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WLAN WLAN

WLAN

Synonyme: w-lan
 
Eingetragen von Heiko, 04.02.2009 21:28:30 Uhr
WLAN ist die Abkürzung für Wireless Local Area Network, ein lokales Funknetzwerk.

Im Mittelpunkt eines WLANs steht ein Access-Point (AP), Router oder Hotspot, also ein Gerät, das mit dem Internet verbunden ist. Mit diesem Access Point kann ein Computer per Funk Kontakt aufnehmen und erhält so Zugang ins Internet.

Die Reichweite der Funkverbindung hängt von der eingesetzten Technik ab. In Gebäuden beträgt die Reichweite meist nicht mehr als 100 Meter. Im Freien und mit speziellen Antennen können durchaus mehrere Kilometer zwischen Access Point und Endgerät liegen.

Der Standard, der WLAN möglich machte, wurde 1997 entwickelt.

Risiken bei ungesichertem WLAN

Ein nicht abgesichertes WLAN ist ein Risiko für Datenschutz und Privatsphäre. Denn jeder, der in der Reichweite des Funknetzes ist, kann sich mit der dafür notwendigen Ausrüstung Zugang zu dem kabellosen Funknetz verschaffen (siehe auch Wardriving). Konsequenz: Zum einen könnten Unbefugte auf Kosten des WLAN-Inhabers ins Internet gehen. Zudem können Sie sich über das fremde Funknetz Zugang zum Internet verschaffen und darüber Straftaten begehen, etwa strafrechtlich relevante Postings in Blogs und Foren setzen, illegale Dateien herunterladen oder verbotene Transaktionen/Käufe tätigen. Im Rahmen ihrer Ermittlungen werden Polizei und Staatsanwaltschaft stets an den WLAN-Inhaber geraten und nicht an den eigentlichen Täter.

Eine weitere Gefahr bei der Nutzung öffentlicher und ungesicherter Funknetze besteht darin, an einen Evil Twin zu geraten.

Haftung, Recht und Urteile zu WLAN

Jeder Nutzer eines WLAN-Netzes ist verpflichtet, dieses nach seinen Möglichkeiten gegen Zugriffe von außen und Missbrauch abzusichern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt. Sichert man sein Funknetz nicht ab, ist man für etwaige Rechtsverletzungen - zum Beispiel durch illegales Filesharing oder Download urheberrechtlich geschützer Werke - verantwortlich. "Vom Anschlussinhaber sind diejenigen zumutbaren Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. (...) Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz hätte durch Verschlüsselung minimiert werden können, was eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsieht", heißt es unter anderem in dem Beschluss vom 27.12.2007 [(Az. I-20 W 157/07)]



Weblinks

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