Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
Diskussionen und Infos zu den Themen der beiden großen Sicherheitsportale

Bandwidth utilization bar


computerbetrug.de Lexikon Download-Bereich Kontakt Info zur Anmeldepflicht im Forum "Allgemeines" "Grüne Links" Nutzungsbedingungen Impressum
Zurück   Computerbetrug.de und Dialerschutz.de > Gefahren und Straftaten im Internet > Recht und Gesetz

Recht und Gesetz Diskussionen und Infos rund um Recht und Gesetz im Internet

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 05.12.2008, 18:11:16   #1 (permalink)
Rookie
 
Benutzerbild von Sirius
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 98
Sirius wurde noch nicht oft bewertet
Standard Offline Billing über Ortsnetznummern

Wieso ist noch niemandem so richtig aufgefallen, dass dieses Geschäftsmodell bereits vom Ansatz her rechtswidrig ist und dass dafür eigentlich keine Zahlungspflicht besteht?


Um Premium-Dienste über Telefonie zu ermöglichen, wurden extra Premium-Nummern ins Leben gerufen, damit über diese Sonderrufnummern abgerechnet werden kann, denn telefonische Premium-Dienste werden mit der Telefonrechnung bezahlt.
Bezahlt wird die Telefonrechnung an den Telefon-Provider, mit dem der Kunde (Anrufer) einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Telefon-Provider, besitzt deshalb die persönlichen Daten des Anrufers.
Ruft der Kunde einen Premium-Dienst an, dann zieht der Telefon-Provider die fälligen Gebühren für den Premium-Anbieter ein. Der Premium-Anbieter kommt in der Regel nicht mit den persönlichen Daten des Anrufers in Kontakt. Dadurch bleiben die Daten des Anrufers geschützt.

Bei dem in diesem Thread beschriebenen "Offline Billing über Ortsnetznummern", bei dem für den angeblichen Premium-Dienst "offline" (das bedeutet nicht über die Telefonrechnung) bezahlt werden soll, ist alles ziemlich dubios.

Bei der Betrachtung beziehe ich mich auch auf die Fälle, bei denen sich zufällige Anrufer oder solche mit Rufnummerunterdrückung in einem vermeintlichen Vertrag wiederfinden. Denn um die dargebotenen Premium-Dienste tatsächlich "vergütet" zu bekommen, sind vom Anbieter verschiedene Rechtsbrüche vorzunehmen.


Der erste Rechtsbruch besteht darin, die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung zu bringen.
Das geht in vielen Fällen nur durch einen rechtswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsnetz und die Verletzung des Datenschutzes.

Bei dem "Offline- Billing-Modell" über Ortsnetze muss der Premium-Anbieter zunächst die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung bringen. Bei unterdrückter Rufnummer ist das aber nicht möglich, denn ein Premium-Anbieter bekommt keinesfalls für diese Art von "kommerziellen Diensten" das Merkmal CLIRO aufgeschaltet, dass auch bei aktiver Rufnummerunterdrückung die Nummer anzeigt. Da die Rechnungslegung nicht über die Telefonrechnung erfolgt, bekommt der Anbieter die Rufnummer auch nicht anderweitig mitgeteilt.

Der Premium-Anbieter ist daher gezwungen, sich die Nummer des Anrufers auf illegalen Umwegen zu beschaffen, z.B. durch "Anzapfen" der Telefonleitung an einer Stelle, an der die Rufnummer noch übertragen wird. Die Anzapfstelle liegt dann aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Anbieters und stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Verbindungsnetz dar. Außerdem ist es ein Verstoß gegen den Datenschutz und möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis (je nachdem was für Daten erhoben werden).


Der zweite Rechtsbruch besteht darin, aus der Rufnummer des Anrufers seine zustellfähige Adresse zu halten.

Steht der Anrufer nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis, das eine Rückwärtssuche über die Rufnummer ermöglicht, so sind weitere illegale Schritte erforderlich.

