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| Stammgast ![]() Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 100
| Wieso ist noch niemandem so richtig aufgefallen, dass dieses Geschäftsmodell bereits vom Ansatz her rechtswidrig ist und dass dafür eigentlich keine Zahlungspflicht besteht? Um Premium-Dienste über Telefonie zu ermöglichen, wurden extra Premium-Nummern ins Leben gerufen, damit über diese Sonderrufnummern abgerechnet werden kann, denn telefonische Premium-Dienste werden mit der Telefonrechnung bezahlt. Bezahlt wird die Telefonrechnung an den Telefon-Provider, mit dem der Kunde (Anrufer) einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Telefon-Provider, besitzt deshalb die persönlichen Daten des Anrufers. Ruft der Kunde einen Premium-Dienst an, dann zieht der Telefon-Provider die fälligen Gebühren für den Premium-Anbieter ein. Der Premium-Anbieter kommt in der Regel nicht mit den persönlichen Daten des Anrufers in Kontakt. Dadurch bleiben die Daten des Anrufers geschützt. Bei dem in diesem Thread beschriebenen "Offline Billing über Ortsnetznummern", bei dem für den angeblichen Premium-Dienst "offline" (das bedeutet nicht über die Telefonrechnung) bezahlt werden soll, ist alles ziemlich dubios. Bei der Betrachtung beziehe ich mich auch auf die Fälle, bei denen sich zufällige Anrufer oder solche mit Rufnummerunterdrückung in einem vermeintlichen Vertrag wiederfinden. Denn um die dargebotenen Premium-Dienste tatsächlich "vergütet" zu bekommen, sind vom Anbieter verschiedene Rechtsbrüche vorzunehmen. Der erste Rechtsbruch besteht darin, die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung zu bringen. Das geht in vielen Fällen nur durch einen rechtswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsnetz und die Verletzung des Datenschutzes. Bei dem "Offline- Billing-Modell" über Ortsnetze muss der Premium-Anbieter zunächst die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung bringen. Bei unterdrückter Rufnummer ist das aber nicht möglich, denn ein Premium-Anbieter bekommt keinesfalls für diese Art von "kommerziellen Diensten" das Merkmal CLIRO aufgeschaltet, dass auch bei aktiver Rufnummerunterdrückung die Nummer anzeigt. Da die Rechnungslegung nicht über die Telefonrechnung erfolgt, bekommt der Anbieter die Rufnummer auch nicht anderweitig mitgeteilt.Der Premium-Anbieter ist daher gezwungen, sich die Nummer des Anrufers auf illegalen Umwegen zu beschaffen, z.B. durch "Anzapfen" der Telefonleitung an einer Stelle, an der die Rufnummer noch übertragen wird. Die Anzapfstelle liegt dann aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Anbieters und stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Verbindungsnetz dar. Außerdem ist es ein Verstoß gegen den Datenschutz und möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis (je nachdem was für Daten erhoben werden). Der zweite Rechtsbruch besteht darin, aus der Rufnummer des Anrufers seine zustellfähige Adresse zu halten. Steht der Anrufer nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis, das eine Rückwärtssuche über die Rufnummer ermöglicht, so sind weitere illegale Schritte erforderlich.Der Premium-Anbieter kann z.B. auf gestohlene Datensätze zugreifen, die momentan in Umlauf sind. Überlicherweise wird aber über einen Rückruf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, dem Angerufenen seine Adresse zu entlocken. Auch das ist nicht rechtens. Außerdem ist keinesfalls sicher, dass die Angaben des Angerufenen stimmen, sodass möglicherweise unbeteiligte Dritte in die "Rechnungslegung" hineingezogen werden. Der dritte Rechtsbruch erfolgt, wenn die Ortsnetznummern irreführend beworben werden und dem Anrufer etwas ganz anderes anbieten. In der Vergangenheit wurden solche Nummern häufig als Kontaktnummern für Jobangebote beworben. Jobsuchende die dort anriefen, fanden sich plötzlich als Kunden von Offline-Billing-Abos wieder.Rechtlich gesehen ist es außerdem