagraphen
Die Schöpfer dieser Paragraphen sind vermutlich genau sowenig von
Sachkenntnis getrübt wie die Verfechter der Online Durchsuchung
Genau wie hierbei hat Otto Normalo ebenfalls keinen blassen Dunst, worum es geht.
 
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Im 42. StrÄndG ist ja auch schon geplant, Küchenmesser zu verbieten. Man kann damit zwar sehr viele nützliche Sachen machen, es wurden aber schon mehr Leute mit Küchenmessern verletzt, als mit Butterfly-Messern. Dem will man Rechnung tragen.
 
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Statistik ist die beliebteste und effektivste Methode Unfug zu belegen und hirnrissige
Aktionen zu rechtfertigen.
"Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/94452
Der IT-Branchenverband Bitkom sieht die am Samstag in Kraft getretene Verschärfung des Computerstrafrechts nach wie vor als kontraproduktiv für die IT-Sicherheit an. Der Verband weist zugleich darauf hin, dass mit den so genannten Hackerparagraphen eine "Kriminalisierung von Systemadministratoren, IT-Sicherheitsexperten und Software-Händlern" drohe. In der Praxis führe die neue Regelung zu einem Verbot von Spezialsoftware, die für die Entdeckung und Analyse von Sicherheitslücken in IT-Systemen notwendig sei. Entsprechende Schwachstellen würden "seit jeher standardmäßig" mit entsprechenden Hacker-Tools getestet, gibt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zu bedenken. Für ihn steht fest: "Der Gesetzgeber hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wie soll man die Hacker schlagen, wenn nicht mit ihren eigenen Waffen?"
 
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http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,505130,00.html
"Dieser Hackerparagraf wird auf jeden Fall die Tätigkeit von Security-Unternehmen einschränken", sagt D. H. , der im Vorstand des Bochumer Unternehmens G Data für die Software-Entwicklung zuständig ist. "Wir finden, dass der Ansatz des Paragrafen falsch ist, weil er sich auf die Kriminalitätswerkzeuge konzentriert statt auf die kriminellen Taten." Dies sei so, als würde man den Besitz und die Herstellung von Stahl verbieten, weil man daraus Schwerter herstellen könne.
 
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