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| | #1 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, unser Sohn hat mit seinen 13 Jahren an einem Online(baller)spiel teilgenommen. Dabei wurde er immer abgeschossen, konnte sich aber über eine 0900er Telefon Nummer Bonuspunkte und Stärke erwerben. Und das hat er auch getan, was wir nun auf der Telefonrechnung entdeckt haben. Er sagt, daß er das wohl bewusst getan hat, und auch über Mehrkosten informiert wurde. Allerdings hat er nicht mit diesen Kosten (60,-€) gerechnet. Nun meine Frage: Darf denn überhaupt ein Kind mit 13 Jahren diese finanziellen Entscheidungen treffen? Das in den Momenten, in denen er durch das Spiel "geblendet" ist? Eins ist klar: Es ist eine Dienstleistung erbracht worden, die auch rechtmäßig angekündigt war. Mir bleibt nur die Frage, ob ich aufgrund der Minderjährigigkeit des Kindes Einspruch erheben kann. Ich bin mir sicher, daß ich mit dem Thema nicht alleine bin.... |
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| | #2 (Permalink) |
| Stammgast ![]() Registriert seit: 22.08.2006
Beiträge: 100
![]() | Hallo! Genaue Auskünfte werden Dir hier wohl aufgrund des Rechtsberatungssgesetzes nicht gegeben werden dürfen. Daher würde ich Vorschlagen, dass Du Dir Rat bei der Verbraucherzentrake (D) / Verein für Konsumenteninformation (A) holst. Und teile uns dann bitte mit, was dort gesagt wurde. LG P |
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| | #3 (Permalink) |
| Fast-Meister ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 5.946
![]() | Bitte auch trennend unterscheiden: 1. Eigene Zahlungspflicht des Minderjährigen 2. Zahlungspflicht des Anschlussinhabers (Eltern), die immer haften, wenn Ihnen Kosten zuzurechnen sind, z.B. weil eigenen Kindern das Telefon grundsätzlich zur Nutzung überlassen wurde, und keine ausreichend Sicherung eingesetzt wurde (Nummernsperre o.ä.).
__________________ KatzenHai ![]() Schnell, bissig ... aber meistens fair! . The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?"Ich schätze, Anwälte haben sich im Laufe der Jahrhunderte nicht weiterentwickelt." - "Genauso wenig wie Haie." - Dan Brown, Illuminati |
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| | #4 (Permalink) | |
| Rookie Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Franken Alter: 47
Beiträge: 1
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Gruß Paddy
__________________ man vergebe mir die Fehler | |
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| | #5 (Permalink) |
| Chaostheoretiker ![]() Registriert seit: 16.02.2004 Ort: Ganz im Norden von ganz im Süden.
Beiträge: 11.978
Blog-Einträge: 2 ![]() | Das ist ein Anfang... Aber wie sieht es mit Premium-SMS aus? Mit "Handypayment"? usw. usf. Ganz oben müsste, nach den unliebsamen Erfahrungen, Medienkompetenz stehen und ein vorsichtiger Umgang mit dem Internet und den neuen Medien. Ich rate zu klaren Regeln: 1. Keiner hat was zu verschenken und wer das verspricht, will Dich bescheissen 2. Wer nicht klar und deutlich sagt, was er will, will immer mehr, als er verdient. 3. Erst denken, dann denken, dann noch einmal darüber nachdenken und erst dann handeln. PS: So wie Du es berichtest, war sich der 13-jährige nicht über den Umfang des Geschäftes im Klaren, womöglich wurde gar seine Unerfahrenheit vom Anbieter ausgenutzt - geh zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt. Konkret werden dürfen wir hier nicht.
__________________ Die einfachste Darstellung eines chaotischen Phänomens ist das Phänomen selbst (William Poundstone) |
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