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#1 (Permalink)
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| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Klageverfahren von Aboanbietern sind etwa so selten wie Gegenstände und Personen aus griechischen Sagen. Eines dieser absolut raren Verfahren hat vor dem Amtsgericht Geldern sein vorzeitiges Ende gefunden, da die Klage zurückgenommen wurde. Die Klägerin betreibt einen Internetdienst bei dem sich Nutzer zu Treffen verabreden können. Zum Zeitpunkt der strittigen Anmeldung befand sich eine nicht weiter hervorgehobene Preisangabe bzw. ein Hinweis auf ein Abo in einem längeren Fliesstext. Je nach Bildschirmeinstellung waren diese nur duch Scrollen erreichbar. Wegen der vermeintlichen Forderung beantragte die Klägerin zunächst einen Mahnbescheid, und leitete nach Widerspruch ins strittige Verfahren über. Nunmehr wurde aber -noch vor Einreichen einer Klagebegründung- die Klage zurückgenommen. Damit läßt sich der Betreiber die Chance entgehen sein Geschäftsmodell überprüfen zu lassen und trägt ausserdem die Kosten des Verfahrens. |
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| | #2 (Permalink) |
| Fast-Meister ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 5.861
![]() | Honi soit qui mal y pense.
__________________ KatzenHai ![]() Schnell, bissig ... aber meistens fair! . The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?"Ich schätze, Anwälte haben sich im Laufe der Jahrhunderte nicht weiterentwickelt." - "Genauso wenig wie Haie." - Dan Brown, Illuminati |
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| | #3 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Jetzt gibt es doch noch ein Date allerdings mit dem Gerichtsvollzieher. Erstaunlich, während man den unfreiwilligen Kunden zackige Fristen zur Zahlung setzt bleiben die eigen mit gerichtlichem Beschluss festgesetzten zu erstattenden Kosten unbeachtet. Immerhin hatte man 2 Wochen Zeit. |
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| | #4 (Permalink) |
| Fast-Meister ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 5.861
![]() | Kontopfändung mit vorläufigem Zahlungsverbot nach § 845 ZPO?? Macht immer so schöne Wellen ...
__________________ KatzenHai ![]() Schnell, bissig ... aber meistens fair! . The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?"Ich schätze, Anwälte haben sich im Laufe der Jahrhunderte nicht weiterentwickelt." - "Genauso wenig wie Haie." - Dan Brown, Illuminati |
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| | #5 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Nö, ganz normale Sachpfändung bei der Ltd , wenn die erfolglos bleibt könnte man über eine Domainpfändung nachdenken (obwohl das kann bekanntlich ins Auge gehen). |
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| | #6 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Das ist ja lustig. Nunmehr meldet sich eine neue Rechtsanwältin aus München und möchte doch noch die Klageforderung eintreiben. Das schreit gradezu nach negativer Feststellungsklage. Erstmal aber abwarten was bei der Vollstreckung rauskommt. |
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| | #7 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 55
![]() | Was passiert eigentlich, wenn man die negative Feststellungsklage durch bekommt, die Gegenseite aber die Gerichtskosten einfach nicht zahlt (und sie auch nicht eingetrieben werden können). Ist man dann selbst dran, oder geht das dann zu Lasten der Staatskasse? |
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| | #8 (Permalink) |
| Fast-Meister ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 5.861
![]() | Man bleibt quasi dran, denn als Kläger hat man die Gerichtskosten vorgeschossen. Die Justiz bekommt im Zivilprozess fast immer ihr Geld, die sind so blöde nicht.
__________________ KatzenHai ![]() Schnell, bissig ... aber meistens fair! . The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?"Ich schätze, Anwälte haben sich im Laufe der Jahrhunderte nicht weiterentwickelt." - "Genauso wenig wie Haie." - Dan Brown, Illuminati |
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| | #9 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Da die bisher noch nichtmals den letzten Deckel bezahlt haben wird genau aus diesem Grund noch keine negative Feststellungsklage erhoben. Immerhin kann man die Burschen in Deutschland verklagen da sie eine deutschen Zweigstelle haben. |
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| | #10 (Permalink) |
| Rookie Registriert seit: 14.09.2004
Beiträge: 88
![]() | Der Gerichtsvollzieher hat die Truppe an dem im Mahnbescheid angegeben Ort nicht gefunden. Sind wohl umgezogen Fr. RAin G. aus München hat auch einer neue Adr. angegeben. Aber Katzenhai hat Recht jetzt lieber eine Kontenpfändung. |
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| Stichworte |
| aboanbieter, amtsgericht, klage |
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| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| computerbetrug.de - Aktuelle Forenthemen | RSS-Nachrichten.de | dieses Thema | Refback | 20.06.2008 14:36:32 | |
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