Talkline und die Knoedel Holding

Talkline begreift nichts

Bis jetzt habe meist nur gelesen und mir die nützlichen Tips "rausgefischt", nachdem auch ich eine Rechnung von Talkline (bzw. Q1 Deutschland) über 2x55=110 Euro nicht bezahlt habe. Ich habe alles so gemacht, wie hier beschrieben, allerdings bin ich erst soweit, dass die Telekom nur ihren Betrag bekommen hat und mir ein Schreiben schickte, das das auch ok sei und nix gesperrt würde usw.
Einen "Teil"einzelverbindungsnachweis habe ich von Talkline gekriegt und an Q1 geschickt. Ist schon ca. 2 Wochen her, habe seitdem nichts mehr von beiden gehört.

Wenn die 1. Mahnung von Talkline oder ein Schreiben von Q1 kommen wird, werde ich weitersehen. Ich weiss nicht, ob ich den Nerv habe, das alles komplett durchzuziehen...aber ich lese hier mal fleissig weiter :)

Frohe Ostern zusammen,
Gruss PID
 
Zahlen oder ja

Habe gerade mit meinem Telekom-Sachbearbeiter eine Viertelstunde telefoniert, weil ich eine Zahlungsaufforderung für die strittigen € 13,72 (+ Kosten für Rücklastschrift) erhalten habe.

Das Ergebnis:
1. Den MW-Anbieter kann mir TK nicht nennen, weil ich damals keinen Einzelverbindungsnachweis mit kompletter Nummer hatte.
2. Aus Datenschutzgründen kann er mir keinen 190er-Anbieter nennen.
3. Kanalbündelung bei DSL als Beweis für ungewollten Verbindungsaufbau zieht nicht.
4. Bagatellfälle gibt es nicht.
5. Kulanz gegenüber einem guten Kunden (mtl. locker € 150,-) ist auch nicht drin.
6. Anschlusssperre ist fraglich, kann er nicht beurteilen.

Hat jemand eine Ahnung, ob es Sinn macht, mich mit dem Verein noch weiter herumzuschlagen, oder ob´s besser ist, die nervenschonendere Bezahlung zu wählen. Rechtschutz habe ich als friedliebende Genossin keinen.
 
Re: Zahlen oder ja

Schwesterlein schrieb:
Habe gerade mit meinem Telekom-Sachbearbeiter eine Viertelstunde telefoniert, weil ich eine Zahlungsaufforderung für die strittigen € 13,72 (+ Kosten für Rücklastschrift) erhalten habe.

Das Ergebnis:
1. Den MW-Anbieter kann mir TK nicht nennen, weil ich damals keinen Einzelverbindungsnachweis mit kompletter Nummer hatte.
2. Aus Datenschutzgründen kann er mir keinen 190er-Anbieter nennen.
3. Kanalbündelung bei DSL als Beweis für ungewollten Verbindungsaufbau zieht nicht.
4. Bagatellfälle gibt es nicht.
5. Kulanz gegenüber einem guten Kunden (mtl. locker € 150,-) ist auch nicht drin.
6. Anschlusssperre ist fraglich, kann er nicht beurteilen.

Hat jemand eine Ahnung, ob es Sinn macht, mich mit dem Verein noch weiter herumzuschlagen, oder ob´s besser ist, die nervenschonendere Bezahlung zu wählen. Rechtschutz habe ich als friedliebende Genossin keinen.

Schau mal hier:


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html

Die Ausführungen sind nicht zutreffend, deutlicher schlicht Quatsch.

Schau in § 16 TKV danach ist von der Telekom soviel zu nennen, wie sie weiß - es kann sein dass die letzten drei Ziffern aus ge xxx sind.

Datenschutz zieht nicht, notfalls mußt Du eine Datenschutzerklärung abgeben, dass alle Mitbenutzer von Dir unterrichtet sind.

So das war 1 und 2. Zu 3 muss jemand anders helfen.

4 und 5 das ist die Entscheidung der Telekom im Rahmen ihrer "Geschäftspolitik", da ist sie frei.

