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Obwohl... das mit der Folter könnten wir uns ja mal überlegen. :D
Wegen nicht lesen der Beiträge 2 Folgen Barbara Salesch am Stück. Es besteht keine Möglichkeit der Pause.
:rofl:
Das ist ja gut und wichtig - deswegen soll das Thema ja auch aus mehreren Blickwinkeln betrachtet werden, um einer Lösung nahe zu kommen. Man könnte ja z.B. den gesamten "Bestellprozess" um ein weiteres Fenster erweitern, welches direkt aus dem Browser die Druck-/Speicherroutine des Browsers...
Immer noch "Hm..."
Das Ansehen einer Webseite ist nicht identisch mit dem Aufrufen der Mail im Webmail, denn dazu ist die gewollte Interaktion des Users (Öffnen durch Anklicken) notwendig. Physikalisch wurde sie ebenfalls zugestellt, da sie sich nach erfolgreicher Übertragung im Browser-Cache...
Hm... Andererseits kann der Mailversender durch den LogIn in das System und das Öffnen der Mail durch Anklicken ja den Anscheinsbeweis antreten, dass die Belehrung zugegangen ist. Was der Endverbraucher damit macht (runterladen und sichern/drucken) ist ja nicht mehr im Machtbereich des Versenders.
Wenn der Anwalt gewonnen hat, muss es ja Aktenzeichen der Urteile geben. Die würden mich interessieren. Dann könnten wir mal nachlesen, was und wie er das gelöst hat.
Hier ebenso. Drei Accounts bei (web.de, 2x GMX) und grundsätzlich nur über Pop3. Ich wüsste meine Passwörter gar nicht aus dem Stegreif, um mich anzumelden. :D:D:D
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