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| | #11 (permalink) | |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 23.08.2003
Beiträge: 396
| Der Anwalt des Geschädigten kann sich die Betrugs-Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft holen und die Ergebnisse im Zivilverfahren verwerten.
Alle wissen, wie es war, das Gericht muss aber als nicht bewiesen ansehen. Da stand's doch schon, heißt doch, keine Verwertung bei Betrug: | |
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| | #12 (permalink) | |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 08.05.2007 Ort: Vogtland
Beiträge: 270
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Und ich bekomme trotzdem Auskunft bei Betrugsverfahren.
__________________ Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen ![]() Lieber vorbeugen als auf die Schuhe | |
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| | #14 (permalink) | |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 08.05.2007 Ort: Vogtland
Beiträge: 270
| Zitat von :
Es muss dann aber auch noch gesagt werden, dass die so erlangten Erkenntnisse nicht in Zivilsachen einzusetzen sind. Das ist in dem BVerfG gemeint.
__________________ Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen ![]() Lieber vorbeugen als auf die Schuhe | |
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| | #15 (permalink) |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 8.415
| @ blowfish Freilich kannst du anfragen was du willst, doch ob die somit erlangten Daten gerichtsverwertbar und als Beweismittel zugelassen werden, ist fraglich. Das wichtigste Kriterium der Überlegungen ist die Art der Speicherung. Speichert somit ein Provider die erforderlichen Daten zu Abrechnungszwecken, so können diese nach § 113 TKG erhoben werden. Speichert er sie aber wegen der Vorratsdatenspeicherung, so ist der Richtervorbehalt gegeben, d. h. es bedarf einen Beschluss bei Straftaten nach § 101 StPO (Katalogstraftaten). Ich will hier nicht in die Tiefe gehen, denn auf Wikipedia ist alles recht deutlich beschrieben und mit den notwendigen Links versorgt.Dennoch hier zwei weitere Links, die für Aufklärung soregen könnten: https://www.datenschutzzentrum.de/pr...peicherung.htm Synopse StPO - Änderungen zum 1.1.2008 - dejure.org
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| | #16 (permalink) | |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 23.08.2003
Beiträge: 396
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Zivilverfahren und IP-Daten spielen in § 101 UrhG eine Rolle, aber das ist eine andere Geschichte. Das Problem ist in einem BVerfG-Beschluss vom 11. März 2008 (mit Link zum Volltext) beschrieben: "Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg." Es ist zwar nur ein Beschluss, das bedeutet aber: Wir warten auf - nein, nicht Weihnachten / ja, auch, hier aber auf die Entscheidung in der Hauptsache zu den Verfassungsbeschwerden. Es gibt derzeit kein Richtig oder Falsch, sondern ein glasklares "Weißnochnich". Geändert von johinos Grund: Formulierung geändert | |
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| | #18 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nur eine kurze Frage diesbezüglich. Wenn man also keinerlei Straftaten (ob schwer oder nicht) begeht, dürfen meine Daten, sprich z.B. Verlauf meiner besuchten Websites, die ja vom Anbieter gespeichert werden, nicht ausgewertet werden, und dadurch meine Identität preisgeben? Danke schon mal im Voraus! Mfg Roland |
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| | #19 (permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Bei welchem Anbieter wird das denn gespeichert?
__________________ "It's like there's a light at the end of the tunnel." "That's hellfire, Dean." (Supernatural) computerbetrug.de bei Twitter. Alle wichtigen Infos gibt es kostenlos hier. |
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| Stichworte |
| ip-adresse , österreich , vorratsdatenspeicherung , zurückverfolgung |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Werden bei euch IP´s geloggt? : Recht & Gesetz | This thread | Refback | 25.04.2009 16:34:27 | |
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