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| | #1 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, habe mein Problem schon im Teltarif erklärt, bekam aber nur eine –allerdings gute- Antwort. Deshalb folgt nur hier der 2. Versuch. Vorweg: Es geht um Sprachtelefonie, nicht um Dialer. Wir hatten und habe bis heute noch nie (!!!) mit anderen Anbietern außer der Dt. Telekom telefoniert. Rechnung pro Monat etwa 25 €. Einen Internetanschluss haben wir nicht. In den Rechnungen Nov/Dez 02 tauchten Beträge anderer Anbieter für Flirtlines und von der Dt. Telekom für 0190- und 01379 Nummern auf. Lt. nachträglichen EVN´s immer für Verbindungen an Werktagen zwischen 12.00 und 16.00 Uhr. Dauer zwischen 7 Sekunden und 20 Minuten. Dauer zwischen den Verbindungen teilweise weniger als 15 Sekunden. Das Ganze konzentrierte sich auf 7 Werktage. Zu diesen Zeiten waren entweder meine Frau oder ich zu Hause, so dass immer jemand bei den (kleinen) Kindern war, die damit außer Verdacht sind. Beide gleichzeitig waren wir zu diesen Zeiten nachweislich nie zu Hause. Wir haben zu Hause nur im Wohnzimmer ein altes Telefon mit Schnur, sogar ohne Wahlwiederholung. Der Hausanschluss wurde nicht manipuliert. Nun in Stichpunkten weiter: Firma Takline: ca. 200,-- €, Widerspruch, reger Schriftverkehr mit Intrum und Axmann, EVN bzw. nachträgliche Aufschlüsselung angefordert und bekommen, Prüfprotokoll angefordert, nicht bekommen, Legitimation von Axmann angefordert, auch nicht bekommen. Ruhe seit Mai 2003. Firma dtms bzw. Nexet: ca. 11,--€, Schriftverkehr wie bei Talkline, Ruhe seit Okober 2003 Firma 01019: ca 2,-- €, Widerspruch, danach schriftlicher Verzicht von 01019 Firma klick Tel: ca. 1,50 €, Widerspruch, nichts mehr gehört Firma Ventelo: ca. 1,50 €, Widerspruch, nichts mehr gehört Dt. Telekom: ca. 20,-- €, Widerspruch, EVN zugesandt, Prüfprotokoll angefordert, Verzicht von Telekom aus "reiner Kulanz". Habe Talkline und Nexnet sowie frühzeitig mitgeteilt, dass meine Weigerung zu zahlen, entgültig ist. Bisher habe ich noch keinen Anwalt eingschaltet. Habe ich mich richtig verhalten? Wie wird es voraussichtlich weitergehen? Welche Chancen habe ich vor Gericht? Gibt es schon Urteile, die zu meinem Fall passen würden? Gruß Wibu |
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| | #2 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| http://www.dialerundrecht.de/Entsche...lenz141103.htm Dieses Urteil könnte eventuell passen. Ich bin aber kein Jurist. |
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| | #3 (Permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 17.01.2003
Beiträge: 7.069
![]() | @ Wibu Das oben genannte Urteil betrifft Sprachtelefonie. Nach meiner Übersicht über entsprechende Gerichtsurteil haben Verbraucher da eher weniger Chancen als bei Dialern im Internet. Das Anfordern eines Prüfprotokolls ist in jedem Fall richtig. Du schreibst, dass der Hausanschluss nicht manipuliert wurde. Woher hast Du die Erkenntnis. Noch ein Tip: Registriere Dich hier, dann kannst Du auch persönliche Nachrichten (PN) erhalten.
__________________ Der Jurist Ceterum censeo, coniunctionem faciendo rem esse delendam – oder so ähnlich. |
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| | #4 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo Jurist, ich habe ein Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung. Der Hausanschluss "sieht aus wie immer". Habe übrigens im Dez. 02 die Nummerngassen 0190, 0900, 010, 118 sperren lassen. Seit dem ist Ruhe. Kann es sich um einen Abrechnungsfehler handeln oder ist auch eine Fremdaufschaltung möglich? Schließlich haben alle Firmen außer Talkline und dtms/Nexnet Ruhe gegeben. Diese machen jedoch noch nicht einmal den Versuch, die Richtigkeit zu beweisen, sondern verschicken lediglich Formschreiben. Hätten die doch eigentlich gar nicht nötig, wenn die Verbindungen korrekt berechnet worden wären. Wibu |
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| | #5 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hallo, Gast habe mir das OLG Urteil angesehen. Hier hatte die Telekom eine technische Vollprüfung durchgeführt, die die Richtigkeit der Verbindungen bestätigte. Talkline und dtms/Nexnet haben bei mir keine technische Überprüfung durchgeführt. Sie schreiben lediglich, dass die Abrechngssysteme zertifiziert seien. Ach ja, die zugeschickten EVN hatte überigens die Überschrift "Einzelverbindungsübersicht", nicht -nachweis. Ich denke, dass das Urteil nicht passt. Wibu |
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| | #6 (Permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat von Wibu :
deswegen wichtig vergleiche Verbindungs daten mit T-com und Talkline. und man unteschiede in der Verbindungs zeit und dauer festellen. | |
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| | #8 (Permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Talkline hat eine Kopie eines Zertifikats vorgelegt, das zur Abrechnung von Mehrwertdienstleistungen und CbC berechtigt. Vermutlich bekommt das jeder zugeschickt, der Einwände hat, zusammen mit dem EVN. Beweiskraft hat dieses Zertifikat jedenfalls nicht. Ach ja, meine Anfrage zwecks Zusendung des Prüfprotokolls hat TL wie folgt beantwortet: "Wir haben Ihre Rechnung eingehend überprüft, konnten eine Fehlabrechnung im Verbindungszeitraum nicht feststellen. Die Verbindungen sind an verschiedenen Orten unabhängig voneinander mit denselben Verbindungsdaten erfaßt worden. Die Verbindungen sind daher in der abgerechneten Form und Länge geführt worden und Konnten eindeutig Ihrem Festnetzanschluss zugeordnet werden. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die technischen Abläufe von einem unserer Netztechniker bestätigen zu lassen, sollte eine gerichtliche Klärung wider Erwarten notwendig sein". Zitat Ende. Ich gehe mal davon aus, das TL gar nicht in der Lage ist, dieses Prüfprotokoll zu erstellen oder einen evtl. Abrechngsfehler bereits bemerkt hat und trotzdem versucht, die Forderung einzutreiben. Dtms/Nesnet haben sich erst gar nicht die Mühe gemacht, auf meine Forderung um Zusendung des Prüfprotokolls einzugehen. Wibu |
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| | #9 (Permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 17.01.2003
Beiträge: 7.069
![]() | Zu Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokolls gemäß § 16 TKV bzw. Zertifizierung : http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135
__________________ Der Jurist Ceterum censeo, coniunctionem faciendo rem esse delendam – oder so ähnlich. |
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