1.Mahnung und SO hohe Gebühren?

Heiko schrieb:
Deine Entscheidung!

... und wahrscheinlich auch die Richtige. Die eigentlichen Verbindungsentgelte waren ja unstreitig, lediglich die Inkassokosten von etwa € 37 störten.

Vermutlich wären die aber "gerichtsfest" bzw. einen Grundsatzstreit nicht Wert gewesen.

Was der User auch für eine Erstberatungsgebühr ähnlicher Höhe von seinem Anwalt erfahren hätte. War also so billiger.
 
Mario von Adelwitz schrieb:
Counselor schrieb:
Der Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald unter normalen Umständen mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. (vgl. RG 142, 407).
Das gilt allerdings nur für "normale" Briefe.
Bei Einschreiben per Einwurf ändert sich die Betrachtung, wobei das im vorliegendem Fall ohnehin unerheblich ist.

Im Einschreiben kann auch Clopapier gewesen sein.
 
Klar.

Besonders glaubhaft ist dies, wenn man es erstmals zwei Jahre später im Prozess vorträgt und nicht etwa (warum auch?) unverzüglich diese Papiersendung beim Absender moniert ... :eek:

Schicke du ruhig alle Post per Gerichtsvollzieher, das Porto ist ja egal, dafür bekommt man einen vollen Inhalts- und Zugangsnachweis - und die GVs kommen zu den vollkommen unwichtigen Vollstreckungstätigkeiten überhaupt nicht mehr vor lauter Post-Spielen ...

Heieiei!
 
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