Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

AW: Abmahnung von RA Waldorf

Ich war bei der Verbraucherzentrale, die hat gesagt ignorieren. Fand ich gut.
Ich nicht. Eine Abmahnung zu ignorieren ist -schon rein finanziell- ein ganz anderes Kaliber als bei Internetabzocke zu schweigen.
Es wundert mich auch dass da eine VZ was zu gesagt haben soll, da die normalerweise auf dem Gebiet Urheberrecht doch gar nicht beraten.
Es ist daher wichtig sich zu informieren z.B. unter den von Dir genannten Links und wenn man damit nicht klar kommt beim einem Anwalt.
 
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Ignorieren ist bei einer urheberrechtlichen Abmahnung das schlechteste, was man machen kann. Der Schuß kann böse nach hinten losgehen, beispielsweise in Form einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage. Sowas ist nicht ganz billig und kann direkt der nächste Schritt des Anwalts sein. Auch mir ist unverständlich, wie die Verbraucherzentrale so einen Bock schießen konnte. Die haben vielleicht gar nicht gesehen, dass es sich eben nicht um die typische Nutzlosabzocke handelt, sondern um eine urheberrechtliche Abmahnung. Wenn die aber eine Gebühr nehmen, sollen die auch den Einzelfall vernünftig prüfen.
 
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Sehe ich genauso. Das ist eine ernste sache und du solltest die Fristen in der Abmahnung nicht verstreichen lassen. Such dir einen Anwalt der aber auf Urheberrecht spezialisiert ist oder gucke bei google mal da gibts ein extra Forum für solche fälle mit abmahnungen. Da bin ich auch drin. Da werden sie geholfen...
 
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hallo ihr lieben hab mal wieder ne rechnug bekomm diesmal von der waldorf anwaltschaft und da mir da letze mal so super geholfen wurde wennde ich mich wieder an euch hab heute am 15.12.09 en brief kekomm mit zahlungaufforderung von 956 euro ja weil ich die filme bader mainhof komplex und mannersache geladen haben soll ja die ip dir dort eingegeben ist stimmt mir meiner jetz nicht überein kann es sein das ich damals eine ander hatten und warte gespannt auf eure antworten vllt auch vom wem der das auch durchhat hab wirklich angst weil das geld was ich da bezahlen muss breuchte ich das wehr halt mein fürhrerschein also weenn ihr fragen habt fragt bitte um antwort danke im vorraus


hatte letzte woche das gleiche!!! was ist bei dir rausgekommen????
Lg
 
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naja wie schon gesagt ich hatte letzte woche auch das vergnügen nen brief von den waldis zu bekommen und gehe morgen zum Anwalt!! 956 € wollen die von mir!! hatte sowas jemand schon und wenn ja wie ist es ausgegangen!! bin mal auf die meinung des anwalts gespannt!!
 
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hallo, gibt es was neues?
Naja, zum einen würde ich die vor deinem Posting stehende Frage heute nicht mehr stellen und andererseits gibt es eine neue Entscheidung des BGH, wonach der Anschlussinhaber zwar abgemahnt werden kann, ggü. ihm jedoch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können (wenn er die Urhr-verletzung nicht selbst begangen hatte):
Anschlussinhaber haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung

Erfreulich ist, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich klar gestellt hat, dass der Anschlussinhaber bei erfolgter Urheberrechtsverletzung nicht gleich dem Täter einer solchen zu behandeln ist, auch wenn der Internetanschluss nur unzureichend gegen Zugriffe Dritter gesichert ist.
In diesem Zusammenhang führen die abmahnenden Anwälte in ihren Schreiben nämlich gerne ein älteres Urteil des Bundesgerichtshofes an, was besagt, dass der Inhaber eines Accounts bei ebay als Täter haftet, wenn er diesen Account nicht hinreichend gegen Zugriffe Dritter gesichert hat. Dies wird von den Rechteinhaber bzw. deren Anwälten gerne auf die Haftung des Anschlussinhabers übertragen. Dem hat der BGH nun endgültig den Wind aus den Segeln genommen, indem er ausführt, eine solche Haftung ginge zu weit. Gut so!

Keine Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers, aber...

