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Recht und Gesetz Diskussionen und Infos rund um Recht und Gesetz im Internet

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Alt 14.10.2008, 10:26:00   #11 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Der Anwalt des Geschädigten kann sich die Betrugs-Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft holen und die Ergebnisse im Zivilverfahren verwerten.

Zitat von blowfish Beitrag anzeigen:
... Denn die Auskunftserteilung verstoße nach der jüngsten (Eil-)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte des Betroffenen Anschlussinhabers."
Der Provider hätte an die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen dürfen, der Beweis hätte also nicht in der Betrugsakte auftauchen dürfen. Damit wäre die Information auch nicht im Zivilverfahren bekannt geworden. Logischerweise darf sie nicht verwertet werden.

Alle wissen, wie es war, das Gericht muss aber als nicht bewiesen ansehen.

Da stand's doch schon, heißt doch, keine Verwertung bei Betrug:
Zitat von Reducal Beitrag anzeigen:
Die Daten dürfen lediglich von Behörden bei hochwertigen Straftaten angefordert werden, wie z. B. Mord und Terrorismus. Der Verdacht des Betruges oder eine andere, einfache Tat rechtfertigen mMn nicht die Anforderung der gespeicherten Daten.
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Alt 14.10.2008, 12:17:16   #12 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Zitat von johinos Beitrag anzeigen:
Da stand's doch schon, heißt doch, keine Verwertung bei Betrug:
Besserwisser!

Und ich bekomme trotzdem Auskunft bei Betrugsverfahren.
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Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen
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Alt 14.10.2008, 12:51:49   #13 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Zitat von blowfish Beitrag anzeigen:
Und ich bekomme trotzdem Auskunft bei Betrugsverfahren.
Respekt, nur schwere Straftaten zu bearbeiten!

Nein, so muss es ja auch sein und das ist ja wohl auch herrschende Meinung. Unvorstellbar, wenn jeder über's Internet risikolos betrügen dürfte auf Euro komm raus!
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Alt 14.10.2008, 13:18:49   #14 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Zitat von :
§ 113 Manuelles Auskunftsverfahren TKG

(1) 1 Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. 2 Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; an andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen diese Daten nicht übermittelt werden. 3 Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig. 4 Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
Und hier kann ich nichts lesen von schweren Straftaten, im Gegenteil wird sogar Auskuft bei Ordnungswiedrigkeiten gegeben.
Es muss dann aber auch noch gesagt werden, dass die so erlangten Erkenntnisse nicht in Zivilsachen einzusetzen sind. Das ist in dem BVerfG gemeint.
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Alt 14.10.2008, 14:41:26   #15 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

@ blowfish

Freilich kannst du anfragen was du willst, doch ob die somit erlangten Daten gerichtsverwertbar und als Beweismittel zugelassen werden, ist fraglich. Das wichtigste Kriterium der Überlegungen ist die Art der Speicherung. Speichert somit ein Provider die erforderlichen Daten zu Abrechnungszwecken, so können diese nach § 113 TKG erhoben werden. Speichert er sie aber wegen der Vorratsdatenspeicherung, so ist der Richtervorbehalt gegeben, d. h. es bedarf einen Beschluss bei Straftaten nach § 101 StPO (Katalogstraftaten). Ich will hier nicht in die Tiefe gehen, denn auf Wikipedia ist alles recht deutlich beschrieben und mit den notwendigen Links versorgt.

Dennoch hier zwei weitere Links, die für Aufklärung soregen könnten:

https://www.datenschutzzentrum.de/pr...peicherung.htm

Synopse StPO - Änderungen zum 1.1.2008 - dejure.org
__________________

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Alt 14.10.2008, 18:23:44   #16 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Zitat von blowfish Beitrag anzeigen:
Und hier kann ich nichts lesen von schweren Straftaten, im Gegenteil wird sogar Auskuft bei Ordnungswiedrigkeiten gegeben.
Es muss dann aber auch noch gesagt werden, dass die so erlangten Erkenntnisse nicht in Zivilsachen einzusetzen sind. Das ist in dem BVerfG gemeint.
Nein, muss nicht noch gesagt werden, ist es schon: "...soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur ..." - da steht nirgends nix von Zivilverfahren, also da musste das BVerfG nix entscheiden. Kann dieses also nicht gemeint haben.

Zivilverfahren und IP-Daten spielen in § 101 UrhG eine Rolle, aber das ist eine andere Geschichte.

Das Problem ist in einem BVerfG-Beschluss vom 11. März 2008 (mit Link zum Volltext) beschrieben: "Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg."

Es ist zwar nur ein Beschluss, das bedeutet aber: Wir warten auf - nein, nicht Weihnachten / ja, auch, hier aber auf die Entscheidung in der Hauptsache zu den Verfassungsbeschwerden. Es gibt derzeit kein Richtig oder Falsch, sondern ein glasklares "Weißnochnich".

Geändert von johinos Grund: Formulierung geändert
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Alt 19.10.2008, 20:49:45   #17 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

TA gibt vorerst keine Daten mehr weiter - futurezone.ORF.at

Vorratsdatenspeicherung bestätigt - futurezone.ORF.at
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Alt 02.02.2009, 21:04:12   #18 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Nur eine kurze Frage diesbezüglich.
Wenn man also keinerlei Straftaten (ob schwer oder nicht) begeht, dürfen meine Daten, sprich z.B. Verlauf meiner besuchten Websites, die ja vom Anbieter gespeichert werden, nicht ausgewertet werden, und dadurch meine Identität preisgeben?
Danke schon mal im Voraus!
Mfg Roland
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Alt 02.02.2009, 21:12:06   #19 (permalink)
Häuptling von Absurdistan
 
Benutzerbild von Heiko
 
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Bei welchem Anbieter wird das denn gespeichert?
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Alt 02.02.2009, 22:08:18   #20 (permalink)
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Standard AW: IP-Adressen Zurückverfolgung in Österreich

Achso etwa nicht? Ich dachte es gibt solche Vorratsspeicherungen, der IP Adressen mit dennen man auch das Surfverhalten verfolgen kann... Ist das also nicht das gleiche?
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ip-adresse , österreich , vorratsdatenspeicherung , zurückverfolgung




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