Pornographie bei minderjährigen.

garfield335

Frisch registriert
Ich stelle mal eine ganz normale Frage, zum Thema Kinderpornographie.

Mir geht es vorallem um ein Fall, von dem ich selbst weiss.

Es geht um folgendes: Ein selbst erst 15jähriger Junge sucht im Internet nach Bilder und Filmen von Gleichaltrigen und wird offenbar auch fündig. Das ist vermutlich bei Heranwachsenden die gerate in der Pupertät sind ein ganz normales Verhalten.

Da drängt sich gleich die Frage auf, wie der Rechtsstaat bei solchen Fällen reagiert.
a) Macht der Junge sich strafbar.
b) Macht der Anschlussinhaber sich strafbar (seine Eltern).


Ich kann mir vorstellen, dass es solche Fälle schon mal gegeben hat.
 
a) Macht der Junge sich strafbar.
Wenn er nach KiPo sucht und diese auch findet und speichert, zuerst einmal ja, wenn er strafmündig ist (in D. älter als 13). Wie das im Ausland ist, kommt auf die dortige Gesetzeslage an, dürfte aber in der EU überall ähnlich sein.

Es gibt viele Komponenenten, die als Rechtfertigung dienen könnten, wenn da nicht auf dem Weg massive Ermittlungen (oft erst Jahre später) durchgeführt werden würden. Die Bestrafung selbst dürfte dabei das harmloseste Übel sein.

b) Macht der Anschlussinhaber sich strafbar (seine Eltern).
Wenn sie davon Kenntnis haben, wahrscheinlich ja - werden dann womöglich gar als Mittäter bewertet!

Im Strafverfahren gibt es keine Sippenhaftung. Wenn die Eltern nun also ahnungslos sind, dann müsste man erst deren schuldhaftes Verhalten gerichtsfest beweisen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man eine (wie auch immer) Täterschaft erfolgreich konstruiert, nur weil einer einen Internetanschluss hat. Aber, bevor man auf den Junior kommt, wird man zuerst die Eltern an die Wand nageln! Damit wäre ich wieder bei dem erwähnten Übel, was derartige Ermittlungen verursachen könnten. Dass oft kreuzindiequere ermittelt wird, kann man sich sicher gut vorstellen - wo gehobelt wird, da fallen nun einmal Spähne - so auch hier, wenn es kein Beispiel wäre!

Übrigens, bei den Überlegungen sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass auch manche Eltern böse sind - es soll Leute geben, die behaupten nur, dass der Filius Dreck am Stecken habe, während es eigentlich ganz woanders stinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem hierbei ist ja, dass der Besitz strafbar ist. Man besitzt aber, wenn es auf einem seiner Computer gespeichert ist, ohne aber dafür verantwortlich zu sein.

Es handelte sich aber nur um einige grenzwertige Bilder.
 
Es handelte sich aber nur um einige grenzwertige Bilder.
Wo kein Kläger, da kein Richter! Grenzwertig hin oder her - ist es nun KiPo oder eher nicht (eher gilt nicht, bangemachen auch nicht!)

Wenn der Junge die Bilder einfach kostenlos aus dem Internet bezogen hat, kann durchaus bezweifelt werden, dass es "echte" KiPo ist. Gehe nur auf phillippinische Bordellseiten. Die Mädels dort sind alle volljährig, sehen aber jünger aus. Viele Jugendliche stellen sich selbst aus und andere gaffen - ist das KiPO? Wie alt müssen Darsteller/dargestellte sein, damit KiPo als Überbegriff zieht?
International wird der Begriff Kinderpornografie juristisch unterschiedlich definiert. Dies hat seine Ursache unter anderem in den unterschiedlichen rechtlichen Definitionen von Kind und Pornografie. Kinderpornografie ist von Jugendpornografie abzugrenzen.
Schau mal, ob deine Fragen hier beantwortet werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie
 
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