Anschluss-Sperre geht nicht, wenn Du der Telekom den unstreitigen Betrag überweist. vgl § 19 Abs. 4 TKV . Bei begründeten Einwendungen ist eine Sperre nicht zulässig..

Vergleichbare Auseinandersetzung zwischen Nexnet und mir: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=60

in drittletzten Posting geht es los. Aufpassen, die wollen oft Geld dafür haben, kriegen aber nichts, ist kosten los zu erstellen. Der Streit ging über einige Seiten in dem Thread.
Viel Spaß beim Lesen.
 
@ Der Jurist

so nebenher habe ich aus Deiner promten Antwort schnell ein Fax in gewohnter Textbaustein-Manier an meinen TK-Sachbearbeiter fabriziert, damit er zum Feierabend noch ein wenig zu lesen.
(Meine neue Form des Konsumenten-Ungehorsams ;) )

Sehr geehrter Herr xxxx,

im Nachgang zu unserem heutigen Telefonat möchte ich der Ordnung halber noch einmal einen Paragraphen zitieren:

TKV § 16 Nachweis der Entgeltforderungen

(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.
(2) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft den Anbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.
(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben. Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind. Ist der Nachweis erbracht, daß der Netzzugang in vom Kunden nicht zu vertretendem Umfang genutzt wurde, oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß die Höhe der Verbindungsentgelte auf Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen zurückzuführen ist, ist der Anbieter nicht berechtigt, die betreffenden Verbindungsentgelte vom Kunden zu fordern.

Ferner besteht ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB:

Gemäß § 261 StGB begeht Geldwäsche, wer einem Betrüger hilft, die „Beute“ zu behalten. Wer Geldwäsche begeht, haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB. Bei der Staatsanwaltschaft Bonn sind unter dem Aktenzeichen 25 Js 2173/02 Vorermittlungen anhängig.

Ich gestattet Ihnen ausdrücklich meine ladungsfähige Anschrift an den Diensteanbieter direkt oder abgeleitet weiterzuleiten, damit dieser sich mit mir direkt auseinandersetzen kann. Insoweit befreie ich Sie ausdrücklich von Ihren datenschutzrechtlichen Pflichten.

Und zu guter Letzt: § 19 Abs. 4 TKV . Bei begründeten Einwendungen ist eine Sperre nicht zulässig.

Soweit so gut,

"Schwesterlein"

PS: Natürlich begleiche ich die strittigen € 13,72, wenn sich herausstellt, dass die Forderungen der Telekom berechtigt sind.
 
@ Schwesterlein


Es gibt kein größeres Lob, als die Umsetzung der weitergegebenen Erfahrungen.

:vlol:


Ich finde es langsam richtig gut, dass die Gemeinde der Dialer-Geschädigten ebenfalls mit Textbausteinen antwortet.
Was die Unternehmen können, können wir schon lange. Übrigens, da wir zu mehreren sind, haben wir auch mehr Phantasie und Ideen. Die Zwerge fesseln Gulliver.
 
Re: Zahlen oder ja

Der Jurist schrieb:
Schau in § 16 TKV danach ist von der Telekom soviel zu nennen, wie sie weiß - es kann sein dass die letzten drei Ziffern aus ge xxx sind.
Dazu faellt mir noch etwas Lustiges aus Vorlesung "IT Sicherheit" an der TU Muenchen ein:
die Telekom hat die Daten als volle Daten, egal, ob ich auf meiner Rechnung das Ganze mit XXX oder voll habe! Denn nur so koennen sie im Rechtsstreit nachweisen, dass eine bestimmte Nummer gewaehlt wurde! Ausserdem gibt es da gegenueber BKA/BND auch noch so eine Klausel die mir aber nicht mehr so genau einfaellt...die Frage ist nur ob ein normaler Sachbearbeiter an die Daten kommt! Aber vorhanden sind sie definitiv! (Geruechten zufolge werden die Daten auch nicht nach einem Monat geloescht...weder bei Festnetz noch Mobilfunkanbieter...unser Prof konnte mir noch nachweisen mit wem ich damals vor 3 Monaten telefoniert habe! Und ich habe es ihm vorher nicht gesagt!)
 
