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Rembremmer
Eine Frage zu Prepaid:
es soll ja vorkommen dass man zb im Ausland prepaid nutzt und dann ins Minus rutscht, weil die Abrechnungsdaten verzögert übermittelt werden, und dann bekommt man als prepaid Kunde plötzlich eine fette Rechnung.
Allerdings glaube ich mich an ein Urteil zu erinnern, wonach sich die Anbieter bei Prepaid aber jegliche Nachforderung in die Haare kleistern können. Der Richter sagte wohl sinngemäß: ein PP Kunde muss sich darauf verlassen können, dass immer nur das vorhandene /aufgeladene Guthaben verbraucht werden kann. Wenn sich aus technischen Gründen die Abrechnung verzögert, könne es nicht Problem des Kunden sein und deshalb seien Nachforderungen bei PP ausgeschlossen.
Habe das Urteil gesucht aber nirgends gefunden, weiss jemand weiter ?
es soll ja vorkommen dass man zb im Ausland prepaid nutzt und dann ins Minus rutscht, weil die Abrechnungsdaten verzögert übermittelt werden, und dann bekommt man als prepaid Kunde plötzlich eine fette Rechnung.
Allerdings glaube ich mich an ein Urteil zu erinnern, wonach sich die Anbieter bei Prepaid aber jegliche Nachforderung in die Haare kleistern können. Der Richter sagte wohl sinngemäß: ein PP Kunde muss sich darauf verlassen können, dass immer nur das vorhandene /aufgeladene Guthaben verbraucht werden kann. Wenn sich aus technischen Gründen die Abrechnung verzögert, könne es nicht Problem des Kunden sein und deshalb seien Nachforderungen bei PP ausgeschlossen.
Habe das Urteil gesucht aber nirgends gefunden, weiss jemand weiter ?