Der Premium-Anbieter kann z.B. auf gestohlene Datensätze zugreifen, die momentan in Umlauf sind. Überlicherweise wird aber über einen Rückruf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, dem Angerufenen seine Adresse zu entlocken. Auch das ist nicht rechtens. Außerdem ist keinesfalls sicher, dass die Angaben des Angerufenen stimmen, sodass möglicherweise unbeteiligte Dritte in die "Rechnungslegung" hineingezogen werden.


Der dritte Rechtsbruch erfolgt, wenn die Ortsnetznummern irreführend beworben werden und dem Anrufer etwas ganz anderes anbieten. In der Vergangenheit wurden solche Nummern häufig als Kontaktnummern für Jobangebote beworben. Jobsuchende die dort anriefen, fanden sich plötzlich als Kunden von Offline-Billing-Abos wieder.


Rechtlich gesehen ist es außerdem fraglich, ob überhaupt eine Zahlungspflicht für derartige "Ortsnetz- Mehrwertdienste" besteht.
Die Rufnummern sind Ortsnetznummern, die in keiner Weise den dahinter liegenden "Content" durch höhere Gebühren vergelten. Einer Ortsnetz-Rufnummer ist nicht anzusehen, was sich dahinter verbirgt.

Der Premium-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass seine Dienste kostenpflichtig seien, da sie ja zu normalen Verbindungsentgelten, bei Flatrates sogar kostenlos zu erreichen sind. Da keine Zugangsbeschränkung oder Kontrolle erfolgt, kann sich jedermann zu diesen Diensten Zugang beschaffen.
Es obliegt dem Premium-Anbieter seine Dienste besser zu schützen. Die Kosten des Anrufs sind bereits durch die Telefongebühr abgedeckt. Eine weitergehende Zahlungspflicht besteht für ungeschützte, offene Zugänge nicht.


Die Situation ist vergleichbar mit einer Internetseite, deren Aufruf einen vermeintlichen Vertragsabschluss bewirkt. "Wer diese Seite anklickt, muss zahlen...".
Die Internetseite ist für jeden frei erreichbar, aber der Anbieter verlangt, dass für den Seitenaufruf bezahlt wird. Zu diesem Zweck beschafft er sich illegal die Daten seiner Internetbesucher und verschickt dorthin die Zahlungsaufforderungen. Dieser Vergleich macht die rechtlich unhaltbare Situation deutlich...
__________________
Irren ist menschlich - aber für richtig dumme Sachen braucht man einen Computer.
Sirius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 18:27:07   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von webwatcher
 
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: twilight zone
Beiträge: 20.787
webwatcher hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Zitat von Sirius Beitrag anzeigen:
Wieso ist noch niemandem so richtig aufgefallen, dass dieses Geschäftsmodell bereits vom Ansatz her rechtswidrig ist und dass dafür eigentlich keine Zahlungspflicht besteht?
Wenn dem nicht so wäre, hätten Verbraucher im Nachbarthread
http://forum.computerbetrug.de/allge...telemedia.html
nicht mühelos und erfolgreich ihre negativen Feststellungsklagen durchziehen können.
Dort ging/geht es auch um das dubiose "Offline- Billing-Modell" .
__________________
morgen ist gestern schon heute
webwatcher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 18:52:30   #3 (permalink)
Rookie
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 8
i love visionn billl wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Vision Bill

Hi Sirius,

mit der Annahme, dass die iwen anzapfen liegst du leieder falsch
Ich hab gestern ma aus Interesse mit meinem Handy (Prepaid) mit Rufnummerunterdrückung bei denen angerufen.
Dann kommt so ne Frau vom Band und erzählt einem, dass man die Nummer nicht mitsendet. Sie sagt einem dann, dass man doch bitte RufNumUnt ausschalten soll, indem man die 1 und dann die 9 drückt! Könnt ihr ja auch ma mit nem Prepaid Handy ausprobieren(die Karte gibst anner Tanke ab 5€!)

