0800 500 9001338 Gratisgespräch-Abo-Abzocke bei gratisgespraech24.com

Was sagt das Gesetz?

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45h.html
(1) Soweit ein Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung stellt, die auch Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, muss die Rechnung des Anbieters in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form Folgendes enthalten:

1. die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen,

2. die Namen und ladungsfähigen Anschriften beteiligter Anbieter von Netzdienstleistungen,
3. einen Hinweis auf den Informationsanspruch des Teilnehmers nach § 45p,

4. die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der Anbieter von Netzdienstleistungen und des rechnungsstellenden Anbieters, unter denen der Teilnehmer die Informationen nach § 45p erlangen kann,

5. die Gesamthöhe der auf jeden Anbieter entfallenden Entgelte.
Was sagt der BGH?

http://www.aufrecht.de/urteile/tele...ern-bgh-urteil-vom-201005-az-iii-zr-3705.html
Der Anwahl einer Mehrwertdienstenummer ist nicht der objektive Erklärungswert zu entnehmen, dass der Nutzer nicht nur mit dem Mehrwertdiensteanbieter, sondern auch mit dem Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber eine (entgeltliche) vertragliche Beziehung begründen will. Dies scheitert bereits daran, dass dieser aus Sicht eines objektiven Dritten bei vernünftiger Betrachtung der bekannten oder erkennbaren Umstände (vgl. hierzu z.B. BGHZ 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91 - NJW 1992, 1446 f; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 133 Rn. 27) nicht Adressat einer Willenserklärung ist. Dem durchschnittlich verständigen und informierten Telefon- und Internetnutzer ist, wovon auch ein objektiver Dritter auszugehen hat, die Leistungskette zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Mehrwertdiensteanbieter nicht bekannt, sofern er nicht - etwa im Wege des sogenannten call-by-call-Verfahrens - gezielt einen bestimmten Verbindungsnetzbetreiber auswählt. Ihm ist deshalb nicht bewusst, dass die Verbindung zu dem Mehrwertdienst auch durch zwischengeschaltete Leistungserbringer hergestellt wird.
Konkret: Es kann einen Vertrag geben mit dem eigentlichen Leistungserbringer. Technische Dienstleister in der Verschleierungskette dazwischen sind für den Kunden nicht sichtbar und für nichts Gesprächs- oder gar Vertragspartner.

Das Gesetz verlangt in der Rechnung eine ladungsfähige Anschrift desjenigen, der Vertragspartner sein will und Geld fordert.

Die Konstruktion vieler Nutzlosdienste per Telefon mit einem "technischen" Dienstleister, der für nichts verantwortlich sein will und trotzdem scheinbar die Anforderungen des Gesetzes nach einer ladungsfähigen Anschrift "erfüllt", und einem "Leistungsanbieter" hinter schillernden Postfächern in aller Welt, der für den Kunden in keiner Weise greifbar ist, benachteiligt Verbraucher unzumutbar.

Wer meint, Geld fordern zu dürfen, muss mit der eigenen ladungsfähigen Anschrift in der Rechnung genannt sein.

Er muss einen wirksamen Vertragsschluss belegen können. Bei telefongestützten Dienstleistungen scheitet das in der Regel daran, dass die Verbraucherinformation zu den Widerrufsrechten nicht rechtswirksam erfolgt.

Wenn der Leistungserbringer für den Telefonkunden das Geld nicht selbst einfordern will, kann er das Inkasso an Unternehmen übertragen, die dafür zugelassen sind. Ich finde auf rechnungsinfo.de keine Hinweise, dass dort Inkasso für Forderungen Dritter durchgeführt werden dürfte.

Der technische Dienstleister hat Verträge mit dem Leistungserbringer für den Telefonkunden und kann für seine technische Dienstleistung auch nur von ihm bezahlt werden. Es gibt keine Grundlage, dass er das eigene Geld von einem Dritten, nämlich dem Telefonkunden, fordert, mit dem er kein Vertragsverhältnis hat. Dass er gleich noch das Geld für den möglichen Vertragspartner des Verbrauchers fordert, ist absurd.
 
