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| | #1 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 3
| Guten morgen, habe bei ebay 3 Artikel bestellt und nach 7tagen widerrufen (Gewerblicher).. Dann kamm prombt die Antwort sie können nur widerrufen wenn die Ware erhalten haben?! Ich habe nicht geantwortet und wurde wegen eines unbezahlen Artikel verwarnt !! Jetzt habe ich ein Inkasso Brief von MediaFinanz (abzocke sowiso) erhalten.. Ebay Preis mit Versand 14 Eu, Mahnkosten unseres Mandanten 10 eu, vorG. In. 32,50 , IA. 4,50 sehr amüsant.. Das witzige ich habe nicht mal eine Vorwarnung bzw. Mahnung von den Verkäufer erhalten.. ALso sehr mekrwürdig.. Ich bitte um Antworten was ihr machen würdet. Ich rufe erstmal da an den Verkäufer sage habe alles schriftlich und den saftladen schicke ich die unterlagen zu.. Wiederrufen... MFg |
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| | #2 (permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden. Hattest Du die Ware bekommen oder nicht? Hast Du schon vor dem Erhalt der Ware widerrufen?
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| | #4 (permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Also: - Ware bestellt - nicht bezahlt - Bestellung widerrufen - Mahnung bekommen So richtig jetzt?
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| | #6 (permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Wieso will der dann überhaupt die Kohle wenn keine Ware geliefert wurde? So weit mir bekannt ist, ist ein Widerruf nicht an vorherige Auslieferung gebunden. Geliefert wurde doch auch noch nix, oder?
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| | #7 (permalink) |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 08.05.2007 Ort: Vogtland
Beiträge: 270
| Hallo abzocke2009 War das eine Versteigerung oder ein Sofortkauf? Nach ebay-Richtlinien ist bein einer Versteigerung die Ware abzunehmen. Da gibt es keinen Widerruf. Das müsstest du aber bei deiner Anmeldung bestätigt haben. Sonst wäre es möglich, ein Gebot hochzutreiben und dann halt schnell zurücktreten. Der Bieter bleibt dann auf seiner Sache sitzen und bezahlt noch die Versteigerungsgebür an ebay.
__________________ Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen ![]() Lieber vorbeugen als auf die Schuhe |
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| | #8 (permalink) |
| Häuptling von Absurdistan ![]() | Aufgrund der Formulierung "bestellt" bin ich von einem Sofortkauf ausgegangen...
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| | #9 (permalink) |
| Senior Member ![]() Registriert seit: 11.04.2003
Beiträge: 576
| Es ist eigentlich nicht wichtig, was man in den eBay-AGB abnickt. Das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht gilt meines Wissens nach auch für eBay-Auktionen, sonst würde nicht auch bei Auktionen auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Auch von den vergangenen Abmahnwellen gegen Verstöße beim Widerrufsrecht waren Auktionen betroffen. Die eBay-Auktionen gelten nicht als Auktionen im gesetzlichen Sinn, daher würde ich vermuten, daß auch bei Auktionen ein Widerrufsrecht besteht. Aber ich bin kein Anwalt! Nebelwolf |
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| | #10 (permalink) |
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 16.09.2003
Beiträge: 3.637
| Lustig. Über die Frage, ob ein Widerruf schon vor Eingang der Ware möglich ist hat man sich damals 2002 nach Einführung des neuen Schuldrecht gestritten. Hintergrund ist der Wortlaut des §355 Abs 1 BGB wonach der Widerruf "innerhalb von 2 Wochen" nach Fristbeginn erklärt werden muss. Wenn man dies ernst nähme, würde bei fehlender Belehrung ein Widerruf nicht möglich sein, da die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie beginnt. Deshalb hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass -trotz des Wortlautes- ein Widerruf auch schon vor Beginn der Widerrufsfrist möglich sein muss. Bei echten Versteigerungen gibt es kein Widerrufsrecht. Wie Nebelwolf aber schon gesagt hat,bei Ebay finden keine Versteigerungen statt. Bei Sofortkauf ist das offensichtlich. Auch die anderen Verkäufe sind aber nur Verkäufe an das höchste Angebot. Es fehlt zum Beispiel am Zuschlag um das Ganze als Auktion anzusehen (im übrigen werden ja auch die Vorgaben der Versteigerungsordnung nicht eingehalten). |
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| Stichworte |
| ebay , inkasso , kauf , mahnung , widerruf , widerrufsrecht |
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