fraglich, ob überhaupt eine Zahlungspflicht für derartige "Ortsnetz- Mehrwertdienste" besteht.Die Rufnummern sind Ortsnetznummern, die in keiner Weise den dahinter liegenden "Content" durch höhere Gebühren vergelten. Einer Ortsnetz-Rufnummer ist nicht anzusehen, was sich dahinter verbirgt. Der Premium-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass seine Dienste kostenpflichtig seien, da sie ja zu normalen Verbindungsentgelten, bei Flatrates sogar kostenlos zu erreichen sind. Da keine Zugangsbeschränkung oder Kontrolle erfolgt, kann sich jedermann zu diesen Diensten Zugang beschaffen. Es obliegt dem Premium-Anbieter seine Dienste besser zu schützen. Die Kosten des Anrufs sind bereits durch die Telefongebühr abgedeckt. Eine weitergehende Zahlungspflicht besteht für ungeschützte, offene Zugänge nicht. Die Situation ist vergleichbar mit einer Internetseite, deren Aufruf einen vermeintlichen Vertragsabschluss bewirkt. "Wer diese Seite anklickt, muss zahlen...". Die Internetseite ist für jeden frei erreichbar, aber der Anbieter verlangt, dass für den Seitenaufruf bezahlt wird. Zu diesem Zweck beschafft er sich illegal die Daten seiner Internetbesucher und verschickt dorthin die Zahlungsaufforderungen. Dieser Vergleich macht die rechtlich unhaltbare Situation deutlich...
__________________ Irren ist menschlich - aber für richtig dumme Sachen braucht man einen Computer. |
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| Moderator ![]() Registriert seit: 28.02.2004 Ort: twilight zone
Beiträge: 22.958
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http://forum.computerbetrug.de/allge...telemedia.html nicht mühelos und erfolgreich ihre negativen Feststellungsklagen durchziehen können. Dort ging/geht es auch um das dubiose "Offline- Billing-Modell" .
__________________ morgen ist gestern schon heute | |
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| | #3 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 8
| Hi Sirius, mit der Annahme, dass die iwen anzapfen liegst du leieder falsch ![]() Ich hab gestern ma aus Interesse mit meinem Handy (Prepaid) mit Rufnummerunterdrückung bei denen angerufen. Dann kommt so ne Frau vom Band und erzählt einem, dass man die Nummer nicht mitsendet. Sie sagt einem dann, dass man doch bitte RufNumUnt ausschalten soll, indem man die 1 und dann die 9 drückt! Könnt ihr ja auch ma mit nem Prepaid Handy ausprobieren(die Karte gibst anner Tanke ab 5€!) MfG Philipp |
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| | #4 (permalink) | |
| Stammgast ![]() Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 100
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In Ortsnetzen werden andere Daten auf andere Weise übertragen als in Mobilfunknetzen.
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| | #5 (permalink) |
| Chaostheoretiker ![]() | Sirius, Du wirst Dich erinnern an die Firma Solidus. Damals wurde die BNetzA eingeschaltet. Der zuständige Sachbearbeiter teilte damals mit, dass die BNetzA derzeit keinen Handlungsbedarf gegen die Art und Weise eines möglichen Missbrauchs von Festnetznummern durch die Solidus sehen könne. Zwar wurde die Solidus abgemahnt, nach einer "Änderung des telefonischen Ablaufs" könne man jedoch keinen Missbrauch feststellen.Solltest Du also anderer Auffassung sein, wäre dies evtl. mit der BnetzA zu diskutieren. Der vollen Unterstützung des Forums könntest Du Dir dabei sicher sein.Dass hoch angesehene Mehrwertdienstefirmen unter der Führung von FST-Vorständen sich hierzulande nachweislich öffentlich dazu bekennen, die BnetzA an der Nase herumführen zu wollen [der Beleg wurde nach Intervention aus diesem Forum zeitnah gelöscht!], dürfte Dir ebenso bekannt sein. Dass der Schritt von der Solidus (Hamburg-Düsseldorf) zu führenden Vertretern solcher Firmen (Hamburg-Düsseldorf) manchmal gar nicht so weit ist, wenn man über Hong Kong geht, dürfte Dir ebenfalls bekannt sein.Der Fisch der