Suchergebnisse

  1. R

    Neue TKG-Novellierung 2005

    Das ist nicht richtig. Es gibt nahezu immer "gute Gründe" Verbraucherschutzrechte zu begründen oder zu erweitern oder eben wieder einzuschränken bzw. aufzuheben. Ich habe hier bisher noch keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt gelesen, der die Ausgangstehese von einer (unzumutbaren)...
  2. R

    Neue TKG-Novellierung 2005

    Re: Die TK-Anbieter haben noch viel mehr vor Diese Ansicht kann ich zumindest für den Bundesgesetzgeber nicht teilen. Welche konkreten Änderungsvorhaben am TKG beanstandest du eigentlich - und warum? G.v.d.O., Ralf
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