Heute erhielt ich eine E-Mail von mr. next id:

Die mr. next id GmbH ist ein erfahrener Telefondienstleister, der sich auf Service-Rufnummern (0800, 0900 u. a.) und Auskunftsdienste spezialisiert hat.
Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die mr. next id GmbH die technische Verbindungsleistung zwischen Nutzer und Diensteanbieter. Für Werbung, Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.
Von Ihrem Anschluss wurde am 27.03.14 um 15:07 Uhr die Servicerufnummer 08007240586 angewählt und dort per Tastendruck ein Voice-Abonnement bestellt. Die Abrechnung des Abonnements erfolgt im 10-Tage-Rhythmus bis zur Kündigung.
Das Abo umfasst eine Leistung im Bereich der Erwachsenenunterhaltung, hier Lebensberatung, Kartenlegen und Wahrsagen.
Unter den Bestellnummern ist jeweils eine Ansage hinterlegt, die über den Preis und die Dauer der Nutzung informiert. Nach der Ansage wird mit der Tastenkombination 1 und 9 das Abo bestellt.
Nach dem Drücken der Tastenkombination wird die Bestellung bestätigt und es werden die Kündigungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, das beauftragte Abonnement für Ihren Anschluss am 05.11.14 stoppen zu lassen.
Der Dienst wird bis dahin jeweils im 10-Tage-Rhythmus in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er tatsächlich genutzt wurde.
Falls Sie persönlich den fraglichen Dienst nicht bestellt oder genutzt haben, ist dies für die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang und entbindet Sie als Anschlussinhaber nicht von der Pflicht, die für Sie oder die Person, die Ihren Anschluss nutzte erbrachten Leistungen zu bezahlen.


Ich antwortete wie folgt:

ich erhebe Widerspruch dagegen, dass jemals ein gültiger Abo-Vertrag mit Ihnen zustande gekommen sein soll.
Es fehlen wesentliche rechtliche Voraussetzungen, selbst wenn ein Tastendruck erfolgt sein sollte.
Z. B. habe ich keine Widerrufsbelehrung in Textform von Ihnen erhalten. Siehe auch: http://www.computerbetrug.de/2013/0...chnung-kunde-gewinnt-klage-gegen-next-id-7609
 
Das mit dem Tastendruck funktioniert z.B. so:
"Drücke die 1 um unsere wilden Mädels stöhnen zu hören" *einsdrück*
Ah, Du willst unsere Mädels stöhnen hören dann drücke für sofortiges Stöhnen die 9 ...Pause Pause Pause ... für günstige 9,99 im 10-Tagesabo.
90% der Nutzer werden schon in der Gesprächspause die "9" gedrückt haben und hören den restlichen Text nicht mehr.
 
Heute erhielt ich 2 neue Nachrichten.

Nachdem ich vor einigen Tagen meinen noch-Telefon-Provider EWE gebeten hatte: "bitte sperren Sie Leistungen Dritter für alle meine Telefonnummern", erhielt ich jetzt die Antwort:
"Eine grundsätzliche Drittanbietersperre können wir leider nicht setzen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, evtl entstandenen Drittanbieterkosten zu widersprechen. In dem Fall geben wir die Forderung an den Drittanbieter zurück und Sie bezahlen bei uns nur den unstrittigen Betrag."


Ich habe inzwischen bei EWE gekündigt, durch zeitlichen Zufall muß ich jedoch 12 Monate bis November 2015 warten bis zum Wechsel.
Die Hoffnung ist, dass die Kündigung bei EWE was bewirkt um nicht Ersteinzugsgehilfe für Kriminelle zu sein. Leider scheinen die Gesetze wieder mal so etwas zu fördern.

Die 2. Nachricht ist ein Einzugsbescheid des HIB Hanse Inkasso-Buerau in Hamburg:
hanseinkasso1.jpg

Hier noch die dazugehörenden Angaben nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz auf Seite 2 des Bescheides:
hanseinkasso2.jpg

Ich habe dem Einzugsbescheid - wie bisher allen Benachrichtigungen zum angeblichen Abo - widersprochen per E-Mail an Hanse Inkasso:
"Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen Ihren Einzugsbescheid für mr. next id vom 20.11.2014 über 206,80 Euro.
Die 0900-er Vorwahl ist bei uns schon seit Jahren gesperrt.
Ein Abo-Dienst über diese Nummer war daher zu keiner Zeit möglich und ein gültiger Abo-Vertrag wurde auch nie geschlossen."
 
Die Ausbeute der Mitverdiener dubioser Telefontricks ist direkt proportional zum Unterlaufen klarer gesetzlicher Regelungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html
(3) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Seit 2012 ist jeder Telefonanbieter verpflichtet, auf Kundenwunsch ungewollte teure Zusatzdienste zu sperren.

