Verfahrensweise nach Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Ich würde folgendes tun: Ich würde einen Anwalt aufsuchen, ihn bitten, die mitgebrachten weiteren Gerichtskosten einzbahlen, die ansonsten der Kläger zu zahlen hätte. Die Mahnsache wird zum Streitgericht abgegeben, der Antragsteller aufgefordert, die Klage zu begründen. Tut er das nicht, wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Klage wird mangels Begründung abgewiesen. Begründet er die Klage und die Forderung stammt wirklich aus dem Jahr 2008, genügt es, sich im Prozeß auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Die Klage wird ebenfalls abgewiesen. Die eingezahlten Gerichtskosten sind im Kostenfestsetzungverfahrens zu erstatten. Wenn Sie einen guten Gerichtsvollzieher haben, der zuständig ist, erhalten sie die Gerichtskosten vermutlich wieder!
 
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