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| | #11 (permalink) | |
| Erfahrener Benutzer ![]() Registriert seit: 08.05.2007 Ort: Vogtland
Beiträge: 263
| Nun ich weis jetzt nicht, wo ihr hinaus wollt. Es gibt da bestimmte Regeln, die jeder Nutzer von eBay anerkannt hat und da steht nun mal unter anderen drinn: Zitat von :
Und das mit der Vorkasse ist bei eBay die Regel.
__________________ Die Kängurumethode: Mit leeren Beutel große Sprünge machen ![]() Lieber vorbeugen als auf die Schuhe | |
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| | #12 (permalink) | |||
| Foren-Veteran ![]() Registriert seit: 16.09.2003
Beiträge: 3.391
| Zitat von EbayAGB :
Zitat von :
Zitat von :
Nachtrag: Ich sehe grade, dass Du blowfish die Unterscheidung Sofortkauf und Versteigerung ins Spiel gebracht hast. Geändert von Teleton | |||
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| | #13 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 7
| Ein Widerrufsrecht im Internet ergibt sich aus einem Fernabsatzvertrag, wonach der Käufer, sofern er Verbraucher ist, seine abgegebene Willenserklärung gemäß §355 BGB widerrufen kann. Voraussetzungen für das Bestehen eines Fernabsatzvertrag ist, dass dies unter der Abwesenheit der Vertragsparteien mittels eines Fernkommunikationsmittel (Hier: Internet ebay) geschieht (Ausnahme: Haustürgeschäften). Bei § 312d Abs. 2 BGB steht, dass die Widerrufsfrist erst mit Zugang der Ware beim Käufer beginnt. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass die zwei Wochenfrist schon wegfliegen, während im Falle eines Verzuges des Verkäufers (Unternehmer) die Ware nicht rechtzeitig dem Käufer zugeht. Diese Norm soll somit zu Gunsten des Verbrauchers gelten und schließt damit keinesfalls einen vorherigen Widerrufsrecht aus. Laut deiner ebay-Bestellung, obs nun ne Versteigerung war oder Sofort-Kauf, sind die Vorrausetzungen für ein Fernabsatzvertrag gem. §312d BGB erfüllt, weil der Vertragsschluss im Internet unter körperlicher Abwesenheit erfolgte und es zwischen den Parteien um Unternehmer und Verbraucher handelte. Außerdem gab es von dem BGH bzgl. der Online-Auktionen berits eine Rechtsprechung, die ihr hier nachlesen könnt. |
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| | #14 (permalink) |
| Rookie Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 1
| hallo, habe bei einem Händler über ebay 3 akkus (gesamtpreis € 11,49) ersteigert und sofort per paypal bezahlt, 1 Monat lang habe ich auf die akkus gewartet, dann hat es mir gereicht. Verkäufer inerhalb des Monats mehrmals angeschrieben wo die Akkus bleiben. Antwort: die Akkus sind mir zugeschickt worden. dann folgten Negative Bewertungen. anschliessend habe dann Paypal konflikt gestartet und nach ca 45 Tage nach ersteigerung das Geld von Paypal wieder zurückerhalten. die benötigten Akkus habe ich dann bei einem anderen Händler erworben. Heute kommt ein Brief vom mediafinanz AG Osnabrück Grundforderung € 11,49 vorger. Inkassgebühren € 32,50 vorger.Inkassoauslagen € 4,50 gesamt € 48,49 bis 10.07.09 zubezahlen sonst Mahnverfahren mit Gerichts u. Anwaltkosten + Vollstreckungskosten und Gerichtsvollzieher die auf mich zukommen. hat jemand ein Rat was ich da machen soll?? Danke |
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| | #15 (permalink) |
| Fraud-Analyst ![]() Registriert seit: 17.03.2004
Beiträge: 8.150
| Mediafinanz ist recht einsichtig. Wenn man denen den Sachverhalt mitteilt und auch, dass es sich um eine bereits bestrittene Forderung handelt, dann buchen die den Vorgang normaler Weise an den Händler wieder aus. Ich nehme mal an, der Versand war unversichert. Das bedeutet, dass der Händler das Risiko trägt, wenn die Ware nicht ankommt. Da kann er behaupten, was er will.
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| | #16 (permalink) |
| Senior Member ![]() Registriert seit: 11.04.2003
Beiträge: 551
| Mediafinanz! - Die telefonieren über bröckligen VoIP-Leitungen und bekommen ganz weinerliche Stimmen, wenn man eher zahlungsunwillig ist - das jedenfalls waren meine Erfahrungen. Damals kosteten zwei Mahnschreiben und ein bröckeliger Inkassoanruf bei Mediafinanz etwas mehr als 3 Euro, wenn ich mich recht erinnere. Der Versandhändler muß beweisen, daß Du die Akkus erhalten hast. Deswegen unterschreibt man immer wenn man Pakete bekommt. Ich persönlich wirde auf so eine freche Aktion nicht reagieren, schließlich hat er über PayPal und über die negative Bewertung bei eBay mitgeteilt bekommen, daß Du Deine Ware nicht erhalten hast. Also warte entspannt auf den zweiten Inkassobrief und bereite Dich auf den Telefonanruf vor. Inkassoanrufe beginnen mit der Überprüfung, ob Du persönlich am Telefon bist. Wenn so ein Anruf kommt, drehe den Spieß um und frage erst mal, wer am Telefon ist, suche einen Stift und schreibe alles auf. Nebelwolf |
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| | #17 (permalink) | |
| Rookie Registriert seit: 28.07.2009 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 11
| Hallo Zusammen, als zertifizierter Trusted-Shops Shopbetreiber und ebay-Verkäufer melde ich mich mal hierzu. Die Widerrufsfrist beträgt bei ebay 1 Monat ! Weil nämlich erst NACH Kaufvertrag die Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. mail) erfolgt. Hast Du die Widerrufsbelehrung in Textform (auch mail) erhalten ? Ich glaube nicht. Dann ist nämlich die Widerrufsfrist unendlich. Gib doch mal hier von dem Händler die Widerrufsbelehrung die er in ebay hat bekannt. Möchte wetten, dass die voll abmahnfähig ist. Die AGB vielleicht auch noch. Alles per Link. Hier mal die gesetzl. Widerrufsbelehrung: Zitat von :
Man spricht von einem konkludenten Widerrufsrecht ( so wie Du es getan hast) wenn man vor Lieferung der Ware widerruft. Rechtlich o.k. Das Schreiben vom Inkassobüro würde ich nicht so ernst nehmen. Einfach denen den Sachverhalt mitteilen und dass Du nicht bezahlt. Übrigens trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko. Er muss beweisen, dass er Dir die Ware zugesandt hat. Bei einem zufälligen Untergang der Sache muss er Dir also eine neue zusenden. Wenn Du mal die AGB und WRB von dem Händler bekannt gibst, schreibe ich Dir gerne mal einen Musterbrief. Solche Händler müsster von ebay verboten werden.
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| ebay , inkasso , kauf , mahnung , widerruf , widerrufsrecht |
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