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Alt 18.11.2008, 19:05:37   #1 (Permalink)
Robsessed
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Hallo!


Ich habe ein Problem und hoffe, das mir hier jemand helfen kann. Ich habe auch schon die ganzen Threads durchstöbert, aber es scheint mir, dass ich ein Einzelfall bin

Nun, ich habe heute ( 18. November 08 ) eine Mahnung der Firma NEXNET erhalten, in der insgesamt 32,68 € gefordert werden. Angeblich hätte ich bereits eine Mahnung erhalten, hätte aber nicht gezahlt. Der springende Punkt ist: ich habe zuvor keine Mahnung erhalten. Außerdem habe ich mir einmal das Datum und den Hauptbetrag der Zahlung angesehen - 23.08.2005!!! das ist bereits über drei Jahre her und jetzt kommt plötzlich eine Mahnung? Was mir auch merkwürig vorkommt, ist, dass die Hauptforderung nur 1,19 € sind, ich aber dank Rechtanwaltgebühr etc. 32,68 € berappen soll.


Nun lautet meine Frage: Gibt es nicht so etwas wie eine Verjährungsfrist bei Rechnungen? Selbst, wenn die Mahnung berechtigt sein sollte, was laut meinem Einzelverbindungsnachweis nicht sein kann - mal angesehen davon, dass ich nie eine Mahnung erhalten habe - ist die Firma bzw. das Unternehmen, dass durch NEXNET ihr Geld eintreibt nicht selbst Schuld, wenn sie ihren Anspruch erst 3 Jahre später geltend machen?


Und ist diese NEXNET GmbH sowie ihre Kunden überhaupt seriös? Scheinbar treiben NEXNET ja öfter Geld von "Problemkunden" und dubiosen Unternehmen ein... Ich weiß daher nicht, wie ich nun handeln soll.


Bereits vielen Dank für die Hilfe und/oder Vorschläge
Liebe Grüße
Robsessed
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Alt 19.11.2008, 03:31:31   #2 (Permalink)
Rookie
 
Registriert seit: 30.03.2008
Beiträge: 32
Marco wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Zitat von Robsessed Beitrag anzeigen:
Hallo!


Ich habe ein Problem und hoffe, das mir hier jemand helfen kann. Ich habe auch schon die ganzen Threads durchstöbert, aber es scheint mir, dass ich ein Einzelfall bin
Echt? Ich habe bei der Suche gleich mehrere Treffer siehe

Zitat von :
Nun, ich habe heute ( 18. November 08 ) eine Mahnung der Firma NEXNET erhalten, in der insgesamt 32,68 € gefordert werden. Angeblich hätte ich bereits eine Mahnung erhalten, hätte aber nicht gezahlt. Der springende Punkt ist: ich habe zuvor keine Mahnung erhalten. Außerdem habe ich mir einmal das Datum und den Hauptbetrag der Zahlung angesehen - 23.08.2005!!! das ist bereits über drei Jahre her und jetzt kommt plötzlich eine Mahnung?
Zitat von :
Nun lautet meine Frage: Gibt es nicht so etwas wie eine Verjährungsfrist bei Rechnungen? Selbst, wenn die Mahnung berechtigt sein sollte, was laut meinem Einzelverbindungsnachweis nicht sein kann - mal angesehen davon, dass ich nie eine Mahnung erhalten habe - ist die Firma bzw. das Unternehmen, dass durch NEXNET ihr Geld eintreibt nicht selbst Schuld, wenn sie ihren Anspruch erst 3 Jahre später geltend machen?
Die Verjährung erfolgt zum Jahresende. Und wenn die Forderung nicht berechtigt ist würde ich mir keinen Kopf machen.


Zitat von :
Und ist diese NEXNET GmbH sowie ihre Kunden überhaupt seriös? Scheinbar treiben NEXNET ja öfter Geld von "Problemkunden" und dubiosen Unternehmen ein... Ich weiß daher nicht, wie ich nun handeln soll.
Wenn du eine Suchmaschine bedienen kannst, findest du etwas dazu.