Talkline und Knödel Holding

Hier zur Vervollständigung meines Schriftverkehrs noch das Schreiben meiner Rechtsanwälte Grassl, Monnerjahn und Partner an Talkline:

RAe ... & Kollegen Koblenz, den 15.04.2003

Firma
Talkline GmbH & Co.KG
Postfach 62 44

76042 Karlsruhe





....../ Knoedel Holding AsP
Buchungskontonr. der Deutschen Telekom AG :....


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen unter Hinweis auf beiliegende Vollmachterklärung an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn ..... aus Koblenz vertreten.
Der mit Ihrem Hause geführte Schriftwechsel, insbesondere Ihr Schreiben vom 8.3.2003, liegt uns vor.

Wir haben unserem Mandanten empfohlen, keine Zahlung zu leisten. Unser Mandant hat keine Dienstleistung der Firma Knoedel in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich wurde diese The-matik mit der Firma Knoedel geklärt. Von dort aus wurde per E-Mail vom 27.3.2003 mitgeteilt, dass die Beanstandung akzeptiert wird und ein bereits gezahlter Betrag zurückgezahlt wird.

Vor diesem Hintergrund ist die Angelegenheit erledigt.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Auftraggeber insoweit in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie einen Mahnbescheid beantragen wollen, bitten wir Sie, uns als Zustellungsbevollmächtigte anzugeben.

Wir weisen im übrigen darauf hin, dass selbstverständlich gegen einen Mahnbescheid Wider-spruch eingelegt werden wird.
Auch für den Fall der unmittelbaren Klageerhebung bitten wir Sie, uns als Zustellungsbevoll-mächtigte anzugeben.

Darüber hinaus bitten wir von weiterer außergerichtlicher Korrespondenz Abstand zu nehmen vor dem Hintergrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


Viele Grüße
 
Zeichen und Wunder

@ alle Mitstreiter/innen

Habe Post von Talkline erhalten:

Sehr geehrte Frau "Schwesterlein",

vielen Dank für Ihre Nachricht.
In Ihrem Schreiben teilen Sie uns mit, dass Sie sich mit dem Inhaber der von Ihnen beanstandeten Servicerufnummer der Firma Knoedel Holding ApS in Verbindung gesetzt haben. Wir können auf unsere Forderungen nicht verzichten, so lange uns kein Schreiben der Firma Knoedel Holdings ApS vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Firma Knoedel Holdings ApS auf ihre Forderungen verzichtet.

Wir bitten deshalb um Hergabe des entsprechenden Schreibens.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Kundenkonto noch einen Betrag in Höhe von 53,47 € brutto aufweist, dieser Betrag bezieht sich auf die Rechnung # ..... Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 06. Mai 2003 auf unser unten angegebenes Konto.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Brief alle offenen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.

MfG
und 2 Personen haben eigenhändig unterschrieben!!!

Meine Antwort:

Talkline GmbH & Co.KG
z. Hd. Nico Ehlers
Postfach 63 43

76073 Karlsruhe



Ihre Zeichen ......

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie wie in Ihrem Schreiben vom 22.04.03 erbeten nochmals den Forderungsverzicht der Knoedel Holding APS, den ich bereits am 07.03.2003 per
E-Mail erhalten habe und auch taggleich an Sie per Fax weitergeleitet habe.

Mein Kundenkonto kann keinen Betrag von € 53,47 aufweisen, weil ich niemals Ihr Kunde war. Ihren Termin zur Zahlung bis 06.05.2003 werde ich selbstverständlich verstreichen lassen.

Bestätigen Sie mir bitte den Erhalt dieses Schreibens und dass hiermit die leidige Angelegenheit erledigt ist.


