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Alt 14.11.2005, 03:14:43   #11 (Permalink)
Anonymous
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat von sascha :
Zitat von Anonymus :
Lauter verwirrte User mit verwirrenden seitenlangen Schreiben und noch mehr verwirrte BNA Beamte, Verbraucherschützer und Journalisten. (...) Damit wird die Rufnummer nicht nur für den Onlinezugang genutzt, sondern auch für Zusatzdienste --> Mehrwertdienste.
Aufgemerkt, liebe Mitleser. Alle sind verwirrt, von den Fachleuten der Bundesbehörde bis hin zu den Experten des Verbraucherschutzes. Nur unser anonymer Gast weiß, wo es langgeht...

Nein, nicht alle sind verwirrt. Siehe z.B. auch Posting von dvill, Aka-Aka u. drboe. --> klare Trennung zwischen TK Recht und Zivilrecht. Im krassen Gegensatz hierzu der Beitrag von Entnervter, welcher von der BNA nur zivilrechtliche Fragen geklärt haben will --> BNA nicht zuständig.

Im anderen Thread sind auch gerade in der ersten Hälfte einige Beiträge bei, welche die Trennung richtig darlegen. Im Übrigen wurde ein Beitrag von mir, der genau diese Trennung vorgenommen hat, gelöscht.

Die meisten Schreiben an die BNA, die ich gesehen habe, berührten zu 90 Prozent Vertragsrecht und zu ca. 10 Prozent Telekommunikationsrecht. --> Thema verfehlt!


Nach dem kontraproduktiven Heise Beitrag lässt Avanio nun schon zum zweiten mal die Sektkorken knallen.

Bezüglich des Heise-Beitrages kommen wir dann nochmal vom TK-Recht ab (um eine klare Trennung vorzunehmen !!!) Bei dem Beitrag in TV kommt die Aussage, dass ein 14 tägiges Widerrufsrecht besteht, diese Frist jedoch in der Regel bei Rechnungszugang der T-Com Rechnung bereits abgelaufen ist. Das ist völlig falsch. Es ist zu keinem Zeitpunkt eine Widerrufsbelehrung erfolgt. Auch wer heute noch bewusst über die Avanio Internetseite einen Vertrag abschliesst, erhält keine Widerrufsbelehrung !!! Damit ist die 14-Tage Frist zu keinem Zeitpunkt in Gang gesetzt worden!!! --> Abmahngrund
Des Weiteren kann ein Widerruf natürlich nur erfolgen, wenn tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Daher ist bei Avanio der Vertrag nur hilfsweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu widerrufen. Bezüglich des Vertragsschluss schließe ich mich der sogenannten Meinung von Rechtsanwalt Björn Gottschalkson an.

Und ich betone nochmal, der letzte Absatz ist kein TK-Recht und die BNA kann hier somit nicht tätig werden.
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Alt 24.12.2005, 16:27:49   #12 (Permalink)
Anonymous
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AVANIO

Hi,

DAS IST DAS ALLERLETZTE !!! Wenn das tatsächlich in DEUTSCHLAND so möglich ist und keiner letztendlich zuständig für die Geschädigten:

ARMES DEUTSCHLAND !!!!!



tschau
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Alt 29.09.2006, 23:00:45   #13 (Permalink)
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Avanio: (...)

Macht ihr alle schlapp oder was ist los? Ich bin jetzt erst richtig sauer und das meine ich so wie ich's sag. Das wäre nicht mein erster Rechtsstreit gegen einen großen Konzern. Schließlich hab ich auch die Fa. K. in der Schweiz wegen unerlaubter Faxwerbung dran gekriegt. Die zahlten mir dann freiwillig 2400 € für diese Aktion. Auch bei "Avanio" lege ich es drauf an. Schließlich wisst Ihr genauso gut wie ich, daß dies eine Masche von Betrug ist. Wir "die Geschädigten" sollten eine Sammelklage anstreben. Diese ist wirkungsvoller und für die einzelnen nicht so kostspielig.

