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  1. C

    Nachweis der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung

    Der Dienstleister kann nicht beweisen,das die Widerrufsbelehrung angekommen ist,schon gar nicht nach 2 Monaten. Absenden ist absolut egal und rein rechtlich uninteressant. Er muß beweisen,das die email im Postfach des Nutzers angekommen ist. Dazu braucht er Zugriff. Wie web.de versichert ist das...
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