Mit freundlichen Grüßen
auch eigenhändig unterschrieben!!! ;)

Anlage:
2-seitiger Ausdruck meiner Reklamation und die Antwort von Knoedel Holding
 
Re: Zeichen und Wunder

@ Schwesterlein

Schwesterlein schrieb:
Wir können auf unsere Forderungen nicht verzichten, so lange uns kein Schreiben der Firma Knoedel Holdings ApS vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Firma Knoedel Holdings ApS auf ihre Forderungen verzichtet.

Wir bitten deshalb um Hergabe des entsprechenden Schreibens.

Danach kommt von Talkline die Aufforderung, das Geld von Knoedel anzunehmen und an Talkline zu zahlen
Lass Dich überraschen :D

Viele Grüße
 
@Sigurd

....dann verklage ich die auf entgangene Urlaubsfreuden! :supercool: Für 14 Tage, das wird teuer! :splat:

.....

Werde trotz Auszeit wegen der Belustigung und der vielen schönen Textbausteine trotzdem gelegentlich hier vorbei schaun.

Eine gute Zeit Euch allen!
 
Knoedel Holding - Talkline - Intrum

@an Alle
habe heute das Formschreiben von Intrum Justitia :bash: erhalten. Habe jetzt bis zum 6. Mai Zeit, Nichts zu tun.
Trotz des Schreibens meiner Anwälte besteht Talkline weiterhin auf seiner Forderung und hat sie an IJ abgegeben.
Da war doch was, dass eine bestrittene Forderung nicht mehr an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben werden darf; habe allerdings keine Lust ca. 190 Treffer bei der Suche durchzulesen, wer kann mir mit dem entsprechenden Formschreiben helfen. Jetzt wird natürlich auch IJ angezeigt.
Wollen doch mal das Verfahren mit den Formschreiben bei IJ ausprobieren :lol:
Viele Grüße
 
Hier aus einer aktuellen PC Zeitschrift ein Urteil, welches der Talkline das Leben schwer machen wird, wenn alle die Zahlung verweigern!!!


:argue:
 
Knoedel

Hallo,

beim Durchlesen Eurer Korrespondenz mußte ich schon sehr lachen, wie vielen Leuten das gleiche passiert ist wie mir. Ich finde es prima, daß sich die Geschädigten zusammenschließen. Das ist tatsächlich unsere einzige Chance.

Ich habe das Glück, daß sich dieser Scheiß Knoedl bei mir mit 23 € für 23 Sek. niedergeschlagen hat (unter anderem). Dies ist unkompliziert Wucher und daher gedenke ich nicht über, einen kurzen Brief hinaus mit Knoedel oder Talkline zu kommunizieren. Sollen sie klagen. So werden wenigstens unnütze Kosten produziert. Darunter fallen nicht nur die Klagekosten, die einen kleinen Teil darstellen, sondern vor allem auch die Kosten für die Bearbeitung der Fälle, die wesentlich höher sind (manpower). Wenn man die in der Summe hochtreibt, würde auch Talkline einen gewissen Schaden spüren.

Ich würde übrigens sagen, daß das Verhalten von Knoedel eher den Tatbestand des Diebstahls als des Betrugs erfüllt, was aber letztlich wurscht ist. Ich habe auch keine Lust, mich länger als nötig mit diesenTypen auseinander zu setzen.

Hat jemand ein Standardscheiben an die Staatsanwaltschaft?

Viele Grüße und viel Erfolg,

Nabokov
 
Talkline & Intrum Justitia

@alle

Hier das Schreiben von Intrum "Justitia":

Trotz des Schreibens meines RA an Talkline, keinen außergerichtlichen Schriftverkehr zu führen, hat Talkline die unberechtigte Forderung an IJ weiter gegeben.
Ich habe meinen RA gebeten zu prüfen, inwieweit die Abgabe der unberechtigten Forderung an IJ rechtmäßig ist.
Desweiteren soll er feststellen, an wen meine persönlichen Daten bereits weitergeleitet wurden.
Viele Grüße
 

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Intrum Justitia

@alle

So, hat zwar etwas länger gedauert, aber heute will ich mal IJ bedienen.

