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| Abo- und Vertragsfallen ist der Obergriff für Internetdienste, die den Eindruck der Kostenlosigkeit oder Unverbindlichkeit erwecken, um Verbraucher zum Abschluss echter oder angeblich kostenpflichtiger Verträge zu bringen. Das Geschäftsmodell Abo- und Vertragsfallen im Internet Typische Abo- und Vertragsfallen im Internet (auch AGB-Fallen genannt) suggerieren dem Besucher, er könne einen kostenlosen Dienst in Anspruch nehmen. Geworben wird dabei meist mit sehr populären Themen, etwa dem "kostenlosen" SMS-Versand, dem Erhalt von Gratis-Warengutscheinen, Teilnahme an Wissenstests oder Intelligenztests, dem Herausfinden der eigenen Lebenserwartung, Führerscheinprüfungen, Verwandtschaften, Informationen über Haustiere, Hausaufgaben und Referate, Nachbarschaftsbeziehungen oder Tipps für die Berufsfindung.Prominent auf der entsprechenden Webseite platziert ist ein Formular, in das Besucher ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse) eingeben sollen, um den angebotenen Dienst nutzen zu können. Im direkten Anschluss an dieses Formular muss der potenzielle Kunde per Klickfeld bestätigen, dass er die AGB gelesen habe. Mit einem weiteren Klick auf einen - meist groß und auffällig gestalteten - Button soll die Dienstleistung dann gestartet werden. Die Erklärung, dass die Inanspruchnahme des Dienstes Geld koste und/oder ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werde wird auf der Seite klein und unauffällig im Fließtest, außerhalb des zunächst sichtbaren Blickfelds - etwa am untersten Seitenrand -, oder in den AGB versteckt. Die Kostenverschleierung erfolgt oft auch in Zusammenhang mit Mail-Werbung. Dabei werden die Opfer mit einem personalisierten Link auf die Köder-Seiten gelockt. Wenn ein Betroffener sich für den Dienst "angemeldet" hat, erhält er wenig später eine Rechnung per Mail. Verweigert der Empfänger die Bezahlung, etwa weil er sich über die Kostenpflicht getäuscht fühlt, beginnt das Inkasso-Stalking - so lange, bis "ausreichend" Opfer gezahlt haben.Im Rahmen des Inkasso-Stalkings drohen die Seitenbetreiber und ihre beauftragten Inkassofirmen und -Anwälte oft mit rechtlichen Schritten, Zahlungsklagen, Mahnbescheid oder einem Schufa-Eintrag. Diese Drohungen machen sie jedoch in aller Regel nicht wahr, bzw. können sie in dieser Form gar nicht wahrmachen, weil sie beim Gang vors Gericht nachweisen müssten, dass ihre Geldforderung berechtigt ist. Vereinzelt sind Opfer stattdessen zum Gegenangriff übergegangen. Per negative Feststellungsklage ließen sie gerichtlich feststellen, dass sie die Forderungen der dubiosen Firmen nicht bezahlen müssen.Betreiber und Drahtzieher Die Betreiber von Abo- und Vertragsfallen verstecken sich häufig hinter (Postfach-)Adressen in der Schweiz, in Großbritannien, Spanien, den British Virgin Islands (Road Town) oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai). Einige Drahtzieher sind bereits aus Dialer-Zeiten bekannt.Siehe auch Nutzlosbranche.Opferzahlen und volkswirtschaftlicher Schaden Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt die Zahl der bundesweit eingehenden Beschwerden auf 22.000 pro Monat (Quelle: vzbv). Die eigentlichen Opferzahlen werden weit höher liegen. Viele Betroffene lassen sich einschüchtern lassen und zahlen. Eine große Zahl Betroffener sucht auch Rat und Hilfe bei der Polizei, bei Anwälten oder privaten Verbraucherinitiativen und taucht damit nicht in den offiziellen Statistiken auf. Eine Online-Befragung der Verbraucherzentralen im Herbst 2007 zeigte, dass Opfer von Vertragsfallen im Internet im Schnitt mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall wurden Jugendliche unter 18 Jahren zum Opfer. Der Hälfte der Befragten wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Jeder zehnte Befragte hatte bezahlt, nachdem eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten zugestellt wurde. 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet. An der Online-Befragung nahmen in sechs Wochen 6.658 Betroffene teil (Quelle: VZ Hessen). Urteile gegen Abo- und Vertragsfallen Vor allem der Verbraucherzentrale Bundesverband hat seit 2006 eine Vielzahl von Abmahnungen und Gerichtsurteilen gegen Mitglieder der Nutzlosbranche erwirkt. Auch in den einzigen zwei Fällen, in denen ein potenzielles Opfer verklagt wurde, verloren die klagenden Seitenbetreiber, nicht etwa die Verbraucher.
Politische Initiativen gegen Abo- und Vertragsfallen im Internet Nachdem die deutsche Politik das Problem über zwei Jahre lang ignorierte, meldete sich im März 2008 Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erstmals zu diesem Thema zu Wort. "Ich halte es für unverzichtbar, dem Verbraucher vor Abgabe einer bindenden Vertragserklärung im Internet die Kostenfolgen komprimiert und deutlich vor Augen zu führen", erklärte er laut heise.de bei einem Besuch der Messe Cebit in Hannover (Quelle: heise.de). Er forderte dabei klare gesetzliche Vorgaben, damit Verbraucher über Kosten informiert werden und per Häkchen bestätigen, dass sie zahlen. Dann könnte ein Vertrag nicht versehentlich zustande kommen. Konkrete Schritte in diese Richtung zeichnen sich jedoch zunächst nicht ab. Weblinks |