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Servicenummern, Mehrwertdienste und Dialer Servicenummern, Mehrwertdienste und Dialer - Fragen und Antworten rund um Dialer, Premiumdienste und Nummern wie 0900, 118x, 0137 oder 01805.

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Alt 10.03.2004, 11:40:53   #1 (permalink)
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Beiträge: n/a
Standard MainPean Stardialer

Hallo,
im Januar 2004 verursachte das Anrufen einer Nummer von MainPean bei meinen Eltern Kosten in Höhe von ca. 80€. Dies wurde auf der entsprechenden Rechnung der Telekom deutlich.

Es stellte sich heraus, dass wohl meine Schwester irgendwann zu schnell auf OK geklickt hatte, ohne wirklich zu realisieren, was sie tat. Mehr weiß ich leider auch nicht.

Den Dialer selbst konnte ich auf dem System nicht mer finden, es existieren lediglich zwei Log-Einträge von SpyBot S&D, die besagen, dass Registry-Einträge von MainPean gefunden und gelöscht wurden.

Obwohl meine Eltern Einspruch gegen den Posten auf der Rechnung erhoben hatten, hat die Telekom diesen als unbegründet zurückgewiesen und den Betrag per Einzugsermächtigung abgebucht.

Unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/41591 habe ich gelesen, dass die RegTP der MainPean bereits im Oktober letzten Jahres die notwendigen Lizenzen entzogen hat, dass das Abbuchen also eigentlich rechtswidrig erfolgt ist.

Was kann ich jetzt tun?
Bzw. wie kann ich vorgehen, um das rechtswidrig eingezogene Geld zurückzuverlangen?

Vielen Dank im Voraus,
M. Klein
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Alt 10.03.2004, 12:13:42   #2 (permalink)
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sascha hat sich schon etwas eingebracht
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Zitat von :
Es stellte sich heraus, dass wohl meine Schwester irgendwann zu schnell auf OK geklickt hatte, ohne wirklich zu realisieren, was sie tat.
Dreimal hintereinander? Und das "OK" wird nicht geklickt, sondern explizit eingegeben...
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Aktuell: Du hast eine Rechnung oder Mahnung von einem dubiosen Internetdienst erhalten? Du weißt nicht, was du tun sollst oder was andere unternommen haben? Alles was du dazu wissen musst, steht hier. Klicken, lesen, keine Angst mehr haben!
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Alt 10.03.2004, 13:15:36   #3 (permalink)
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Wieso Mainpean? Welche Nummer wurde angewählt?
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Alt 12.03.2004, 13:13:48   #4 (permalink)
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Beiträge: n/a
Standard 090000032

Zitat von :
Wieso Mainpean? Welche Nummer wurde angewählt?
Also, die Nummer, die angewählt wurde, war die 090000032. Laut Auskunft der Telekom und nach persönlicher Internetrecherche gehört diese Nummer der MainPean (GmbH oder so in Berlin, glaube ich)

Zitat von :
Dreimal hintereinander? Und das "OK" wird nicht geklickt, sondern explizit eingegeben...
Bei der RegTP fand ich im Februar noch tausende verschiedene Dialer, die alle diese Nummer wählen, daher glaube ich nicht, dass man bei jeder Variante drei mal bestätigen, bzw "OK" eintippen muss. (Inzwischen finde ich dort aber keinen einzigen mehr, da der Dienst, wie gesagt, keine Lizenz mehr hat!)
In dem von mir verlinkten Heise-Artikel ist ebenfalls die Rede von 400.000 Dialern, die nicht mehr lizensiert sind.

Daher nochmal meine Frage:
Was kann ich tun, wenn zum Zeitpunkt der (unwissentlichen) Inanspruchnahme keine gültige Lizenz für den Mehrwertdienst bestand, die Telekom, den Betrag aber trotzdem eingezogen hat?

M. Klein
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Alt 12.03.2004, 13:44:46   #5 (permalink)
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Du hast wahrscheinlich einen Vertipper eingebaut. Die Mainpean-Rufnummer lautet 090090000032.
Der Heise-Artikel bezieht sich auf Dialer, die sich damals noch über die Rufnummerngasse 01908 eingewählt haben. Mit den aktuellen Dialern hat das nichts mehr zu tun. Allerdings wurde ihnen rückwirkend die Registrierung entzogen. Technisch denkbar ist das jederzeit wieder...
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Alt 12.03.2004, 14:33:28   #6 (permalink)
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@ 8klein

.. und schau mal in unseren Erste-Hilfe-Kasten, danach bist Du sicher klüger und kannst Deine Situation selbst am besten einschätzen.
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Der Jurist

Ceterum censeo, coniunctionem faciendo rem esse delendam – oder so ähnlich.
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Alt 12.03.2004, 15:12:11   #7 (permalink)
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Zitat von haudraufundschluss :
Technisch denkbar ist das jederzeit wieder...
...also falls Du Dich betrogen fühlst, sammle Beweise und Hinweise und opfere die Zeit, im Erste-Hilfe-Kasten zu lesen.