56077 Koblenz, den 06.05.03

Kriminaldirektion Koblenz
z. Hd. Herrn .....
Moselring 10 - 12

56068 Koblenz


Betr.: Knoedel Holding ApS, Talkline GmbH & Co.KG und Intrum Justitia
Bezug: Ihr Az 010403/310303/1337
Anlg.: Schreiben RAe Grassl und Kollegen vom 15.04.03
Schreiben Intrum Justitia vom 28.04.03



Sehr geehrter Herr .....,

im weiteren Nachgang zu meinen Schreiben, zuletzt vom 17.04.03, lege ich als Anlage ein Schreiben der Intrum Justitia Inkasso GmbH vom 28.04.03 im Rahmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor, das meines Erachtens auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung der in den Unternehmen handelnden Personen hat.

Trotz des Schreibens meiner RAe an Talkline gibt diese, die eindeutig nicht bestehende Forderung an das Inkassobüro Intrum Justitia weiter. Dies ist m.E. Prozessbetrug.

Ich gehe davon aus, das Intrum Justitia den bisher geführten Schriftwechsel von Talkline erhalten hat und auch den Inhalt kennt.

Somit unterstützt Intrum Justitia die betrügerischen Machenschaften der Knoedel Holding ApS und der Talkline GmbH & Co. KG.

Ich erweitere hiermit meine Anzeige um die Verantwortlichen der Intrum Justitia Inkasso GmbH wegen:

1. Geldwäsche § 261 StGB
2. Beihilfe zum Computerbetrug § 263a StGB
3. Beihilfe zum versuchten Betrug § 263(2) StGB und
4. stelle ausdrücklich Strafantrag nach § 303c StGB wegen Beihilfe zur Datenveränderung gemäß § 303a StGB

Mit freundlichen Grüßen

Viele Grüße
 
Intrum Justitia

@alle

Und damit IJ sieht, dass ich ein FAIER PARTNER bin, werden sie auch entsprechend in Kenntnis gesetzt: :argue:

intrum justitia Inkasso GmbH
Pallaswiesenstr. 180-182

64293 Darmstadt

Betr.: Talkline GmbH & Co KG
Bezug: Ihr Schreiben vom 28.04.03 Az.: .................



Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Bezugsschreiben. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie von Talkline den kompletten Schriftverkehr erhalten haben.

Somit dürfte Ihnen auch die E-Mail der Knoedel Holding ApS vom 27.03.03 und das Schreiben von Talkline vom 31.03.03 vorliegen.

Daraus geht eindeutig hervor, dass keine Forderung besteht. Also sparen Sie sich Ihr FAIR PAY PLEASE und bestätigen sie mir, dass Sie keine weiteren Forderungen stellen.

Im übrigen weise ich Sie darauf hin, dass meine rechtlichen Interessen durch die Rechtsanwalts-kanzlei, Grassl und Kollegen, Postfach 200 626 in 56006 Koblenz vertreten werden und Ihre Schreiben dorthin zu richten sind.

Zum Beweis, dass ich mich als FAIRER PARTNER verhalte, teile ich Ihnen außerdem folgen-des mit:

Da Sie die betrügerischen Machenschaften der Knoedel Holding ApS, sowie von Talkline unter-stützen, sollen Sie auch entsprechend daran teilhaben.

Ich habe daher Strafanzeige gegen Verantwortliche der intrum justitia Inkasso GmbH bei der Kriminaldirektion Koblenz, Az.: 010403/31032003/1337 wegen folgender Delikte erstattet:

1. Geldwäsche § 261 StGB
2. Beihilfe zum Computerbetrug § 263a StGB
3. Beihilfe zum versuchten Betrug § 263(2) StGB und
4. Strafantrag gemäß 303c StGB wegen Beihilfe zur Datenveränderung § 303a StGB

Ich hoffe, hiermit Ihren Wünschen nach fairen Geschäftsbeziehungen zu entsprechen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

PS: Die Kripo hat den Fall noch nicht an die StA abgegeben, es gibt also noch kein neues AZ :-?
viele Grüße
 
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