Ja, auf den Widerspruch haben Sie reagiert,sagen aber nur, dass ihr Auftraggeber DAopay auf die Begleichung dr Rechnung bestehe.
Wir haben zwar eine Rechtschutzversicherung, aber leider noch nicht so lange wie dieser Kampf mit Daopay besteht. Und ich habe noch keinen Anwalt gefunden, der sich...