MfG Philipp
i love visionn billl ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 05.12.2008, 19:35:49   #4 (permalink)
Rookie
 
Benutzerbild von Sirius
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 98
Sirius wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Zitat von i love visionn billl Beitrag anzeigen:
mit der Annahme, dass die iwen anzapfen liegst du leieder falsch
Ich hab gestern ma aus Interesse mit meinem Handy (Prepaid) mit Rufnummerunterdrückung bei denen angerufen.
Wie ich schon schrieb: "Ortsnetzrufnummern...".
In Ortsnetzen werden andere Daten auf andere Weise übertragen als in Mobilfunknetzen.
__________________
Irren ist menschlich - aber für richtig dumme Sachen braucht man einen Computer.
Sirius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 23:05:58   #5 (permalink)
Chaostheoretiker
 
Benutzerbild von Aka-Aka
 
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 13.869
Blog-Einträge: 3
Aka-Aka wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Sirius, Du wirst Dich erinnern an die Firma Solidus. Damals wurde die BNetzA eingeschaltet. Der zuständige Sachbearbeiter teilte damals mit, dass
die BNetzA derzeit keinen Handlungsbedarf gegen die Art und Weise eines möglichen Missbrauchs von Festnetznummern durch die Solidus sehen könne. Zwar wurde die Solidus abgemahnt, nach einer "Änderung des telefonischen Ablaufs" könne man jedoch keinen Missbrauch feststellen.
Solltest Du also anderer Auffassung sein, wäre dies evtl. mit der BnetzA zu diskutieren. Der vollen Unterstützung des Forums könntest Du Dir dabei sicher sein.
Dass hoch angesehene Mehrwertdienstefirmen unter der Führung von FST-Vorständen sich hierzulande nachweislich öffentlich dazu bekennen, die BnetzA an der Nase herumführen zu wollen [der Beleg wurde nach Intervention aus diesem Forum zeitnah gelöscht!], dürfte Dir ebenso bekannt sein. Dass der Schritt von der Solidus (Hamburg-Düsseldorf) zu führenden Vertretern solcher Firmen (Hamburg-Düsseldorf) manchmal gar nicht so weit ist, wenn man über Hong Kong geht, dürfte Dir ebenfalls bekannt sein.
Der Fisch der Mehrwertbranche stinkt vom Kopf weg und die BnetzA hat dem wenig entgegenzusetzen, so mein Eindruck. Solltest Du juristische Argumente vorbringen können, die das Geschäftsmodell der MCM, TRC, Solidus, Vision, Phone Cash, Tele Inside und wie sie sich auch immer nennen mögen, angreifbar machen - dann wäre es in meinen Augen gut, von der Verbraucherzentrale zu fordern, dieses leidige Kapitel analog zu den Dänischen Verbraucherschützern zu beerdigen - via Gerichtsverfahren (Munition dazu liefert u.a. die hauseigene Studie des Verbraucherminsiteriums zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern). Ich sehe aber weit und breit weder eine Bundesnetzagentur, die was unternimmt, noch einen Verbraucherzentrale Bundesverband. Von unserem Verbraucherministerium, konstruiert als Blinddarm des Landwirtschaftsministeriums, will ich gar nicht reden. Deren Stellungnahme zum Thema war selbst für mich so schockierend, dass ich sie unauffindbar verlegt habe, weil ich sie nicht ertragen konnte...
Das soll weiß Gott nicht heißen, dass Du nicht Recht hast - die Frage wäre nur: was fängt man damit an?
__________________
Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt
Kurth, go home!
Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch?

Geändert von Aka-Aka
Aka-Aka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2008, 23:18:20   #6 (permalink)
Foren-Veteran
 
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 3.748
Antiscammer arbeitet fleißig mit Antiscammer arbeitet fleißig mit
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Die rechtlichen Bedenken von Sirius gegen das Geschäftsmodell sind z.T. auch die Aspekte, die schon hier thematisiert wurden:
http://forum.computerbetrug.de/allge...n-bill-49.html

Und bei Antispam im Wiki:
SMS-Abo-Falle - Antispam.de
Siehe dort den Abschnitt zur rechtlichen Bewertung.

