Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
Computerbetrug.de und Dialerschutz.de
Diskussionen und Infos zu den Themen der beiden großen Sicherheitsportale

Bandwidth utilization bar


computerbetrug.de Lexikon Download-Bereich Kontakt Info zur Anmeldepflicht im Forum "Allgemeines" "Grüne Links" Nutzungsbedingungen Impressum
Zurück   Computerbetrug.de und Dialerschutz.de > Gefahren und Straftaten im Internet > Recht und Gesetz

Recht und Gesetz Diskussionen und Infos rund um Recht und Gesetz im Internet

Antwort
 
LinkBack (14) Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.11.2008, 21:03:24   14 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1 (permalink)
Stammgast
 
Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 103
118xx hat sich schon etwas eingebracht 118xx hat sich schon etwas eingebracht
Standard AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG

Strittig waren Verbindungen zum Service 0900. Nachdem schon zu §16 TKG nie endgültig geklärt wurde wie eine Prüfungsdokumentation auszusehen hat beschäftigt sich das AG Papenburg mit der Frage welche Mindestanforderungen an eine Mitteilung der Prüfungsergebnisse beim neuen §45i TKG zu stellen sind.


Zitat von :
4 C 247/08 (IV) Verkündet durch Zustellung

AMTSGERICHT PAPENBURG
IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte:

gegen
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte:

hat das Amtsgericht Papenburg
im vereinfachten schriftlichen Verfahren am 30.10.2008
durch den Richter am Amtsgericht xy
für RECHT erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen,
2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.



Entscheidungsgründe

Die Darstellung des Tatbestandes entfällt gemäß § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO.

Die zulässige Klage ist nicht begründet.

Die Klägerin hat keinen Anspruch aus abgetretenem Recht auf Begleichung der eingeforderten Telefonrechnungsgebühren.

Die Klägerin hat nicht hinreichend substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die behaupteten Telefonverbindungen von dem Festnetzanschluss des Beklagten zu den aufgeführten Zielrufnummern in der Zeit vom xy bis yx.2007 tatsächlich zustande gekommen sind und richtig erfasst und berechnet worden sind.

Die Klägerin kann sich nicht auf den von ihr vorgelegten „Technischen Prüfbericht nach § 45i Abs. 3 TKG“ vom xx.2007 für die Richtigkeit berufen. Hierbei handelt es sich um ein offenbar pauschal gehaltenes Schreiben für eine unbestimmte Vielzahl von Reklamationen, wie sie von Telefonkunden hinsichtlich der Rechnungsforderungen erhoben werden, ohne dass hieraus hervorgeht, wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat. Es wird für das Ergebnis der Prüfung lediglich auf eine Anlage verwiesen, welche als Prüfprotokoll bezeichnet ist. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um den bereits zuvor erteilten Einzelverbindungsnachweis. Im Unterschied zu diesem Einzelverbindungsnachweis ist lediglich eine weitere Rubrik „Befund“ angehängt und für jede Verbindung darunter aufgeführt „kein Befund“. Welchen Inhalt die Prüfung jedoch gehabt hat und mit welchen Mitteln, wann von wem geprüft worden ist, ergibt sich auch hieraus nicht. Als Prüfungszeitraum ist im Eingang dieses Prüfprotokolls der xxxx. bis yyyyy .2007 vermerkt. Hierbei handelt es sich jedoch wohl richtigerweise nicht um die Prüfungszeit sondern um den „überprüften Zeitraum“.
Auch das als „Technischer Prüfbericht“ bezeichnete Anschreiben enthält lediglich den Hinweis, dass in dem Prüfungszeitraum Vorkommnisse nicht festgestellt worden sind, die einen Rückschluss auf Fehler in der Verarbeitung zugelassen hätten. Welche aktiven Überprüfungen hierzu jedoch unternommen worden sind, wird nicht ersichtlich.

Des Weiteren ist weder dargelegt noch ersichtlich, welcher Tarif vorliegend erhoben worden ist, mit welcher Tarifansage die Verbindungen zustande gekommen sein sollen und welche Leistungen unter der Rufnummer sodann erbracht worden sind. Zudem erscheint die Erfassung der Rufnummern wie in dem Einzelverbindungsnachweis aufgelistet technisch auffällig, wenn nicht gar rätselhaft. Der hierzu erhobene Einwand der Beklagtenseite, wieso einerseits die Erfassung vom xxx.2007 um xx:yy Uhr, und mithin lediglich eine Minute vor der nächsten Erfassung, nach dieser Ziffernfolge weitere 7 Ziffern erfasst sind, ist gerechtfertigt und auch nach den Kenntnissen des erkennenden Gerichts begründet. Solche unterschiedlichen Rufnummererfassungen bei identischer Ziffernfolge sind auffällig und zumindest ungewöhnlich, wenn nicht gar technisch unmöglich. Diese Auffälligkeit ist von der Klägerin aber technisch weder erläutert noch erklärt. Die Ausführungen auf Seite 2 des Schriftsatzes vom 15.07.2008 (Bl. 52 d.A.) enthalten hierzu lediglich die pauschale Behauptung, es liege keineswegs ein Erfassungsfehler vor. Ohne nachvollziehbare und substantiierte Erläuterung dieser technischen Auffälligkeit ist jedoch der Beweisantritt „Sachverständigengutachten“ hierzu ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.

