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Recht und Gesetz Diskussionen und Infos rund um Recht und Gesetz im Internet

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Alt 08.12.2008, 22:57:31   #11 (permalink)
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Standard AW: Lastschriftrückbuchung ( Das 6-Wochen-Gespenst )

Erstaunlicherweise gibt es durchaus eine Reihe richtiger Erklärungen im WWW
sechs wochen lastschrift - Google-Suche

Lastschriftrckgabe - Zahlungsverkehrsfragen.de
Zitat von zahlungsverkehrsfragen.de :
Wie aus der Formulierung zu erkennen ist, gilt diese Regelung also nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind damit nicht von dieser AGB-Klausel erfaßt.
Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften | Datenschutz-Blog
Zitat von :
Datenschutzbeauftragter Online - Blog zu Datenschutz und Datensicherheit

Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften
Der Grundsatzthread von katzenhai schon auf Nummer 5
Widerruf von Lastschriften - die "6-Wochen-Mär"

Dass die gesamte deutsche Medienlandschaft, egal ob TV, Radio, Print oder On-line Presse die Falschaussage seit Jahren verbreitet, ist kaum verwunderlich. Es wird ohne jegliche Eigenrecherche nachgebetet, was alle anderen vorbeten, die ihrerseits nachbeten.

Computerbetrug.de und Antispam.de sind m.W die einzigen Verbraucherschutzforen, die diesem Hammelherdentrieb nicht folgen
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morgen ist gestern schon heute
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Alt 11.12.2008, 13:00:56   #12 (permalink)
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Standard AW: Lastschriftrückbuchung ( Das 6-Wochen-Gespenst )

Zitat von :
Am Wochenende war bekannt geworden, dass Daten von 21 Millionen Bürgern mit Angaben zu Adresse und Kontonummern illegal angeboten werde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Schäuble rät den Bürgern zu Wachsamkeit und Vorsichtsmaßnahmen: „Es empfiehlt sich, regelmäßig seine Kontoauszüge zu überprüfen“, sagte er. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen könne jeder Kunde die Stornierung von Überweisungen von seinem Konto verlangen.
Schäuble rät: Bei Daten wachsam sein
Das klingt so, als hätte Schäuble das so (falsch) gesagt.
Wir hatten hier doch mal einen aktiven Tagesspiegelredakteur. Gibt's den noch?
__________________
Die Ausgestaltung der 0900-Nummernvergabe im Zusammenspiel mit "Mißbrauchsbekämpfungs-Stellen" von derartiger Ineffizienz wirkt gewollt
Kurth, go home!
Aka-Aka ist hier Sponsor. Wer will auch?
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Alt 12.12.2008, 10:20:28   #13 (permalink)
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Standard AW: Lastschriftrückbuchung ( Das 6-Wochen-Gespenst )

Wenn der tolle Herr Schäuble das sagt, und ich hab es gesehen, dann muss es doch richtig sein.
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Geld ist besser als Armut - wenn auch nur aus finanziellen Gründen.
Allen Woody
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Alt 07.01.2009, 13:52:49   #14 (permalink)
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Standard AW: Lastschriftrückbuchung ( Das 6-Wochen-Gespenst )

DasErste.de - [Panorama] - Nachgehakt - Banken machen Kontobetrug perfekt
Im ARD wird der Unfug von der Moderatorin nachgeblubbert
im PDF Dokument
http://daserste.ndr.de/panorama/aktu...hriften102.pdf
Zitat von :
Abmoderation
A. R.:
„Eins noch, der Fairness halber: natürlich können Sie ihre Bank beauftragen, unerlaubt
abgebuchtes Geld binnen 6 Wochen zurückzuholen. Dafür müssen Sie aber immer ihre
Kontoauszüge genau durcharbeiten.
__________________
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Alt 11.01.2009, 09:33:53   #15 (permalink)
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Standard AW: Lastschriftrückbuchung ( Das 6-Wochen-Gespenst )

Spiegel Journalist und Verbraucherzentrale modeln das sechs Wochenmärchen zur Legende:
Konrad Lischka, Journalist - Gauner-Abbuchungen: So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen (Spiegel Online, 9.12.2008 )
Zitat von Konrad Lischka, Journalist - Gauner-Abbuchungen: So ist der Lastschriftmissbrauch zu stoppen (Spiegel Online, 9.12.2008 ) :
"Denn falsche Lastschriften müssen nach den AGB der Banken unverzüglich reklamiert werden, damit diese nicht selbst darauf sitzenbleiben."
Wo steht DIESE angebliche Vertragspflicht des Bankkunden - wenn es diese so gäbe, hätte er vielleicht ein bisschen Recht. Aber die gibts nicht. Dem hat der BGH ein für alle mal den Riegel vorgeschoben.
Zitat von :
Bei ungenehmigten, betrügerischen Lastschriften gilt diese Rückbuchungsfrist nicht. Verbraucherschützer Frank-Christian Pauli erklärt: "Fehlt die Einzugsermächtigung, haben wir es technisch gar nicht mehr mit einer Lastschrift zu tun und unberechtigte Buchungen kann man auch später zurückweisen, beziehungsweise gelten die formal einfach nicht. Banken können sich derartige unberechtigte Buchungen ebenfalls nach ihren eigenen Verträgen bei der Bank, die den Lastschrifteinzug entgegengenommen hat, über die Frist hinaus zurückholen. Damit man aber nicht Gefahr läuft, mit einem Schadenersatzanspruch konfrontiert zu werden, weil den Banken das Geld ja auch verloren geht, wenn es dann ausbezahlt wurde und man selbst viel früher auf die falsche Buchung hätte hinweisen können, sollte niemand so eine Meldung auf die lange Bank schieben."
Wenn dem so wäre, wäre es Skandal ersten Ranges das Risiko einer völlig ungesicherten Zahlungsmethode dem Kunden aufzubürden.
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6 wochen , abbuchung , gespenst , lastschrift , rückbuchung , sechs wochen




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