Mehrwertbranche stinkt vom Kopf weg und die BnetzA hat dem wenig entgegenzusetzen, so mein Eindruck. Solltest Du juristische Argumente vorbringen können, die das Geschäftsmodell der MCM, TRC, Solidus, Vision, Phone Cash, Tele Inside und wie sie sich auch immer nennen mögen, angreifbar machen - dann wäre es in meinen Augen gut, von der Verbraucherzentrale zu fordern, dieses leidige Kapitel analog zu den Dänischen Verbraucherschützern zu beerdigen - via Gerichtsverfahren (Munition dazu liefert u.a. die hauseigene Studie des Verbraucherminsiteriums zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern). Ich sehe aber weit und breit weder eine Bundesnetzagentur, die was unternimmt, noch einen Verbraucherzentrale Bundesverband. Von unserem Verbraucherministerium, konstruiert als Blinddarm des Landwirtschaftsministeriums, will ich gar nicht reden. Deren Stellungnahme zum Thema war selbst für mich so schockierend, dass ich sie unauffindbar verlegt habe, weil ich sie nicht ertragen konnte...Das soll weiß Gott nicht heißen, dass Du nicht Recht hast - die Frage wäre nur: was fängt man damit an?
__________________ Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt Kurth, go home! Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch? Geändert von Aka-Aka |
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| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 4.525
| Die rechtlichen Bedenken von Sirius gegen das Geschäftsmodell sind z.T. auch die Aspekte, die schon hier thematisiert wurden: http://forum.computerbetrug.de/allge...n-bill-49.html Und bei Antispam im Wiki: SMS-Abo-Falle - Antispam.de Siehe dort den Abschnitt zur rechtlichen Bewertung. Interessant und stichhaltig ist Sirius´ Argumentation, dass der Anbieter, wenn er für einen telefonischen "Mehrwertdienst" eine Vergütung möchte, dafür eine Premium- bzw. eine 0900- Nummer hätte registrieren müssen. Es stimmt: nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwartet ein Anrufer bei einem Anruf auf eine normale Ortsnetznummer keinen kostenpflichtigen Dienst. Im TKG sind normale Ortsnetznummern nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Mehrwertleistungen vorgesehen. Für diese Zwecke hat die BNETZA extra und gewollt die Premium-, 0900, 0137-Gassen definiert. Insofern ist das Geschäftsmodell, beim Anruf auf eine Ortsnetznummer einen Mehrwertdienst zu berechnen, eine bewusste Umgehung des TKG. |
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| Chaostheoretiker ![]() | Aus der BMELV-Studie S. 96 Zitat von :
Zitat von :
Zitat von :
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| Moderator ![]() Registriert seit: 28.02.2004 Ort: twilight zone
Beiträge: 22.958
| Den Off Billing Betreibern scheint aber die höchst unsichere Rechtslage bewußtzu sein, sonst würden sie nicht bei energischem Vorgehen (negative Feststellungsklage) sofort kommentarlos einknicken anstatt selber zu klagen.
__________________ morgen ist gestern schon heute |
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| | #9 (permalink) |
| Senior Member ![]() Registriert seit: 11.04.2003
Beiträge: 576
| Nur weil Vision Bill es scheinbar nicht macht, bedeutet es nicht, daß andere Anbieter Hacks bei der Rufnummernübermittlung nicht nutzen. Die Vision Bill Kunden sind zum fraglichen Zeitpunkt noch arglos, da sie mit gewöhnlichen Festnetz-Verbindungskosten rechnen. Nebelwolf |
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| | #10 (permalink) | |
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 4.525
| Der Hinweis, dass das "offline- billing" eine bewusste Umgehung des TKG sowie der Regulierungsauflagen für Mehrwertdienste darstellt, ist so wichtig, dass der Artikel im Antispam-Wiki nochmal überarbeitet wurde.SMS-Abo-Falle - Antispam.de Zitat von :
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| billing , festnetz , geografisch , offline , ortsnetz , telefonnummer |
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