Dabei ist meiner Ansicht nach zu unterscheiden:

1. Zahlungsvermeidung (Strategien dazu gibt es für jeden Fall - aber nicht in jedem Fall wäre es moralisch ok, sie anzuwenden. Wenn zB jemand WILLENTLICH einen dialer BENÜTZT, um einen MEHRWERT zu bekommen, wenn er INFORMIERT wird, wie hoch die Kosten sind, wenn er den MEHRWERT kriegt und damit zufrieden ist und dann TROTZDEM nicht zahlen will, ist er "eigentlich" ein Betrüger (wenn man allerdings grosszügig mit dem Begriff "Moral" umgehen würde, könnte man diesen "Betrüger" auch als "öknomisch geschickt" bezeichnen, genauso wie einen Dialeranbieter, der unter Maximalstdehnung aller Paragraphen am Rande der Legalität herumdialert und - wenn er die Grenze mal versehentlich überschreitet - auch nicht hergeht und es an die große Glocke hängt) - in allen anderen Fällen kann man guten Gewissens alles legal und technisch Mögliche unternehmen, um nicht zahlen zu müssen.)

Der Erste-Hilfe-Kasten ist ein dazu gut geeigneter Werkzeugkasten, der jedoch - so verstehe ich seine "Erschaffer" - ausdrücklich nur in Fällen angewendet werden darf, in denen auch ein Grund dazu besteht. Mit seiner Benützung erkennt der User implizit diese Regelung an und zeigt an, sie einzuhalten.


2. Zivilrecht: Eigentlich die praktische Durchführung von Punkt 1. Wie gesagt: Es ist sicherlich auch möglich, zivilrechtlich von einer Zahlung befreit zu werden, zu der man an sich verpflichtet wäre. Moralisch ist das IN MEINEN AUGEN verwerflich!

3. Strafrechtliche Seite: Liegt tatsächlich Betrug vor, wird das in Demokratien gemeinhin verfolgt. In diesem Fall gehe ich nicht davon aus und daher will ich diesen Punkt vernachlässigen.

Ausführliche rechtliche Informationen findest Du hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewforum.php?f=31


Liebe GRüsse
cicojore
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Alt 12.03.2004, 16:17:15   #8 (permalink)
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Beiträge: n/a
Standard Einzugsermächtigung

Erstens ist die Rechnung ja schon längst bezahlt, da die Telekom per Einzugsermächtigung abbucht. Kann ich diesem Vorgang überhaupt nachträglich wiedersprechen (mit Aussicht auf Erfolg!)?

Zweitens hab ich (wie oben bereits geschildert) keinen Dialer mehr gefunden, und kann daher auch nicht überprüfen, ob er registriert war, oder nicht! Ich habe lediglich zwei Schlüssel aus der Registry, die Spybot gefunden hat.

Fakt ist nur, dass diese Nummer (@haudraufundschluss: ja, 090090000032) angewählt wurde, und das mit Sicherheit nicht willentlich!

M.Klein
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Alt 12.03.2004, 16:44:11   #9 (permalink)
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Dann sorry für die Abschweifung. Es bleibt beim Erste-Hilfe-Kasten. Am spannendsten dürfte für diesen Fall die Beweislast"umkehr" sein.

Exkurs:
Beweislastumkehr bedeutet, dass es (wieder bzw. "auch bei dialern") so ist, dass der, der Geld will, belegen muss, dass er es zurecht will. So ungefähr...


Aber es gibt hier sachkundigere Helfer, die Dir das genauer verlinken können, damit Du evtl. genau da hin geschickt werden kannst, wo Dir geholfen wird.


schau evtl. auch da

v.a. zur Beweislastumkehr
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Alt 12.03.2004, 19:08:52   #10 (permalink)
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Standard Re: Einzugsermächtigung

Zitat von 8klein :
Erstens ist die Rechnung ja schon längst bezahlt, da die Telekom per Einzugsermächtigung abbucht. Kann ich diesem Vorgang überhaupt nachträglich wiedersprechen (mit Aussicht auf Erfolg!)?
Von wann ist denn die Rechnung genau? Wenn die Einwahl im Januar war, dann ist die Rechnung doch erst im Februar abgebucht worden. Dann ist es jetzt noch möglich, den Rechnungsbetrag zurückbuchen zu lassen und die Lastschrift zu stornieren. Allerdings solltest Du dabei auch Jurists Tipp berücksichtigen und der Telekom über die entsprechenden Erklärungen abgeben, warum der Betrag nicht gezahlt werden soll.
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