Weiter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln.../Rufnummern/0800/0800_Basepage.html?nn=268384
(0)800

Rufnummern für das Angebot von entgeltfreien Telefondiensten

Der Anrufende muss bei der Anwahl einer (0)800er Rufnummer kein Entgelt entrichten. Die Möglichkeit der Erhebung eines Entgeltes für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen. Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von (0)800-Rufnummern sind die Zuteilungsregeln.
Ein Telefonanschlussinhaber muss sich darauf verlassen können, dass keine Kosten entstehen, wenn er z.B. innerhalb der Familie (0)800-Nummern zulässt.

Mit (0)800-Nummern durch weiteres Knöpfedrücken teuer abzukassieren, ist ein bewusster Trick, Kontrollmaßnahmen des Anschlussinhabers zu unterlaufen. Das Gesetz lässt diesen Trick nicht zu.

http://dejure.org/gesetze/RDG/11a.html
Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:

1. eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden,

2. der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,

3. bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
Das ist jetzt geltendes Recht. Die können ja mal die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses erläutern, z. B. auch, wie die Widerrufsrechte wirksam eingeschlossen wurden.

http://www.aufrecht.de/urteile/tele...ern-bgh-urteil-vom-201005-az-iii-zr-3705.html
a) Der Anwahl einer Mehrwertdienstenummer ist nicht der objektive Erklärungswert zu entnehmen, dass der Nutzer nicht nur mit dem Mehrwertdiensteanbieter, sondern auch mit dem Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber eine (entgeltliche) vertragliche Beziehung begründen will. Dies scheitert bereits daran, dass dieser aus Sicht eines objektiven Dritten bei vernünftiger Betrachtung der bekannten oder erkennbaren Umstände (vgl. hierzu z.B. BGHZ 36, 30, 33; BGH, Urteil vom 12. März 1992 - IX ZR 141/91 - NJW 1992, 1446 f; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 133 Rn. 27) nicht Adressat einer Willenserklärung ist. Dem durchschnittlich verständigen und informierten Telefon- und Internetnutzer ist, wovon auch ein objektiver Dritter auszugehen hat, die Leistungskette zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Mehrwertdiensteanbieter nicht bekannt, sofern er nicht - etwa im Wege des sogenannten call-by-call-Verfahrens - gezielt einen bestimmten Verbindungsnetzbetreiber auswählt. Ihm ist deshalb nicht bewusst, dass die Verbindung zu dem Mehrwertdienst auch durch zwischengeschaltete Leistungserbringer hergestellt wird.

Hieran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn der durchschnittliche Anschlussbenutzer mit der Einbeziehung von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern in die Verbindungskette rechnete.
Wenn jemand etwas zu fordern hat, dann der angebliche Leistungserbringer des Minderwerts. Warum einer aus den für den Kunden nicht sichtbaren Zwischenschichten hier als Fordernder auftritt, bleibt unklar.
 
Danke für die Infos. Bei EWE war ja auch eine Drittanbietersperre angeblich nicht möglich:

"Eine grundsätzliche Drittanbietersperre können wir leider nicht setzen. Wir bitten um Ihr Verständnis."


Ich habe jetzt wieder eine Abbuchung von EWE für Drittanbieterleisungen erhalten:
ewedezember.jpg

Der Betrag wurde zusammen mit der mtl. EWE-Rechnung abgebucht. Ich habe also den Gesamt-Bankeinzug zurückgebucht, und dann nur die mtl. EWE-Rechnung überwiesen.
Jetzt sind es sogar 2 ABO-Firmen !!! Beide vom Anbieter mr. next id. Ich mailte an die Adresse von mr. next id:

"hiermit erhebe ich Widerspruch zur erneuten Berechnung von Abo-Diensten über EWE für meine Rufnummer 05222/xxx.
Die 0900-er Vorwahl ist hier seit Jahren gesperrt. Es wurde auch kein Vertrag über ABO-Dienste geschlossen."
 
Diese zügellose Einbucherei in Rechnungen von TK-Kunden durch Drittanbieter, abenteuerliche Anbieter von Bezahlverfahren und sonstiger Schurken gehört verboten! Die Telefonrechnung sollte allein für Buchungen von Telekommunikationsdiensten verfügbar sein.
 
