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Betrug Betrug

Betrug

 
Eingetragen von Heiko, 04.02.2009 13:23:43 Uhr
Betrug ist eine Straftat, die nach §263 StGB mit Geld - oder Freiheitsstrafe bedroht ist.


Gesetzliche Vorgabe nach dem deutschen Strafgesetzbuch


§ 263 Betrug
  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.
  3. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
  4. § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
  5. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
  6. Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
  7. Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Abgrenzung zwischen Betrug und Abzocke

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Betrug und Abzocke oft gleichgesetzt. Tatsächlich ist die Abgrenzung schwierig:
  • im strafrechtlichen Sinn versteht man unter Betrug eine Täuschung mit dem Ziel, das Opfer zu einer Vermögensverfügung zu bewegen, so dass ihm ein Schaden entsteht und dem Täter ein Vorteil.
  • Auch bei der Abzocke wird das Opfer durch eine Täuschung oder Unterdrückung von Tatsachen zu einer Vermögensverfügung bewegt mit dem Ziel, einen Vorteil daraus zu erzielen. Ein Gesetzesverstoß ist dabei aber (noch) nicht nachgewiesen, nur schwer nachweisbar oder eben nicht vorhanden, etwa, weil sich der Täter in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

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