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Auf meinen letzten Beitrag hin, wollte ich mir weitere größer Kosten sparen und auf das altbewährte Fax zurück greifen.
Dabei viel mir auf, dass die acoreus collection services GmbH gar keine Fax-Nr. auf ihrem Briefkopf hat! Auch auf ihrer Internetseite haben sie nur eine Hotline-Nr...
Zusammenfassung
das Ende vom Lied ist also:
wenn ich ein Einschreiben mit Rückschein habe, kann ich mich im Regelfall darauf verlassen, dass dies vor Gericht als ausreichendes Indiz anerkannt wird.
Wenn ichs ganz toll machen will, kann ich noch ein Fax dazu schicken.
Aber Vorabfax und...
Aber das mit dem Fax ist gar nicht mal so blöd, aber scheinbar auch nicht hieb und stichfest. Und ein Gerichtsvollzieher für einen Brief ist nun mal wirklich zu teurer.
Doch kommte es bei einer gerichtlichen Verhandlung dazu, dass ich meinen Einspruch beweisen muss, reicht es doch hoffentlich...
Hallo zusammen,
wichtig ist ja, dass man bei jedem Schriftwechsel mit irgendwelchen Inkassounternehmen oder Gläubigern immer eine Einschreiben mit Rückschein absendet.
Doch hat man mit dem Rückschein tatsächlich was in der Hand? Ich kann ja nicht beweisen, was in dem Brief, den ich...
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