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/abofalle109.html
Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Firma Next ID technologies GmbH ein technischer Dienstleister und somit Rechnungssteller für verschiedene Abonnementdienste ist. Da es in letzter Zeit zu einem erhöhten Reklamationsaufkommen kam und eindeutig bewiesen werden konnte, dass kein Abo bestellt wurde, hat sich die Next ID technologies GmbH dazu bereit erklärt, die offenen Beträge von Familie Frank zu stornieren.
Die Masche ist seit Jahren bekannt und es ändert sich nichts.

Wie kommt technisch eine Abrechnung zustande, wenn es nicht bestellt wurde?
 
Da gab es auch schon Abrechnungsverbote für dieses illustre Bezahlverfahren:

http://www.vzsa.de/Unlauterer-Werbeanruf-fuer-ARAL-Tankgutschein
Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter "mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn". Bei den Kunden der Telekom Deutschland GmbH sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie möglicherweise auch unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt. Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt.

Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.
 
Über Patrick Trading ist in der Tat wenig zu finden.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45p.html
(2) Der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung muss auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.
Das wäre mal interessant, welche Dienstleistung am Telefon erbracht werden kann, wenn das Telefon nicht benutzt wird. Die Aboabrechnung führt zu Folgeabrechnungen, ohne dass das Telefon zum Einsatz kommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__6.html
§ 6 Meldepflicht

(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
Hier sind die Gemeldeten:

http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...teanbieterPDF.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Patrick Trading finde ich dort nicht. Wer nicht gemeldet ist, bekommt kein Geld. So sehe ich das jedenfalls.
 
Bei Antispam findet man:

http://www.antispam-ev.de/forum/sho...tschland-f%FCr-Festnetz-Abzocke-Inkassoterror
Allerdings ist die Abofalle per 0800er aktiviert worden. Angeblich, laut mr. next ID, 08007240586.
Die Nummer 08007240651 gehört zu einer Patrick Trading Limited in Hong Kong gemäß

http://telefonkontakt.net/
Impressum
Patrick Trading Limited
Unit 1010, Miramar Tower
132 Nathan Road,Tsim Sha Tsui
Kowloon, Hong Kong
und dem dortigen Impressum
 

Anhänge

  • patricktrading1.jpg
    patricktrading1.jpg
    354,8 KB · Aufrufe: 418
  • patricktrading2.jpg
    patricktrading2.jpg
    48,5 KB · Aufrufe: 433
Der Einsatz von 0800-Nummern ist natürlich ein dreistes vorsätzliches Unterlaufen von möglichen Sperrmaßnahmen des Anschlussinhabers und schon deshalb unzulässig.

Es ist aber auch schlicht rechtswidrig.

http://www.bundesnetzagentur.de/Sha...00_Nummernplan.pdf?__blob=publicationFile&v=1
3. Nutzungszweck

Rufnummern für das Angebot von entgeltfreien Telefondiensten dürfen ausschließlich für die Erbringung von Diensten genutzt werden, bei deren Inanspruchnahme der Anrufende kein Entgelt zu entrichten hat (vgl. § 3 Nr. 8a TKG).

Anrufe zu „entgeltfreien Telefondiensten“ i.S.V. § 3 Nr. 8a TKG lösen für den Anrufer weder ein Entgelt für den Telefondienst (Anruf) noch für den darüber hinausgehenden Dienst aus.
Das weiß jeder, der in der Branche als Mitverdiener tätig ist. Wer das auf eine Rechnung drucken lässt, muss wissen, dass es rechtswidrig ist.

Betroffene sollten unbedingt bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde über die zuteilungswidrige Nutzung einreichen.
 
Am 10.12.14 erstellte mir mein Telefon-Provider EWE die Abrechnung für Monat November 2014 über insgesamt 2,19 Euro für Anrufe ins Mobilfunknetz. Die monatlichen Grundbeiträge wurden mir mit dem Hinweis "anteilig" mit 0 Euro berechnet, also erlassen. Eine Berechnung für ABO-Dienste erfolgte nicht mehr. Diesen ganzen Ärger für mich und meine Kündigung des Telefon-Vertrages hätte man sich dort ersparen können.

Von mr. next id habe ich bis jetzt nichts weiteres vernommen. Wie aus euren Beiträgen zu sehen ist, würde wohl auch mr. next id gerichtlich keine Chance haben.
Man kann nur hoffen, dass solche Inkasso-Möglichkeiten bald generell stillgelegt werden. Selbst wenn der eine oder andere nicht zahlt, scheint es ein einträgliches Geschäftsmodell.

