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| Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist eine Auflistung entgeltpflichtiger Verbindungen über das Telefonnetz.Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einzelverbindungsnachweis liefern das Telekommunikationsgesetz (TKG] und die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Demnach müssen Telekommunikationsunternehmen ihren Kunden auf Wunsch einen kostenfreien Standard- Einzelverbindungsnachweis anbieten. In diesem Nachweis müssen
aufgeführt sein. Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Beratungsstellen, die überwiegend anonyme Beratung anbieten, dürfen in einem Einzelverbindungsnachweis nicht aufgeführt werden.Einzelverbindungsnachweise werden in der Regel auf dem Postweg, bisweilen auch elektronisch - per Mail oder Abruf auf einer Webseite - ausgeliefert. Die Wichtigkeit von Einzelverbindungsnachweisen wurde insbesondere in Zusammenhang mit dem Missbrauch hochtarifierter 0190-Nummern und Dialer deutlich. Weil sich viele 0190- Dialer unbemerkt von den betroffenen Verbrauchern über teure Nummern einwählten, konnten die Opfer nicht ersehen, wofür konkret ihnen hohe Telefonrechnungen gestellt wurden. Dies wurde erst durch (Nach-)Forderung eines vollständigen Einzelverbindungsnachweises möglich.Weblinks
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