Derzeit kommt jetzt wohl nach einem Jahr die Frage, ob man, wenn man einmal auf ein Abonnement gezahlt hat, damit einen wirksamen Vertrag geschlossen habe.
Falsch ist diese Meinung:
Zitat von
leverdusoleil 
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..... aber da schreibt jemand, der sich mit Gesetzen echt auskennt (ist so ne Fach-Seite), dass man nach Bezahlen den Vertrag eingegangen ist, auch wenn er vorher nicht gültig war. Und damit hätte dir Firma vorm Gesetz ein Recht auf ihr Geld. ......
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Richtig ist die Antwort darauf:
Zitat von
rolf76 
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Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.
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Dazu ist zu ergänzen, dass bei Bezahlung auf eine Nichtschuld nur die
Rückforderung ausgeschlossen ist. Das bedeutet aber schon überhaupt nicht, dass man für ein weiteres Jahr zahlen muss.
Denn wenn ein Vertrag schon für das erste Jahr nicht geschlossen wurde, kann auch für das folgende Jahr kein Vertrag geschlossen sein.