Ich werde mich im neuen Jahr nochmal melden, ob es das war, oder ob noch was weitergeht.
 
2015 geht es weiter:
Ich erhielt am 7.1.15 eine erste Mahnung über die in #27 von mir zurückgebuchten 29,70 + 2,50 Gebühr für die 1. Mahnung = insgesamt 32,20 Euro.

Ich emailte folgendes an die EWE:
"bei der von Ihnen angemahnten Rechung handelt es sich um Erstinkasso Ihrerseits für mr. next id. Ich habe gegen diese Berechnung wie auch alle anderen zuvor bei mr. next id Widerspruch erhoben.
Es bestand meinerseits nie ein gültiger Abo-Vertrag mit mr. next id."

EWE antwortete: "Ihr Anliegen prüfen wir gerne und setzen uns danach mit Ihnen in Verbindung. Wir bitten Sie bis dahin um etwas Geduld."
Eine Antwort hierzu habe ich jedoch bislang nicht erhalten.

Jetzt am 19.1.15 erhielt ich eine raue 2. Mahnung, die Dinge androht, die aus mehreren Gründen wohl garnicht zulässig sind (75-Euro-Grenze, Drittanbieter-Beträge):
ewe2temahnung.jpg


Der Gesamtbetrag ist jetzt mit neuen Mahngebühren 37,20 Euro.

Ich rief darauf die Hotline von EWE an. Es wurde mir schließlich mitgeteilt, mein Vorgang sei an "höherer Stelle" in Beratung. Es wurde eine Mahnsperre angelegt. Ich soll eine Antwort von EWE erhalten.
Darauf warte ich jetzt.
 
Am 29.1.15 erhielt ich jetzt die angekündigte Antwort von EWE, hieraus das Wesentliche:

"Aus Kulanz haben wir die Posten für den Monat Oktober 2014 bei uns storniert. Gegebenenfalls wird der Drittanbieter hier noch einmal direkt auf Sie zukommen.
Die ausgesprochenen Mahngebühren haben wir bei uns ausgebucht."


Damit sind die angedrohten Massnahmen für mich völlig erledigt.
Ich glaube auch nicht, dass der Drittanbieter mr. next id noch einmal auf mich zukommt.

Die Einrede des Telefonproviders, ich hätte einen Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen, war permanent im Schriftwechsel mit EWE vorhanden.
Da liegt m.E. ein übler Fehler im System: Wie kann ein Provider für angebliche Verträge eines Kunden mit einem Drittanbieters Inkasso machen, ohne das ein gültiger Vertrag vorliegt?
Wichtig für Betroffenen: Ein gültiger Vertrag ist niemals alleine auf das Drücken von 2 Tasten hin geschlossen.

Danke nochmal an alle für die vielen Informationen.
 
Ich glaube auch nicht, dass der Drittanbieter mr. next id noch einmal auf mich zukommt.
Will nicht unken aber da wäre ich mir in diesem Fall nicht sicher. Aber immerhin, man kann dich nun erst einmal nicht mehr zur Zahlung mit dem Druckmittel Telefonanschluss nötigen.

Mr. Next wird kommen, verlass dich drauf! Die haben nun alle Daten für ihr eigenes Forderungsmanagement von deinem Provider zur Verfügung gestellt bekommen. Nur, was hast du mit dem behaupteten Vertrag zu tun? Du kannst dem allen ganz relaxt entgegen sehen, da der Verursacher ja ein anderes Familienmitglied war. Das aber, würde ich dann als Rechtfertigungsgrund auch anbringen und mir dabei vorbehalten, den Namen zuerst nicht zu benennen. Eine Anschlussinhaberhaftung gibt es in diesem Fall nicht, auch wenn Mr. Next das wahrscheinlich anführen wird. Die werden vom Anschein der vorliegenden Daten ausgehen. EWE wird die Korrespondenz mit dir sicher nicht weiter geben, womit das Spiel dann irgendwann bestimmt noch einmal von vorne beginnt. Nur die Forderung, die wird gleich zu Beginn schon höher ausfallen, da dem Rechnungslauf für die Hauptforderung schon mal erfolgreich widersprochen worden ist.
 
Zurück
Oben