Geändert von Heiko Grund: Firmenname gekürzt.
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Alt 29.09.2006, 23:04:05   #14 (Permalink)
Chaostheoretiker
 
Benutzerbild von Aka-Aka
 
Registriert seit: 16.02.2004
Ort: Ganz im Norden von ganz im Süden.
Beiträge: 11.974
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Aka-Aka hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Avanio: Bundesnetzagentur kann Betroffenen nicht helfen

Avanio? Großer Konzern? Aha, aha... Vor Du hier platzt, melde Dich mal hier an. Vielleicht gibt's ja noch stille Mitkämpfer
@mods
K*partner würde ich mal editieren, google ist etwas unklar... - und zum Thema sage ich ja schon gar nichts
grins nur scheinseelig...
__________________
Die einfachste Darstellung eines chaotischen Phänomens ist das Phänomen selbst (William Poundstone)
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Alt 29.09.2006, 23:49:47   #15 (Permalink)
Commander
 
Benutzerbild von Captain Picard
 
Registriert seit: 21.11.2002
Beiträge: 5.880
Captain Picard hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Avanio: (...)

Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen:
Wir "die Geschädigten" sollten eine S******** anstreben. Diese ist wirkungsvoller und für die einzelnen nicht so kostspielig.
Bitte nicht schon wieder diesen Blödsinn
Sammelklage
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
Captain Picard ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.09.2006, 00:44:32   #16 (Permalink)
Chaostheoretiker
 
Benutzerbild von Aka-Aka
 
Registriert seit: 16.02.2004
Ort: Ganz im Norden von ganz im Süden.
Beiträge: 11.974
Blog-Einträge: 2
Aka-Aka hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard AW: Avanio: (...)

...Sammelklage...
Zitat von Captain Picard Beitrag anzeigen:
Bitte nicht schon wieder diesen Blödsinn
Sammelklage
ich hab das glatt ignoriert in dem Beitrag. Nicht gelesen... Ist klasse, so ein Auto-Filter
aber verscheuch mir den nicht, der soll sich anmelden und mir die Lösung verraten, wie man gegen a* vorgehen könnte.
Nach wie vor scheinseelig grüsst
"Aktionskommando Aschaffenburgerstraße", kurz: aka
__________________
Die einfachste Darstellung eines chaotischen Phänomens ist das Phänomen selbst (William Poundstone)
Aka-Aka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2006, 05:55:57   #17 (Permalink)
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Avanio: (...)

Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen:
Wir "die Geschädigten" sollten eine Sammelklage anstreben.
Du bist doch so schlau, seit wann gibt es denn in Deutschland Sammelklagen? Wäre doch für den einen oder anderen interessant .
Sammelklage

Gruss
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Alt 24.01.2007, 12:08:23   #18 (Permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von technofreak
 
Registriert seit: 17.04.2002
Beiträge: 35.305
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Standard AW: Avanio: Bundesnetzagentur kann Betroffenen nicht helfen

auch die Stiftung Warentest ist nicht davor gefeit Unfug zumindest aber mißverständliches zu publizieren
http://www.stiftung-warentest.de/onl...9/1499789.html
Zitat von stiftung-warentest.de :
Alles legal“, erklärte die für Tarife im Telefonnetz zuständige Bundesnetzagentur nach Prüfung. Avanio halte sich mit seinen Tarifen an die Vorgaben.
Zitat von sascha Beitrag anzeigen:
Im Streit mit den Unternehmen Avanio und Callando wegen teurer Mitgliedschaften durch Internet-by-Call-Einwahlen können Betroffene nicht auf Schützenhilfe durch die Bundesnetzagentur hoffen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keinen Verstoß gegen die Zuteilungsregeln feststellen konnten“, erklärte jetzt Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Betroffene müssten zivilrechtliche Schritte unternehmen, wenn sie sich zu Unrecht abkassiert fühlen. „Hier wird Vertragrecht berührt und kein Telekommunikationsrecht“, begründet Boll, warum die Behörde nicht zuständig sei.
Nirgendwo erteilt die BNetzA einen Persilschein, sie erklärt schlicht, dass sie nicht zuständig sei.
__________________
"If God hadn't meant for them to be sheared, he wouldn't have made them sheep."
technofreak ist offline   Mit Zitat antworten
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