Interessant und stichhaltig ist Sirius´ Argumentation, dass der Anbieter, wenn er für einen telefonischen "Mehrwertdienst" eine Vergütung möchte, dafür eine Premium- bzw. eine 0900- Nummer hätte registrieren müssen. Es stimmt: nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwartet ein Anrufer bei einem Anruf auf eine normale Ortsnetznummer keinen kostenpflichtigen Dienst. Im TKG sind normale Ortsnetznummern nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Mehrwertleistungen vorgesehen. Für diese Zwecke hat die BNETZA extra und gewollt die Premium-, 0900, 0137-Gassen definiert. Insofern ist das Geschäftsmodell, beim Anruf auf eine Ortsnetznummer einen Mehrwertdienst zu berechnen, eine bewusste Umgehung des TKG.
Antiscammer ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 06.12.2008, 12:11:47   #7 (permalink)
Chaostheoretiker
 
Benutzerbild von Aka-Aka
 
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 13.869
Blog-Einträge: 3
Aka-Aka wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Aus der BMELV-Studie
S. 96
Zitat von :
Ein neues Phänomen ist, dass klassische Mehrtwertdiensteangebote über Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen angeboten werden. Die Anbieter werben mit einer geographischen Festnetzrufnummer (mit Ortsvorwahl) oder mit einer Mobilfunkrufnummer. Da dann nicht über den Teilnehmernetzbetreiber abgerechnet werden kann, kommen folgende beiden Abrechnungsmethoden zum Einsatz:

Methode 1 (Festnetzrufnummer):

Wird die Rufnummer des Anrufenden übermittelt, so prüft der Anbieter vor Beginn des erotischen Gesprächs, ob ein Rufnummerneintrag mit Anschrift zwecks Zustellung der Rechnung existiert. Wenn ja, ruft er zurück; der Anbieter verlangt dann die Bankdaten des Kunden am Telefon. Der angerufene Kunde erhält anschließend die Rechnung; der Mehrwertdiensteanbieter bucht den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift vom Konto des Kunden ab.
Alternativ erfolgt kein Rückruf des Mehrwertediensteanbieters, sondern direkt eine Rechnung per Post an die Anschrift, die der Rufnummer, von der der Anruf erfolgte, zugeordnet werden konnte. Dies geschah im Testversuch auch in dem Fall, in dem noch vor unmittelbarer Leistungserbringung das Gespräch beendet wurde.
(...)
Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen.
Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen. Der Schutz, der bereits über die Erkennbarkeit einer teuren Rufnummer gegeben sein sollte, geht fehl.
auf S. 114
Zitat von :
Der Auskunftsanspruch des Verbrauchers und die Datenbank im Internet beziehen sich nur auf 0900er-Rufnummern. (...)
Ein Auskunftsanspruch und eine Datenbank fehlen freilich auch in den Fällen, in den Ortsnetz- und Mobilfunkvorwahlen statt der – insbesondere in Fällen von Telefonsex – vorgesehenen Rufnummerngasse 0900 verwendet werden. Damit entfaltet § 152 TKG i. V. m. § 43a Abs. 2 TKG a.F. nur eingeschränkte Wirkung. Insbesondere unseriöse Anbieter umgehen die Rufnummerngasse 0900 und damit den Auskunftsanspruch über ihren Namen und die ladungsfähige Anschrift bei der Bundesnetzagentur sowie die Veröffentlichung im Internet.
auf S. 278
Zitat von :
Weiterhin sind gesetzliche Regelungen zu Preisangabenpflichten bei allen Mehrwertdienste-rufnummern, nicht nur zu 0900, angesichts des immer wieder vorkommenden Missbrauchs anderer Rufnummerngassen, wünschenswert. Speziell wegen des hohen Anteils von Erotik-dienstleistungen, die über Mobilfunk- oder Ortsnetzvorwahlen angeboten werden, sollte ein Verbot solcher Dienstleistungen ergehen, wenn sie über eine andere als die Rufnummerngasse 0900-5 erbracht werden.
Das alles ist also beim Ministerium bekannt - verstaubt dort aber leider.
__________________
Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt
Kurth, go home!
Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch?
Aka-Aka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2008, 13:26:08   #8 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von webwatcher
 
