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@ Sascha:
ist es denn "geheim", wer der große unbekannte Experte ist? Oder sucht ihr den noch?
@ Blumenwiese23:
Blumenwiese 23 schrieb:
Wenn unklar ist, ob ein Vertrag zustandekam, der Vertrag aber jedenfalls wegen der fehlenden Registrierung gem §134 BGB nichtig ist, und schon deshalb...
@RAS:
1. RAS schrieb:
Ja, das sehe ich auch so. Und dazu treffen die Urteile natürlich keine Aussage. Andererseits ist es schon eine grds. Entscheidung, ob man von einer eigenen Forderung des MWD-Anbieters oder von einer solchen des Netzbetreibers ("Abrechnung nach Preisliste") ausgeht. Ob...
@ Der Jurist:
Doch, warum denn nicht? Dann wäre das zweite Rechtsverhältnis (mit dem Mehrwertanbieter) "unentgeltlich" ggü dem Nutzer. Der Mehrwertanbieter bekommt sein Entgelt vom Netzbetreiber Telekom, weil er dafür gesorgt hat, dass eine teure Mehrwertnummer angewählt wurde.
@RAS:
1...
Doch: Einspruch!
Persönlich bin ich zwar auch eurer Meinung, aber den BGH hab ich anders verstanden: 2 Verträge, 1 Forderung
In der Telefonsexentscheidung ging der BGH davon aus, dass der Vertrag zwischen Mehrwertdienstanbieter („Stöhnfrau“) und Kunde sittenwidrig und damit nichtig war...
Hallo zusammen,
wer ist eigentlich warum Betreiber der Auslands- und Satellitendialer?
Bei Mehrwertnummern ist das ja klar, da bekommt der Anbieter das "Mehrwert-Entgelt". Aber wer profitiert von den Auslands- u. Satellitendialern? Würde ich aus dem Ausland angerufen (per Telefon oder Dialer)...
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