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| | #1 (permalink) | |
| Rookie Registriert seit: 29.05.2006
Beiträge: 86
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Diese Art der Täuschung ist aber schon lange bekannt. So ein Fall wurde anhand von ***** bereits im November 2007 detailliert beschrieben
__________________ ... we did'nt start the fire - Geändert von webwatcher Grund: URL ohne nachvollziehbares Impressum gelöscht | |
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| | #2 (permalink) |
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 22.01.2005 Ort: Tyrol
Beiträge: 2.818
| Ja, diese Art der Täuschung ist in der Tat sehr lange bekannt. Vor allem in diesem Forum. Schon seit Dialerzeiten (schon so lange her, dass es bald nicht mehr wahr ist) kennt man die Tricks. Auch zu Beginn dieser Abos (15.01.2006) wurde das bei uns schon dokumentiert. Siehe hier: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil I Und dies ist seitdem immer wieder ein Thema hier. Captain Picard und andere hämmern ja die ganze Zeit "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt." Und es wurden noch viele andere Beispiele dokumentiert.
__________________ Alte dubaianische Volksweisheit und Beduinenregel: Keine Internetseite ist in Stein gemeißelt. Niemand wechselt seine Hemden so oft wie Briefkastenbewohner ihre Layouts. Sie setzen diese verschiedenen Layouts auch gleichzeitig ein. |
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| | #3 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.657
| Nicht zu vergessen Beweiswert der Vorlage einer IP und persönlicher Daten mit einem "praxistauglichen" Funktionsmuster http://forum.computerbetrug.de/recht...tml#post202539 Soll heißen, was der Bildschirm zeigt, ist immer ein schöner Schein. Zu welchem Zweck Daten eingegeben wurden, ist den Daten nicht anzusehen. Wer was zu beweisen hat, hat das Problem. Deshalb beschränken sind Kostenfallenanbieter auf Mahndroh-Erpressungen.
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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| | #4 (permalink) |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 8.150
| Hast ja recht, nur gelang bei anderen Anbietern nie der Nachweis, dass es Seiten ohne Kostenhinweis gibt - bei dem hier schon! Und gerade deshalb sollte das auch entsprechend ausgeschlachtet werden, zumal sich dadurch Parallelen auch für die anderen Anbieter ableiten lassen. Allein die Feststellung, das "Websites nicht in Stein gemeißelt sind", stellt einen Richter oder einen Staatsanwalt nicht unbedingt zufrieden. Die Tatsache, dass es Beweise für die Untriebe gibt dagegen schon eher.
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| | #5 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.657
| Kostenfallen zeigen definitionsgemäß den Preis nicht an, jedenfalls nicht sichtbar für durchschnittlich aufmerksame Verbraucher. Die Probleme mit Kostenfallen ergeben sich aus der absurden Betrachtung, dass eine Preisinformation, die die gesetzlichen Anforderungen an ihre Sichtbarkeit nicht erfüllt und erkennbar mit Absicht so gestaltet wurde, dass man sie nicht bemerkt, dennoch als "vorhanden" gewertet wird. Es fehlt das dritte Dialerfenster. Die Behörden und die Rechtsprechung sollten im Namen des Volkes agieren. Bei Kostenfallen profitiert die Nutzlos-Mafia.
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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| | #6 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 28.02.2004 Ort: twilight zone
Beiträge: 20.805
| Reden wir von Strafrecht oder Zivilrecht? Zivilrechtlich hat es Richter zufriedenzustellen und tut es auch. Strafrechtlich interessiert es mich nach gewissen Urteilen nicht mehr die Bohne. Richter, die vermutlich nie über das Stadium von me-too Postern hinauskommen, sind die Garantie für ein langes Bestehen dieser Form der Abzocke.
__________________ morgen ist gestern schon heute |
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| | #7 (permalink) |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 8.150
| Von beidem! Zum einen stellt sich die immer wiederkehrende Frage, ob zivil eine Zahlungspflicht besteht oder nicht und andererseits die Frage, ob hier ein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt sein könnte. Dem Anschein nach hält dieser Anbieter gezielt zwei Varianten seines Projektes öffentlich - eine mit Preis und eine ohne. Dies macht ihn dringend verdächtig, in betrügerischer Bereicherungsabsicht zu handeln und ich warte jetzt nur noch auf meine Rechnung, um dann ein Paket für die StA Rostock (Referat 454) zu schnüren. Wohlgemerkt, ich bin privat betroffen und somit nicht nur von Berufs wegen sachverständiger Zeuge sondern womöglich auch ein Geschädigter (Dank diesem hervorragenden Forum hier Über den Gateway in der Googlewerbung kam kein Preis. Als ich aber soeben mit geleertem Browsercache die URL manuell eingab, kamen die bislang vermisste Preisangabe und eine Widerrufsbelehrung (vergleiche angehangene Bilder). Doch wer gibt schon eine fremde und i. d. R. unbekannte URL ein, wenn er ein kostenlosese Programm sucht und Google kennt?
__________________ Geändert von Reducal |
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| | #8 (permalink) | |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.657
| Zitat von :
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << | |
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| | #9 (permalink) |
| Quell der Weisheit ![]() Registriert seit: 27.06.2003
Beiträge: 8.657
| Ein Praxisbeispiel, wie man mit minimalem Aufwand viel Wirkung erzielen kann: theorie-test.com [...]
__________________ >> Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. << >> Geld zurück von opendownload.de << >> Einschüchterungsfallen führen in die Schutzgelderpressung << >> Staatsanwaltschaft München: Einschüchterungsfallen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Wer zurückschreibt, schadet sich selbst << |
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