Der Dienstleister kann nicht beweisen,das die Widerrufsbelehrung angekommen ist,schon gar nicht nach 2 Monaten.
Absenden ist absolut egal und rein rechtlich uninteressant.
Er muß beweisen,das die email im Postfach des Nutzers angekommen ist.
Dazu braucht er Zugriff.
Wie web.de versichert ist das...