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| | #1 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 16.01.2008
Beiträge: 1
![]() | Hallo, mich würde mal interessieren ob es generell erlaubt ist jemandem eine Rechnung zu schicken, der eine kostenpflichtige Nummer gewählt hat, die aber als solche nicht erkennbar war. Ein Freund von mir hatte kürzlich aus Neugierde eine solche Nummer gewählt und dachte, dass er ja auflegen könne wenn vorher eine Benachrichtigung käme was der Service pro Minute oder pro Anruf kostet. Da wurde aber nichts gesagt. Ein paar Tage später erhielt er einen Anruf über eine Gewinnbenachrichtigung wo er blöderweise seine Adresse rausrückte. Dann erhielt er eine Rechnung (er hat ein Kartenhandy) über 75€. Er hat sie dann bezahlt. Meine Frage: Ist so etwas überhaupt rechtens, da ich hier doch gar nicht über irgendwelche Kosten informiert werde, d.h. der Rechnungsbetrag kann doch völlig willkürlich festgesetzt werden. Es fehlt hier ja jegliche Transparenz für den Kunden. Hätte er das zahlen müssen oder welche Möglichkeiten hätte er gehabt? Gruß Adelbert |
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| | #2 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt eine Preisansagepflicht. http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ieter_3y7.html Mißbrauch kann man hier melden: http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ntakt_1er.html |
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| | #3 (Permalink) |
| Erfahrener Benutzer | Hallo, http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/47728-0137-und-0180-nummer-wurden-gewaehlt-firma-will-adresse-um-eine-rechnung-zu-bezahlen.html#post193123 Generell gesagt, alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Soviel zum strafrechtlichen Aspekt. Zivilrechtlich sieht die Sache allerdings anders aus. Flapsig gesagt, jeder kann Rechnungen verschicken, egal ob sie berechtigt sind oder nicht. Aber jeder Rechnungsempfänger sollte auch überlegen, ob die Rechnung berechtigt ist oder nicht. Wenn Zweifel bestehen, sollte man einer Rechnung widersprechen. Dann muss der Rechnungsersteller aktiv werden, z.B. mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem Mahnbescheid sollte man widersprechen, wenn die Forderung seiner eigenen Meinung nach unberechtigt / unsinnig oder was auch immer ist. Dann kann der Rechnungsersteller Klage erheben (muss er aber nicht!) und die Sache landet vor Gericht. Dort ist der Rechnungssteller dann am Zug, seine Forderung zu begründen. Und das muss er dann verdammt gut können Dieses ist der Grund, wieso bei den hier im Forum beschriebenen Fällen bisher extrem wenig Mahnbescheide aufgetaucht sind. Die Anbieter verdienen ausschliesslich durch Druck und falsche Aussagen des Geld ihrer Opfer. Kurz und gut, Dein Kumpel hat das Geld aus dem Fenster geworfen Viele Grüße, Jens |
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