Soweit der BGH eine Täter-Eigenschaft des Anschlussinhabers ausschließt, verneint er konsequent auch Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers.
Quelle: Die Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen im Internet bei unzureichend gesichertem WLAN : aufrecht.de
 
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hi, es ging mir auch in erster linie um die waldorfabmahnungen. es würde mich interessieren, ob schon jemand einen gerichtlichen mb bekommen hat. oder ob und man sich geeinigt hat.
 
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....man muss keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, die Anwälte können auch gleich Klage einreichen.

Nur ... ich glaube im passenden Thread vom Netzwelt-Forum gelesen zu haben, dass die Münchener Anwälte im letzten Jahr wohl 90000 Abmahnungen versandt haben, von denen die Hälfte durch Zahlung beendet wurden. Die andere Hälfte blieb anscheinend unbehelligt. Also nix Klage, nix Mahnbescheid!
 
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Wer nichts macht kann anscheinend auch hier sein Geld behalten !?
 
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Wer nichts macht kann anscheinend auch hier sein Geld behalten !?
So scheint es zu sein, sicher wäre ich mir dabei aber nicht. Wenn man einmal so einen Schriftsatz von den Anwälten bekommen hat, dann wird einem schon etwas anders. Das hat ein ganz anderes Niveau als bei den Inkassofritzen der Nutzlosbranche.

Siehe dazu auch hier: Abgemahnt - was tun. Ein Ratgeber (Checkliste) mit ersten Tipps
3. Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?
Wenn die Abmahnung unberechtigt war, eventuell gar nichts. Wenn sie dagegen berechtigt war, oder wenn der Abmahner besonders mutig oder gehässig ist (es gibt einige Serienabmahner im Internet, die selbst aussichtsloseste Fälle durch sämtliche Instanzen durchpeitschen), kann schon nach wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung ins Haus schneien. Dies ist eine kostenpflichtige gerichtliche Anordnung, die noch deutlich teurer ist als die (außergerichtliche) Abmahnung.

Reagieren muss man also in jedem Fall, entweder, indem man zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt (siehe Punkt 5), oder indem man zum Anwalt geht und eventuell eine Gegenklage einreicht.

und hier: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung*Urheberrecht*
 
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Frage: ....wie steht es um den Unterlassungsanspruch, wenn der Anschlussinhaber selbst ein Access-Provider nach § 8 TMG ist?

In einem Beispiel fordern die Münchener Anwälte von einem Eigentümer für mehrere Ferienwohnungen, der seinen Gästen zeitgemäß auch WLAN zur Verfügung stellt, die übliche Abmahngebühr und die Unterlassungserklärung. Um die Gebühr selbst geht es dem Anlagenbetreiber nicht aber um die Unterlassungserklärung. Um die Unterlassung umsetzen zu können, müsste er eigentlich sein Angebot für die Gäste einstellen - was meint ihr dazu?
 
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Meines Erachtens kann da kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Das wäre der Tod für alle Betreiber von Hotspots.
 
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Wer Filme zum Upload in einem Ordner frei gibt, hat doch sicher ein dynamisches DSL. @Micke, antworte bitte auf meine zwei Fragen. Evtl. kann ich dir wirklich helfen. Mein Patenkind hatte neulich auch erst das Problem mit genau diesen Abmahnern und deshalb könnte ich dir womöglich einen Tip geben.



Hallo Reducal,
könntest du mir bitte den Tip geben dem du @Micke geben wolltest!??
den ich habe genau die gleichen Problemen,danke im vorraus!!

gruss
 
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Hallo Reducal,
könntest du mir bitte den Tip geben dem du @Micke geben wolltest!??
Nö, hat sich überholt! Aber wenn du mal ein paar Seiten hier zurück liest, dann kommst womöglich allein drauf.

Im Netzweltforum wurde festgestellt, dass die Anwälte, trotz 10tausender Mahnungen pro Jahr, faktisch nie vor Gericht gehen (bis auf gaaanz wenige Fälle). Ansonsten z. B. > HIER < lesen und verstehen.
 
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Hallo zusammen...
2 Brief erhalten...Modue akzeptiert frist bis ....2010!!
was soll ich jetzt tuen:-???

gruss
 
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Hi Kutcher26,

wenn du mit den Antworten hier noch unsicher bist, dann würde ich mich an deiner Stelle an den Anwalt meines Vertrauens wenden.
Mehr dürfen wir dir hier nicht sagen.
 
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