Insgesamt kann daher auch aus dem so bezeichneten „Technischen Prüfbericht“ vorliegend kein Anscheinsbeweis für die Klägerin streiten.

Für die Richtigkeit der von ihr erfassten und berechneten Gebühren ist jedoch die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig. Diesen Beweis hat sie nicht geführt.

Die Klage war daher unbegründet und abzuweisen.

Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.
118xx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2008, 21:05:19   #2 (permalink)
Stammgast
 
Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 103
118xx hat sich schon etwas eingebracht 118xx hat sich schon etwas eingebracht
Standard AW: AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG

Hier als PDF
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf papenburg.pdf (251,5 KB, 464x aufgerufen)
118xx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2008, 21:40:20   #3 (permalink)
Chaostheoretiker
 
Benutzerbild von Aka-Aka
 
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 14.311
Blog-Einträge: 3
Aka-Aka wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG

[offtopic]

--> Achtung, der folgende Textteil enthält unter Umständen Inhalte mit ironischer Komponente.
Wer einen solchen Teil findet, darf ihn gerne behalten. <--

-------------------- Ironiebedrohter Bereich --------------------
Um welche Firma geht es denn? Da steht "I*** GmbH & Co KG". Willst Du uns denn wirklich so im Dunkeln tappen lassen?

Gab es vor Gericht am Ende Dialoge wie
"Ihr Protokoll, liebe Frau Kl* - das ist nunmal ein großer K*"?

------------------- /Ironiebedrohter Bereich --------------------

Klasse, gute Arbeit!
__________________
Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt
Kurth, go home!
Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch?
Aka-Aka ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 16.11.2008, 19:17:16   #4 (permalink)
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.02.2007
Ort: frankfurt
Beiträge: 32
Arefriendselectric wurde noch nicht oft bewertet
Standard AW: AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG

@118xx

Danke für das AZ !

lg
Arefriendselectric ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Zurück   Computerbetrug.de und Dialerschutz.de > Gefahren und Straftaten im Internet > Recht und Gesetz > AG Papenburg: Mehrwertdienste+Prüfung nach § 45 i TKG


Lesezeichen

Stichworte
amtsgericht , klage , papenburg , prüfbericht , rechnung




LinkBacks (?)
LinkBack to this Thread: http://forum.computerbetrug.de/recht-und-gesetz/55058-ag-papenburg-mehrwertdienste-google-page-rankinguefung-nach-45-i-telekommunikationsgesetz.html
Erstellt von For Type Datum
Untitled document Post #0 Refback 20.01.2010 17:22:05
brauche dringend hilfe - Sat.1 Forum Post #0 Refback 31.12.2009 21:35:36
01056 Abzocke - Seite 63 - Forum Billiger-Telefonieren.de This thread Pingback 08.12.2009 23:27:28
Untitled document This thread Refback 04.10.2009 16:17:41
Telekommunikation und Recht Telekommunikationsrecht Post #0 Refback 29.07.2009 16:26:55
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren - Seite 3 - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) This thread Refback 22.05.2009 11:29:48
Telekommunikation und Recht Verbraucherschutz Post #0 Refback 08.05.2009 17:48:37
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren - Seite 2 - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) This thread Refback 27.02.2009 12:47:06
Telekommunikation und Recht TKG Post #0 Refback 09.01.2009 09:46:25
Wie wehre ich mich gegen strittige Telefongebühren - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) Post #0 Refback 16.11.2008 19:12:01
Telekommunikation und Recht Print Urteil: technischer Prüfbericht iSv §45i TKG muss aussagekräftig und genau sein Post #0 Refback 13.11.2008 13:44:36
Telekommunikation und Recht Blog Archive Urteil: technischer Prüfbericht iSv §45i TKG muss aussagekräftig und genau sein Post #0 Refback 12.11.2008 17:07:43
Telekommunikation und Recht Post #0 Refback 12.11.2008 15:52:06
Streit um Telefonrechnung: Verbraucher haben Recht auf genauen Prüfbericht: computerbetrug.de und dialerschutz.de Post #0 Refback 11.11.2008 21:03:01

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:59:22 Uhr.


vBulletin, Copyright ©2000 - 2005, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.1
Template-Modifikationen durch TMS
Page generated in 0,13624 seconds with 10 queries