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#1 (permalink)
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| Moderator ![]() Registriert seit: 02.04.2002 Ort: Wo der Ginster blüht...
Beiträge: 3.152
| Es geht mir darum zu zeigen, womit das gerichtliche Mahnverfahren eingeläutet wird. Einige hier sind aufgrund der Schreiben von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros etwas verunsichert, aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Gericht versandt. Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments: "Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht." http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...liche_mahnung/ Für den Widerspruch ist natürlich ein passendes Formblatt beigefügt und weil das Gericht den Anspruch nicht geprüft hat, muss auch der Widerspruch auch nicht begründet werden, sondern es genügt sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen. PS: Für die Erbsenzähler aus gewissen Foren, es muß natürlich unterschrieben werden Als ob das bei amtlichen Formularen nicht selbstverständlich wäre
__________________ "Wir sind vom FBI. Wir haben keinen Humor, von dem wir wüssten." |
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| Häuptling von Absurdistan ![]() | Danke für diesen wertvollen Beitrag!
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| | #3 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 02.04.2002 Ort: Wo der Ginster blüht...
Beiträge: 3.152
| Auf den Widerspruch antwortet das Mahngericht dann noch mit einer sogenannten Abgabenachricht. Die bestätigt zum einen den Zugang des Widerspruchs und zum anderen wird darin angegeben, welches Gericht sich zunächst der Sache annehmen muss.
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| | #4 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 02.04.2002 Ort: Wo der Ginster blüht...
Beiträge: 3.152
| Ist das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben, fordert dieses den Antragsteller auf, die Klage zu begründen. Bringt man die hier veröffentlichten Antwortschreiben der Telekommunikationsanbieter und Inkassogehilfen auf den Punkt, so würde Argument Nr. 1 wohl so ausschauen: "Die Verbindung ist zweifelsfrei vom Anschluss der/des Beklagten aus zustande gekommen." Das taugt natürlich nicht, weil der Umstand vor Gericht zu wollen oder bereits dort zu sein vielleicht ein Hinweis darauf sein könnte, dass unter Umständen doch Zweifel bestehen. Also müssen jetzt vernünftige Argumente her und auf die wäre ich mehr als gespannt... Vielleicht möchte noch jemand genauer ausführen, warum die Anzahl der Mahnbescheide gerade beim Mehrwertbetrug stark gegen null tendiert... Nachtrag: Link des Bremer Amtsgericht http://www.amtsgericht.bremen.de/six...en85.c.1676.de
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| | #5 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 17.04.2002
Beiträge: 35.425
| Einige weitere informative Links zum Mahnbescheid und Zustellung http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2001021105.html nicht mehr vorhanden http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2005/09/11/index3.html nicht mehr vorhanden http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufVB.htm https://www.berlin.de/sen/justiz/ger...en_ablauf.html http://www.der-gerichtsvollzieher.de...ustellung.html
__________________ "If God hadn't meant for them to be sheared, he wouldn't have made them sheep." |
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| | #6 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 17.04.2002
Beiträge: 35.425
| In vier Jahren hat sich an dieser Situation nichts geändert, auch wenn Dialer längst Geschichte sind und dafür neue Wege der "Geldbeschaffung" erschlossen wurden. Bei den hier am häufigsten genannten Forderungen unter 300€ liegen die Mindestkosten für einen Mahnbescheid bei GK bis 300,- 0,5 Geb = 12,50 ergo Mindestgebühr 23,- die in Vorkasse gezahlt werden müssen Dazu kommt ggf. eine 1,0 Geb des Anwalts für Mahnverfahren und weitere 0,5 für Vollstreckungsbescheid.
Nutzlosbranche nichts geändert. Mahnbescheide bei dieser Art Abzocke sind so selten, wie Menschen vom Blitz getroffen werden.