Gruß Marco
Marco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2008, 14:11:47   #3 (Permalink)
Grand Senior Member
 
Benutzerbild von jupp11
 
Registriert seit: 10.03.2003
Beiträge: 1.589
jupp11 hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Zitat von :
§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
__________________
und nachts ist´s kälter als draussen
jupp11 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.11.2008, 17:07:03   #4 (Permalink)
Grand Senior Member
 
Registriert seit: 02.06.2004
Beiträge: 1.199
drboe wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Man beachte auch:

Zitat von § 199 BGB :
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist ....
BTW: dass der Anspruch zurecht besteht, muss Nexnet erst einmal nachweisen.

M. Boettcher
__________________
Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. (Ernst Benda; Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: tagesschau.de)
drboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2008, 20:55:49   #5 (Permalink)
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Hallo,
habe heute auch eine Zahlungsaufforderung von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei bekommen.
1,19Euro soll ich über Telegate Ag vertelefoniert haben und nexnet hat mir angeblich am 22.07.2005 eine Mahnung geschickt. Habe dann sofort in der Kanzlei angerufen und gefragt was das soll. Der Mensch am Telefon war völlig unfreundlich und rasselte mir zügig eine Telefonnr. runter die ich angeblich vor 3 Jahren angerufen haben soll und legte dann auf.
Also wenn das rechtens ist kann ja jeder nach Jahren mit Forderungen kommen die man nicht mehr nachvollziehen kann.
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Alt 28.11.2008, 15:08:32   #6 (Permalink)
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Meine Freundin hat auch heute eine Mahnung bekommen auhc über 1,19€ natürlich von Telegate.

Wie verhält man sich denn jetzt richtig meine Freundin hat Angst das da jetzt noch mehr kommt.

Kann man denn nicht ne Anzeige machen bei der Polizei ??

Danke

lURKS
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Alt 02.12.2008, 18:31:41   #7 (Permalink)
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

euch mal die hand reicht....
ist mir heute genau sooo passiert.
scheint methode zu haben.
werd morgen mal unverbindlich die rechtsberatung meiner rechtsschutzversicherung anrufen und euch mitteilen.
die jungs sind witzig.
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Alt 03.12.2008, 17:19:24   #8 (Permalink)
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

sodala,
habe heute mit meinem anwalt telefoniert. da ich ne rechtsschutzversicherung habe, war dieses gespräch kostenlos.viel schlauer bin ich zwar noch nicht, er hat mit aber auf jeden fall geratenschriftliche nachweise für die angebliche forderung anzuforden.
werde dies jetzt auch tun und mal abwarten.
greets
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Alt 05.12.2008, 23:30:05   #9 (Permalink)
Wolfgang
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Beiträge: n/a
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Hallo!

Auch ich habe heute ein solches Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten. Die Forderung beläuft sich auf knapp 33,- Euro incl. Anwaltsgebühren, 2,63 Euro soll ich über telegate vertelefoniert haben, und zwar am 09.02.2005. Ich kann damit absolut nichts anfangen, habe weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten in den letzten 46 Monaten.

Also, ich sehe das als Abzocke an, zumal es ja offensichtlich mehr Leute trifft. Denen müsste man mit einer Sammelklage den Hahn abdrehen.
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Alt 06.12.2008, 00:14:15   #10 (Permalink)
Commander
 
Benutzerbild von Captain Picard
 
Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 5.881
Captain Picard hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Verjährungsfrist bei Mahnung? [NEXNET]

Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen:
Denen müsste man mit einer Sammelklage den Hahn abdrehen.
Wir sind nicht in USA
Sammelklage
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Captain Picard ist offline   Mit Zitat antworten
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mahnung, nexnet, telegate, verjährung



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