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: twilight zone
Beiträge: 20.787
webwatcher hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Den Off Billing Betreibern scheint aber die höchst unsichere Rechtslage bewußt
zu sein, sonst würden sie nicht bei energischem Vorgehen (negative Feststellungsklage)
sofort kommentarlos einknicken anstatt selber zu klagen.
__________________
morgen ist gestern schon heute
webwatcher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2008, 15:27:18   #9 (permalink)
Senior Member
 
Benutzerbild von Nebelwolf
 
Registriert seit: 11.04.2003
Beiträge: 551
Nebelwolf wurde noch nicht oft bewertet
Standard Hacks bei Rufnummernunterdrückung

Zitat von i love visionn billl Beitrag anzeigen:
mit der Annahme, dass die iwen anzapfen liegst du leieder falsch
Nur weil Vision Bill es scheinbar nicht macht, bedeutet es nicht, daß andere Anbieter Hacks bei der Rufnummernübermittlung nicht nutzen. Die Vision Bill Kunden sind zum fraglichen Zeitpunkt noch arglos, da sie mit gewöhnlichen Festnetz-Verbindungskosten rechnen.

Nebelwolf
Nebelwolf ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.12.2008, 14:47:38   #10 (permalink)
Foren-Veteran
 
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 3.748
Antiscammer arbeitet fleißig mit Antiscammer arbeitet fleißig mit
Standard AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Der Hinweis, dass das "offline- billing" eine bewusste Umgehung des TKG sowie der Regulierungsauflagen für Mehrwertdienste darstellt, ist so wichtig, dass der Artikel im Antispam-Wiki nochmal überarbeitet wurde.
SMS-Abo-Falle - Antispam.de

Zitat von :
Ein Angebot von Mehrwertdiensten außerhalb dieser Nummern-Gassen ist im TKG nicht vorgesehen und war vom Gesetzgeber mit Sicherheit auch so keinesfalls angedacht. Durch die Verwendung dieses Schlupfloches entzieht sich der Unternehmer bewusst den Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur. Er unterwirft sich keinerlei Preis-Obergrenzen, wie sie im TKG für Mehrwertdienste festgelegt werden. Es können völlig willkürlich angesetzte Phantasiepreise für irgendwelche imaginäre bzw. fragwürdige "Dienstleistungen" angesetzt werden, eine Preisansage erfolgt z.T. nicht bzw. nur verschleiernd. Das Opfer erwartet bei einem Anruf auf eine normale Handy- bzw. Ortsnetznummer keinen kostenpflichtigen Dienst, und es wird mit Hilfe arglistiger Täuschung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (etwa: es läge eine Mitteilung vor...) zum Anruf auf diese normale Nummer verleitet.
Wenn der Unternehmer einen telefonischen Mehrwertdienst anbieten möchte, dann hätte er dafür den legalen Weg gehen und entweder einen 0900- oder einen Premium-SMS-Dienst registrieren lassen müssen. Die Tatsache, dass er sich jedoch den dabei geltenden Auflagen bewusst entzieht, beweist, dass sein gesamtes Geschäftsmodell von Anfang an auf der Absicht unrechtmäßiger Bereicherung beruht.
Antiscammer ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Zurück   Computerbetrug.de und Dialerschutz.de > Gefahren und Straftaten im Internet > Recht und Gesetz > Offline Billing über Ortsnetznummern


Lesezeichen

Stichworte
billing , festnetz , geografisch , offline , ortsnetz , telefonnummer




Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:26:45 Uhr.


vBulletin, Copyright ©2000 - 2005, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.1
Template-Modifikationen durch TMS
Page generated in 0,78191 seconds with 9 queries