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| | #7 (permalink) | |
| Scyliorhinus stellaris ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 6.505
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Ok, Verbindungsfragen stehen nicht mehr so sehr im Fokus, aber die Grundfrage "Wie ist hier ein Vertrag zu Stande gekommen?", die ist gleich geblieben. Die Antwort meistens auch: "Gar nicht. Eben!" Es ist in den passenden Thementhreads ausführlich klar gestellt, was so alles dagegen spricht, von Wüstensand bis verstecktem Preis. Wer auch immer die Klage begründet, darf hierzu kreativ werden ...
__________________ KatzenHai ![]() Schnell, bissig ... aber meistens fair! . The band is just fantastic, that is really what I think. Oh by the way, which one's Pink?"Ich schätze, Anwälte haben sich im Laufe der Jahrhunderte nicht weiterentwickelt." - "Genauso wenig wie Haie." - Dan Brown, IlluminatiThere's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life. | |
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| | #8 (permalink) | |||
| Moderator ![]() Registriert seit: 17.04.2002
Beiträge: 35.425
| Das Ganze noch etwas einfacher und ausführlicher Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de Da oft die Frage gestellt wird, wie ein Mahnbescheid zugestellt wird: Zustellung im Zivilprozess Zitat von :
Zitat von :
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| | #9 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 17.04.2002
Beiträge: 35.425
| Wörterbuch Inkasso/Deutsch Ausführliche und leicht verständliche Übersetzung des Sprachrepertoires der Nutzlosbranche insbesondere der ständigen Drohung mit dem gerichtlichen Mahnbescheid.http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/T...verfahren.aspx
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| | #10 (permalink) |
| Scyliorhinus stellaris ![]() Registriert seit: 10.06.2003 Ort: Kölner Rheinland
Beiträge: 6.505
| Wie endet ein Mahnverfahren? Auf (mindestens) drei verschiedene Arten: 1. Es erledigt sich prozessual, weil der Vollstreckungsbescheid erlassen wird, und dieser mangels Rechtsmittel rechtskräftig wird. Dann liegt ein vollstreckbarer Titel vor, gegen den nur in Ausnahmefällen (Anwalt fragen!) noch etwas unternommen werden kann.Die beiden letzten Fälle schauen wir uns kurz an: -> Das Mahnverfahren erledigt sich, weil der Schuldner bezahlt. Der Schuldner hat dann einen Anspruch darauf, dass das Mahnverfahren nicht gegen ihn fortgesetzt wird. Aber Vorsicht: Das Mahngericht kann nicht prüfen, ob tatsächlich gezahlt wurde. Wenn also dort ein Antrag auf Fortführung gestellt wird, arbeitet das Mahngericht weiter. Hat also der Schuldner bezahlt, muss er weiter aufpassen, dass da nicht noch was passiert - Briefe vom Gericht ignorieren ist also weiterhin falsch und gefährlich. Übrigens auch dann, wenn der Gläubiger etwas anderes behauptet - nur Erklärungen vom Gericht sind verbindlich. Es soll schon Gläubiger gegeben haben, die am Telefon nach Zahlung "Friede" gerufen haben, und danach das Mahnverfahren bis in Zwangsvollstreckung getrieben haben. Sehr ärgerlich. -> Das Mahnverfahren erledigt sich, weil der Gläubiger es nicht fortsetzt. Der Gläubiger kann dann den Mahnantrag zurück nehmen. Tut er dies (und kann der Schuldner das auch feststellen, weil er es vom Mahngericht so mitgeteilt bekommen hat), ist das Verfahren zu Ende. Erst ein neues Mahnverfahren kann jetzt noch Sorgen bereiten. Der Schuldner sollte sich aber nicht auf Erklärungen oder Versprechungen des Gläubigers verlassen, die er nicht wasserdicht belegen kann (Schriftstücke) - der Gläubiger hat die Beendigung durch Antragsrücknahme in der Hand. Will er dies, kann er es tun. Der Schuldner muss nicht mitwirken, erst Recht muss er dies nicht vorab tun. Auch hier gilt also: Vorsicht ist die Mutter der Prozellankiste. Post vom Gericht ist und bleibt relevant - immer lesen, und bei Zweifeln fragen.
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| Stichworte |
| ende , gericht , mahnbescheid , verfahren , zurückziehen |
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